Meschede. Ein kurdisches Asylbewerber-Paar hat in Meschede über Jahre mit einer falschen Identität gelebt: Beide gaben sich als verfolgte Syrer aus.

Jahrelang lebte ein Asylbewerber-Ehepaar in Meschede mit falscher Identität. Sie gaben sich als Flüchtlinge aus dem Bürgerkriegsland Syrien aus. Tatsächlich sind beide aber türkische Staatsangehörige. Jetzt müssen der 26-Jährige und seine 27 Jahre alte Ehefrau eine Geldstrafe von insgesamt 150 Euro bezahlen. Richter Dr. Sebastian Siepe sagte in seinem Urteil am Mescheder Amtsgericht: „Einer moralischen Beurteilung entziehe ich mich an dieser Stelle.“

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Im Februar 2015 war das Paar nach Deutschland gekommen und war dann Meschede zugewiesen worden. Beide legten jeweils eine syrische Identitätskarte vor – und erlangten so mehrere Duldungen als Asylbewerber. Vor Gericht wollten sie nichts aussagen: „Wir möchten schweigen“, ließen sie aus dem Kurdischen übersetzen. Von Anfang an gab es Zweifel an der Identität des Ehepaares mit seinen vier Kindern: Beide konnten typische Fragen über Syrien, die durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge routinemäßig gestellt werden, nicht ausreichend beantworten.

Nur Türkisches auf dem Smartphone

Auch im Mescheder Kreishaus stellten sich beide als Syrer vor. „Sie beharrten darauf, Syrer zu sein“, sagte die zuständige Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde als Zeugin aus. Die Zweifel blieben: Die Behörde zog das Smartphone des Mannes ein – darauf fanden sich seltsamerweise nur türkische Informationen. Völlige Klarheit brachte dann ein Gutachten über die angeblich syrischen Papiere: „Es handelt sich um eine Fälschung“, heißt es darin; „es weicht von jedem Original ab. Die Papiere waren eine komplette Fälschung. Weder waren die üblichen Sicherungssysteme in den Ausweisen, noch stimmte der Druck. Zuletzt ließen sie über ihren Anwalt noch einräumen, dass sie Türken seien.

Verurteilt wurden beide jetzt wegen Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht sowie wegen Urkundenfälschung. Für die Familie gilt eine Abschiebeandrohung durch die Ausländerbehörde: Zurück in die Türkei als Heimatland.