Meschede. Stefan Didam von der Polizei in Meschede warnt vor den Gefahren im Internet und gibt konkrete Tipps, wie Eltern ihre Kinder schützen können.

Wer einem Kind den Zugang zum Smartphone oder zum Tablet erlaubt, trägt die Verantwortung. Nur ein, zwei Klicks und vor einer Sechsjährigen erscheinen die schlimmsten Bilder. Wer sich mit dem Thema beschäftigt, kann sein Kind mit ein paar Einstellungen ganz einfach vor Gefahren schützen. Hauptkommissar Stefan Didam vom Kommissariat Kriminalprävention/Opferschutz gibt konkrete Tipps.

Smartphone und Tablet haben schon auf die Kleinsten eine magische Anziehungskraft - was raten Sie Eltern, wie sie damit umgehen sollen?

Stefan Didam: Ganz wichtig ist, dass Eltern ihre Kinder von Anfang an begleiten. Sie dürfen ihrem Kind das Smartphone ruhig mal zeigen - wir leben nun mal in einer digitalisierten Welt. Wenn es sich um Kinder im Schulalter handelt, kann es auch hilfreich sein, sich mit anderen Eltern abzusprechen: um zu wissen, was andere Kinder dürfen; um gemeinsam zu überlegen, was man erlauben will usw. An der weiterführenden Schule spitzt es sich zu: Kinder werden manchmal stigmatisiert, wenn sie kein Smartphone haben. Eltern müssen sich also mit dem Thema beschäftigen.

Sie sind der Fachmann: Ab wie viel Jahren ist es in Ordnung, dass ein Kind ein eigenes Handy bekommt?

Pauschal lässt sich das nicht sagen. Abhängig von den familiären Umständen kann es sinnvoll sein, einem Kind unter sechs Jahren ein Handy mitzugeben. Kein Smartphone! Ein Handy zum Telefonieren! Zum Beispiel, wenn jemand alleinerziehend ist. Wer seinem Kind ein Smartphone gibt, sollte bestimmte Sicherheitsvorkehrungen treffen.

Welche sind das?

Häufig empfehle ich den Ratgeber „Internet Guide für Eltern - Tipps zur Medienerziehung in der Familie“. Dieser ist unter anderem vom Deutschen Kinderhilfswerk herausgegeben. Die Broschüre ist kostenlos und online abrufbar. Ganz wichtig ist auch, eine Drittanbietersperre einzurichten, damit keine Zusatzkosten für kostenpflichtige Apps entstehen. Dann darf nämlich nur noch der Provider, zum Beispiel die Telekom, Geld abheben. Die Drittanbietersperre kann online über den Provider eingerichtet werden. Laut Telekommunikationsgesetz muss der Service kostenlos sein, daran halten sich leider nicht alle.

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Was empfehlen Sie außerdem?

Wer ein Apple-Gerät nutzt, kann über die Einstellungen eine Kindersicherung - sogar unterteilt nach Alter - einrichten. Das funktioniert sehr gut. Bei Android ist das umständlicher. Da kann ich aber kostenlose Kindersicherung-Apps empfehlen (siehe Infobox). Beispielsweise ermöglicht Googles App „Family Link“ den Eltern, aus ihrem eigenen Google-Account heraus separate Konten mit besonderen Filterfunktionen für Kinder zu erstellen. In jedem Fall macht es Sinn, als Startseite nicht Google, sondern eine Kindersuchmaschine auszuwählen, sobald Kinder ein Gerät nutzen dürfen. Da empfehle ich www.fragfinn.de oder www.blinde-kuh.de. Auf diesen Seiten gibt es zudem sinnvolle medienpädagogische Angebote. Denn bei allen Gefahren ist es wichtig, dass Kinder den Umgang mit Medien lernen.

Diese Sicherheitsvorkehrungen helfen aber vermutlich nur bis zu einem gewissen Alter...

Ja, irgendwann können viele Kinder besser mit der Technik umgehen als ihre Eltern. Dann hilft nur noch Medienerziehung.

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Was sind Ihrer Meinung nach die größten Gefahren?

Ein ungehinderter Zugang zum Internet. Man muss nicht ins Darknet gehen, um schlimme Bilder zu sehen. Da reichen ein Suchwort und ein Klick. Eine Studie hat gezeigt, dass schon gravierende Bilder aus den Fernsehnachrichten Schlafstörungen bei kleinen Kindern verursachen. Im Internet kann man alles sehen - was richten dann erst diese Bilder an? Probleme mit Sexting, also Nacktfotos von Mitschülern, gibt es vereinzelt sogar schon in der Grundschule. Das müssen die Kinder vorher irgendwo gesehen haben. Vermutlich im Netz.

Wie wichtig ist die Vorbild-Funktion, also das eigene Nutzerverhalten der Eltern?

Das ist entscheidend. Gerade bei Kindern unter sechs Jahren verinnerlicht sich das. Auch Oma, Opa oder ältere Geschwister haben eine Vorbildfunktion. Das eigene Verhalten sollte man also überdenken.

Können Eltern sich denn auch strafbar machen?

Ja, denn laut Datenschutzgrundverordnung müssen Eltern bei Apps, die erst ab 16 Jahren freigegeben sind, ihre Zustimmung erteilen. Das gilt zum Beispiel für WhatsApp. Und Mobbingfälle, die bei uns eingehen, sind häufig WhatsApp-Fälle. Eltern müssen insbesondere im Wiederholungsfall eine Kontrolle ausüben, denn sie tragen letzten Endes die Verantwortung. Das sollten Eltern ihren Kindern deutlich machen.

>>> Weitere Informationen:

- Diese kindgerechten, kostenlosen Kindersicherung-Apps für Android empfiehlt Stefan Didam. Dazu gehören: Kid Place, Screen Time Parental Control, Kids Zone, KuuKla, Boomerang Parental Control, Family Time, Kid’s Shell, Pumpic

- Link zur Einrichtung einer Kindersicherung auf einem Apple-Gerät: https://support.apple.com/de-de/HT205763