Meschede. Donnerndes Geräusch am Himmel: Gegen Mittag sind drei Kampfflugzeuge der Bundeswehr tief über Meschede geflogen. Das steckt dahinter.

Drei Kampfflugzeuge der Bundeswehr sind am Donnerstag gegen 12 Uhr tief über Meschede geflogen. Vom Boden aus ließ sich beobachten, wie zwei der Kampfjets des Typs Tornado nebeneinander herflogen, während ein dritter offenbar deren Fluglinie kreuzte.

150 Meter über Meschede

Drei
Drei "Tornado"-Kampfjets in der Nähe von Schleswig. © dpa | Carsten Rehder

Bei dem Tiefflug handelte es sich laut Luftfahrtamtes der Bundeswehr um einen Einsatz im täglichen Routineflugbetrieb. Meschede wurde während der Tiefflugausbildung mit einer Mindestflughöhe von bis zu 500 Fuß (ca. 150 m über Grund) überflogen. „Informationen über ein spezielles Übungsvorhaben (Manöver) liegen hier nicht vor“, teilte ein Sprecher auf Anfrage mit.

Vorhersage nicht möglich

Militärischer Tiefflugbetrieb am Tage werde im Rahmen der freien Streckenplanung durchgeführt und eine Vorhersage, wann und wo solche Flüge stattfinden, sei nicht möglich, so der Sprecher des Luftfahrtamtes der Bundeswehr.

Menschen schrecken zusammen

Generell gilt: Je tiefer ein Luftfahrzeug fliegt, desto größer ist der Lärm, der am Boden zu hören ist. „Wenn das Luftfahrzeug dann noch sehr schnell fliegt, führt die plötzliche und laute Geräuschentwicklung zu Erschrecken bei Mensch und Tier. Das ist nicht beabsichtigt, aber auch nicht immer vermeidbar“, heißt es von Seiten der Bundeswehr.

Generelles zum Tiefflug

  • Tiefflug bedeutet Flug mit Kampf- und Transportflugzeugen unter 1500 Fuß (ca. 500m). Er ist grundsätzlich überall in Deutschland zulässig an Werktagen von 7 bis 17 Uhr mit einer Mindesthöhe von 1000 Fuß (ca. 300m) über Grund.
  • Ausgenommen von Tiefflügen sind Großstädte (über 100.000 Einwohner), Flugplatzkontrollzonen und Kernkraftwerke sowie bestimmte Industrieanlagen.
  • Für Tiefflüge von Kampfflugzeugen im Höhenband von 1000 Fuß (ca. 300 m) bis 1500 Fuß (ca. 500m) gilt eine grundsätzliche Höchstgeschwindigkeit von 420 Knoten über Land, das entspricht etwa 780km/h. Bei bestimmten Flugübungen, z. B. Abfangmanövern darf die Geschwindigkeit kurzfristig bis zu 475 Knoten, etwa 880km/h betragen. Oberhalb dieses Höhenbands darf bis knapp unter der Schallgeschwindigkeit geflogen werden.
  • Bei Überschallflügen erreicht ein Kampfflugzeug eine Geschwindigkeit von mehr als 640 Knoten, etwa 1200km/h (entspricht 330m/s). Der dabei entstehende sogenannte Überschallknall ist trotz enormer Flughöhe sehr deutlich am Boden zu hören. Zur Lärmverminderung darf nur bei realen Abfangeinsätzen, Testflügen und angemeldeten Übungsflügen schneller als der Schall geflogen werden.
  • Für Bürger hat das Luftfahrtamtes der Bundeswehr eine Hotline eingerichtet: 0800 – 8 620 730. http://Hier_gibt_es_mehr_Artikel_und_Bilder_aus_Meschede_und_Umland{esc#225922671}[teaser]