Bestwig. Er hat Drogen genommen und will nichts davon gewusst haben: Die Geschichte, die ein 25-Jähriger vor Gericht erzählt, klingt fast unglaublich.
Er hat Drogen genommen und will nichts davon gewusst haben: Die Geschichte, die ein 25-jähriger Syrer nach einem Verkehrsunfall in Bestwig vor Gericht erzählte, klingt fast unglaublich.
Aus allen Wolken gefallen
Auf der Anklagebank saß der Mann, weil er am 22. April unter dem Einfluss von Drogen einen Unfall in der Friedensstraße in Bestwig verursacht hat: Beim Einparken rammt er einen anderen Pkw. Sachschaden: 5110 Euro. Als die Polizeibeamten, die der Mann selbst gerufen hat, an der Unfallstelle eintreffen, muss er wohl aus allen Wolken gefallen sein.
Eine Blutprobe in jener Nacht ergab, dass der 25-jährige unter dem Einfluss von Drogen stand. Seinen Angaben zufolge soll ihm ein Mitbewohner der Flüchtlingsunterkunft Ecstasy als Kopfschmerztablette angedreht haben. Von der anschließenden Wirkung hat der 25-jährige nach eigenen Angaben selbst nichts bemerkt.
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Weitere Details ließen sich im Gerichtsprozess zunächst nicht klären. Wegen Verständigungsschwierigkeiten setzte Richter Dr. Sebastian Siepe die Verhandlung nach gut 20 Minuten aus. Auch die beiden Beamten, die in jener Nacht zur Unfallstelle ausrückten, kamen als Zeugen noch nicht zu Wort.
Strafbefehl erlassen
Beim nächsten Mal soll nun ein Dolmetscher mit dabei sein. Und ein Toxikologe. Seine Aussage soll unter anderem Aufschluss darüber geben, ob die Aussagen des Mannes überhaupt stimmen können: Angeblich hatte er die vermeintliche Kopfschmerztablette nämlich bereits mehr als 24 Stunden vor dem Unfall geschluckt.
Wegen des Vorfalls war bereits ein Strafbefehl in Höhe von 1500 Euro gegen den Mann erlassen worden. Dagegen hat er Einspruch eingelegt. Mit dem Prozess will er nun ein milderes Strafmaß in Höhe von 500 Euro erreichen. Hintergrund sind nach Angaben seines Verteidigers die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse des Mannes, der seit Mitte Oktober nach einem kurzzeitigen Job wieder arbeitslos ist und inzwischen Hartz IV bezieht.