Meschede. Sie gaben sich als Syrer aus, sind aber Türken. Dafür wurde ein Ehepaar vor Gericht verurteilt. Eine Abschiebung scheitert aber.
Nach einem Gerichtsverfahren gegen ein kurdisches Ehepaar, das sich über Jahre in Meschede als verfolgte Syrer ausgegeben hat, gibt es neue Einzelheiten. Demnach sind für die ganze Familie die Asylanträge abschließend abgelehnt worden. Sowohl das Ehepaar als auch seine vier Kinder sind ausreisepflichtig und müsste in ihre türkische Heimat zurückkehren – das aber funktioniert in der Praxis nicht. Eine Abschiebung ist offenbar unmöglich.
Jüngste Kinder in Deutschland geboren
Wie unsere Zeitung erfuhr, besitzen der 26 Jahre alte Ehemann und seine 27 Jahre alte Ehefrau türkische Papiere. Sie hatten als Angeklagte auch vor dem Amtsgericht Meschede letztlich zugegeben, dass sie türkische Staatsangehörige sind. Auch die beiden ältesten Kinder des Paares sind in der Türkei geboren und haben türkische Papiere. Allerdings sind die beiden jüngsten Kinder in Deutschland geboren, haben aber keine deutsche Staatsangehörigkeit: Die Jüngsten müssten deshalb in der Türkei (oder in einem türkischen Konsulat oder einer Botschaft) von den Eltern persönlich nachregistriert werden, damit für sie Papiere ausgestellt werden könnten – so verlangt es das türkische Recht. In anderen Ländern reicht es, die Geburtsurkunde vorzulegen.
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Ohne Papiere kann niemand aus Deutschland abgeschoben werden. Und genau hier scheitert es: „Das Ehepaar weigert sich, die Kinder registrieren zu lassen“, sagt Martin Reuther, Sprecher der Kreisverwaltung in Meschede: „Die Papiere dürfen nur die Eltern beantragen. Wir als Ausländerbehörde können das nicht.“ Sanktionsmöglichkeiten hat die Kreisverwaltung nicht. Sie konnte nur der zuständigen Stadt Meschede mitteilen, dass das Ehepaar nicht bereit ist, an der Registrierung mitzuarbeiten - deshalb kann die Stadt die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kürzen.
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Wie berichtet hatte sich das Ehepaar 2015 bei der Einreise nach Deutschland als Flüchtlinge aus dem Bürgerkriegsland Syrien ausgegeben. Sie hatten beide gefälschte syrische Papiere vorgelegt. Das Amtsgericht Meschede verurteilte das Paar zu 150 Euro Geldstrafe.