Meschede. . Zu viel Werbung an den Straßen – das lassen sich die Kommunalpolitiker in Meschede nicht mehr gefallen. Eine neue Satzung schränkt Werbung ein.
- Neue Werbeanlagensatzung für die Innenstadt von Meschede
- Vor allem die Werbung durch große Plakatwände wird eingeschränkt
- Drei große Videowände sind schon beantragt
Die Stadt Meschede will die Werbung an den Straßen einschränken – zunächst in der Innenstadt. Die Zustimmung des Stadtrates am nächsten Donnerstag zu einer ersten Werbeanlagensatzung ist sicher und wird nur noch eine Formsache sein: Eine Mehrheit aus CDU, SPD und UWG steht klar hinter der Satzung.
Die Plakatwände
Ausschlaggebend für die Satzung war die Zunahme großer Plakatwände insbesondere an den Hauptverkehrsstraßen. Künftig bietet die Satzung eine Grundlage, sie verhindern zu können. „Pervers“ nannte Martin Eickelmann (CDU) in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung die zunehmende Werbung, auch im Stadtbild: „Es sieht verheerend aus. Wir werden mit Werbung zugeschmissen.“ Hans-Werner Rötzmeier (UWG) nannte die Verunstaltung durch solche Wände in Velmede-Bestwig als Negativbeispiel: „Das ist nun wirklich keine Schönheit.“
Die Videowerbung
Zum Problem mit den ungeregelten Plakatwänden kam in diesem Jahr die umstrittene Videowand am Parkhaus hinzu – ebenfalls ungeregelt. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde darüber informiert, dass es aktuell Pläne für drei weitere Videowände in der Innenstadt gebe.
Ausgeschlossen sind sie auch künftig nicht: Jetzt ist aber in der Satzung festgelegt, dass sich Videoanlagenbetreiber immer an den „Stand der Technik“ zu halten haben – diese dynamische Regelung soll sie zumindest stets zu den höchsten Standards zwingen. Ob die Immissionen (auch Licht-Belastungen zählen dazu) eingehalten werden, prüft der Hochsauerlandkreis.
Die Gegner
Gegen die Satzung stimmte Antonius Vollmer: Den Grünen geht sie nicht weit genug. Vollmer befürwortet sogar ein „Verunstaltungsverbot“, sprach von „Werbe-Vermüllung“ und sagte „zuviel ist pervers“. Die Grünen wollen keinerlei LED-Großbildschirme als Werbeträger.
Der Befürworter
Gegen die Satzung stimmte auch Dr. Jobst Köhne: Der FDP geht sie zu weit. Ihn stört, dass die Satzung keine „Fremdwerbung“ zulassen will: Soll heißen, es darf künftig nicht für Produkte oder Dienstleistungen geworben werden, die nicht in Meschede erbracht werden – damit ist, führte Köhne aus, Werbung für ein Online-Reiseportal oder eine Partnerbörse ausgeschlossen. Der Liberale spricht von einem „kleinkarierten Werbeverbot“, weil sich die Stadt eine Inhaltskontrolle der Werbung anmaße. Er möchte lieber die „Freiheit der Gewerbetreibenden zur Entfaltung“ bringen.
Die Innenstadt
Gelten wird die Satzung für die Mescheder Innenstadt. Vorgestellt wurde der Entwurf im Mai, in der Zwischenzeit konnten Kaufleute und Hauseigentümer Stellung nehmen. Sie gaben Verbesserungsvorschläge in Details, die in die endgültige Satzung einfließen.
Rücksicht wird zum Beispiel jetzt auf große Baukörper genommen – beispielsweise den künftigen Henne-Ruhr-Markt: Sah der Entwurf maximal acht Quadratmeter für Werbung vor, so sind jetzt zehn möglich. Denn: Mehrere Geschäfte sollen möglichst auf einer Sammel-Werbefläche auf sich aufmerksam machen dürfen – und die braucht mehr Platz. Für kleinere Läden unter 800 Quadratmeter Fläche sind, je nach Lage, vier bis sechs Quadratmeter Werbung möglich. Bislang, so Sachbearbeiter Stephan Rach aus der Stadtverwaltung, gebe es nur „geringe Verstöße“ in der Innenstadt gegen die neue Satzung.
Lösung für Freienohl
Denkbar wird eine Satzung auch für Freienohl: „Die Ortsdurchfahrt Freienohl ist problematisch“, sagte Fachbereichsleiter Klaus Wahle – auch dort gibt es immer mehr Werbung. Aber: Satzungen müssen immer für genau definierte Bereiche aufgestellt werden, Freienohl bräuchte also eine eigene. Er appellierte an Grundstückseigentümer: „Werbung kann jeder selbst verhindern.“ Aber, noch einmal Martin Eickelmann (CDU): „Wir verschandeln uns, nur weil einer ein paar Euro verdienen kann.“
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