Eslohe/Attendorn. Ein 21-jähriger Mann aus Eslohe hat damit gedroht, die Justizvollzugsanstalt Attendorn in die Luft zu sprengen. Er hatte Langeweile.

Aus Langeweile ist einem 21-Jährigen in Eslohe eine selten dämliche Idee gekommen: Er drohte zweimal damit, die Justizvollzugsanstalt Attendorn in die Luft zu sprengen. Ziemlich dämlich stellte er sich dann auch noch bei seinen Drohungen an: Er versendete sie per E-Mail – von der Adresse und dem Namen seines jüngeren Bruders aus („der war sauer“). Der 21-Jährige fand sich deswegen vor dem Jugendschöffengericht in Meschede wieder: Seine Dämlichkeit hatte ihm eine Anklage wegen versuchter räuberischer Erpressung eingebracht.

Forderung von einer Million Euro

Anfang November 2018 gingen um 20.12 Uhr und dann noch mal zwei Minuten später die beiden Mails des Mannes im Attendorner Gefängnis ein. In der ersten kündigte er die Explosion einer Bombe in der JVA an, falls die nicht 10.000 Euro zahle. In der zweiten kurz danach verbesserte er sich und kündigte eine Bombe in einem Lieferwagen der JVA an – falls man nicht eine Million Euro bezahle.

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Interessehalber fragte ihn sein Anwalt Friedrich Freiherr von Weichs, wie es denn zu dieser Erhöhung gekommen sei. „Ich dachte, das klingt besser“, sagte der 21-Jährige. Er räumte die Drohungen ein: „Ich hatte Langeweile. Ich wusste nicht, was ich tun sollte.“ Auf die JVA in Attendorn als Ziel war er nur gekommen, weil er daran immer vorbeifährt, wenn er mal seinen Vater besucht.

„Lustig ist das nicht“

Nahm er den Prozess ernst? Der junge Mann erzählte alles mit einem leichten Schmunzeln, wie man meinen konnte. „Lustig ist das nicht“, belehrte ihn Richterin Mareike Vogt. Staatsanwalt Klaus Neulken fragte ihn, ob er wisse, was ein Verbrechen sei: „Wenn man eine Straftat begeht“, meinte der 21-Jährige. Nein, Neulken führte ihm vor Augen, dass ein Verbrechen eine Straftat sei, die mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr Haft bestraft werde. Und solch ein Verbrechen habe er mit der Drohung begangen. Er habe noch Glück, dass er noch nicht erwachsen sei: „Dieses eine Jahr Haft ist das Wenigste, was man kriegen kann!“

„Eingeschränkte intellektuelle Möglichkeiten“

Verurteilt wurde der 21-Jährige wegen eines minderschweren Falles der versuchten räuberischen Erpressung. Denn im Prozess wurde die Persönlichkeit des jungen Mannes deutlicher. Er lebt in einer Wohngruppe, steht unter gesetzlicher Betreuung. Das psychiatrische Gutachten nennt ihn zwar „etwas schlitzohrig“ im Auftreten, spricht ihm aber „eingeschränkte intellektuelle Möglichkeiten“ zu. Sein Problem: Er reagiere impulsiv, ohne über sein Handeln zu reflektieren – wie eben an jenem Abend: „Er hat keine Kontrollfunktion entgegenzusetzen“, so das Gutachten.

Drohung nicht ernst genommen

Zugute kam ihm, dass man in der JVA Attendorn die Drohung nicht ernst genommen hatte. Anwalt von Weichs sprach von einer „atypischen Gerichtsverhandlung“: „Alle sind verzweifelt bemüht, die richtige Bestrafung für jemanden zu finden, der sehr sympathisch rüberkommt und nichtsahnend ein Verbrechen begehen konnte.“

Die Ausführung der Tat sei „laienhaft“ gewesen, tatsächlich habe er kein Geld gewollt: „Er wollte Action.“ Staatsanwalt Neulken sah eine Bestrafung ganz pragmatisch: „Man muss zusehen, dass er keine Langeweile hat. Da hilft Arbeit am besten.“ Das Gericht fand das auch und folgte seinem Strafantrag: Innerhalb von vier Monaten muss der 21-Jährige jetzt 360 Sozialstunden ableisten.

  • Zum Zeitpunkt, als er die Drohungen verschickte, war der junge Mann noch 20 Jahre alt. Er wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt: Das Jugendschöffengericht war von einer klaren Reifeverzögerung in der Persönlichkeit des Angeklagten überzeugt.
  • Das Jugendstrafrecht hat andere Sanktionsmöglichkeiten als das für Erwachsene: Hier steht die erzieherische Wirkung einer Strafe stärker im Mittelpunkt. Deshalb das Urteil mit Sozialstunden - die so lange dauern, bis der junge Mann eine Arbeit in einer Werkstatt für Behinderte bekommt.
  • Das Gericht ging von einer deutlich eingeschränkten Schuldfähigkeit aus. Weil die Tat so dilettantisch ausgeübt wurde, ging auch die Anklage herunter zu einem nur minderschweren Fall der versuchten räuberischen Erpressung.