Freienohl/Meschede. Die Zahl der großen Werbeplakate an den Ortsdurchfahrten in Meschede und Freienohl nimmt zu. Das ist jetzt auch ein Fall für die Gerichte.

Mit Werbung ist viel Geld zu verdienen - so viel, dass an den stark befahrenen Ortsdurchfahrten die überdimensionalen Werbetafeln zunehmen. Allein in Freienohl stehen sechs dieser Riesen-Plakatwände. Tendenz: steigend. Die Stadt Meschede will dieses Problem eigentlich mit ihrer neuen Werbeanlagensatzung in den Griff bekommen. Werbe-Unternehmen stören sich aber nicht daran: Sie klagten gegen die Stadt und ihr Werbeverbot in Freienohl - mit erstem Erfolg.

Kritik an Hauseigentümern

Auf den Wänden wird für etwas geworben, was gar nicht vor Ort erbracht wird - in Freienohl beispielsweise für das Musical „Starlight Express“. Diese Fremdwerbung wollte die Stadt eindämmen. Zulässig wäre laut Satzung, dass die Firma XYZ mit einem Plakat ihre eigene Leistung auf ihrem eigenen Grundstück in Freienohl bewerben darf - aber schon nicht mehr auf dem Nachbargrundstück.

„Wir wollten nicht die Optik, sondern das, was draufsteht, regeln“, sagt der zuständige Fachbereichsleiter im Rathaus, Klaus Wahle. Er kritisiert Hauseigentümer, die Flächen dafür vermieten: Das geschehe nur aus finanziellem Eigeninteresse, habe aber nichts mit einem funktionierenden Einzelhandelsstandort zu tun.

Klage von Unternehmen

Zwei Unternehmen von außerhalb klagten jetzt dagegen, dass ihnen die Stadt insgesamt drei Plakatwände verweigert hatte. Vor dem Verwaltungsgericht gab es einen Vergleich: Eine der drei Wände darf demnach errichtet werden. Die Richter gaben der Stadt mit auf den Weg: Grundsätzlich darf sie zwar versuchen, Werbung zu steuern - aber eben nicht über diese Werbeanlagensatzung.

Möglicher rechtlicher Ausweg

Ein rechtlicher Ausweg, den die Richter aufzeigten: Werbung könnte anders eingedämmt werden. Dafür wird die Stadt jetzt die Bebauungspläne für jene Gebiete an Ortsdurchfahrten ändern, die als Standorte für die Werbe-Unternehmen besonders lukrativ sind. Freienohl macht den Anfang, Meschede wird folgen. Allein in Freienohl sind davon fünf Bebauungspläne betroffen, ein erster für Freienohl-Süd wird jetzt geändert.

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In einem Bebauungsplan ist festgelegt, was für Nutzungen dort zulässig sind – und dabei hat eine Stadt auch Spielräume, die sie nutzen kann. Sie kann zum Beispiel Spielhallen an bestimmten Orten untersagen, Meschede hat beispielsweise Einzelhandel im Gewerbegebiet Enste untersagt. Jetzt sollen in Freienohl und in Meschede auf diesem Weg die Plakatwände verboten werden. Die Stadt muss das aber sauber begründen können – denn natürlich kann ein Unternehmen auch dagegen klagen. Die Stadt argumentiert mit einer „eklatanten Missachtung der Stadtbildqualität“ durch die Werbung. Eine Ortsdurchfahrt habe einen besonderen Schutzcharakter, Werbetafeln würden Autofahrer ablenken.

Satzung bleibt in Kraft

Die Werbeanlagensatzung regelt auch, wie viel Fensterfläche an Geschäften mit Reklame beklebt sein darf oder wie hoch Werbung an Fassaden sein darf. Diese Vorgaben gelten weiter: Bis auch jemand dagegen klagt.