Meschede. Über anderthalb Jahre hat ein 24-jähriger Wennemer den Freund der Familie (89) um Geld betrogen. Er tischte eine haarsträubende Geschichten auf.
. Zu fünf Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe ist am Montag ein 24-jähriger Wennemer vom Schöffengericht verurteilt worden. Der junge Mann hat einen 89-jährigen Senior aus Remscheid, einen langjährigen Freund der Familie, über anderthalb Jahre um 117.488 Euro geprellt. Er hatte ihm und seiner eigenen Großmutter - nach Auffassung des Gerichts - immer wieder vorgespielt, dass er das Geld für Notlagen brauche. Dabei hatte er jedoch nie die Absicht, seine Schulden zurückzuzahlen.
Es begann mit Geld für den Hauptschulabschluss, den der damals 21-Jährige zum Leidwesen seiner Großmutter noch nicht geschafft hatte. Sie bat den 89-Jährigen, dem jungen Mann zu helfen. Und der Senior gab bereitwillig 4600 Euro für ein Fahrzeug - eine Schenkung, die der Mann mit seinen Söhnen abgesprochen hatte. Laut Auskunft des Angeklagten, schaffte er darauf den Abschluss.
Angeklagter tischt haarsträubende Geschichten auf
Doch diese Summe war nur der Auftakt, 13 weitere Überweisungen folgten, für die der junge Mann den Rentner um Geld bat und ihm dafür zum Teil haarsträubende Geschichten auftischte. Bei den meisten ging es um sein berufliches Fortkommen, Schulden, „sonst muss ich in den Knast“ - das meiste erlogen.
So behauptete er, dass er für einen Ausbildungsvertrag im Forst bei der Stadt Meschede in Vorkasse treten müsse. Er müsse einen Lehrgang machen und brauche Werkzeug. Auch dabei unterstützte ihn der Remscheider. Als dann dieser Ausbildungsvertrag nach Aussage des Angeklagten scheiterte, war das Geld weg. So wie auch die übrigen Summen, für die sich der Autonarr vor allem hochwertige Pkw kaufte.
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Vor Gericht hatte der 24-Jährige erst erklärt, er habe die erlogenen Darlehensgründe mit dem Senior abgesprochen. „Er brauchte etwas in der Hand, um seine Söhne zu beruhigen.“ Nach und nach kam raus: Das stimmte nicht.
Der Senior berichtete als Zeuge vor Gericht von der langen Freundschaft zur Familie der Mutter des Angeklagten. Lange habe es gedauert, bis er den Betrug wahrhaben wollte. „Ich bin sehr traurig, dass das Vertrauen, das ich in die Familie gesetzt habe, so enttäuscht wurde.“
Großmutter wendet sich ab
Auch die 83-jährige Großmutter des jungen Mannes, „zeitweise meine einzige Vertraute“, wie er im ersten Prozesstag ausgesagt hatte, bestätigte die Aussagen des Seniors. „Glückwunsch, du hast gerade deine Familie verloren“, bekam sie dafür in einer der vielen Prozess-Unterbrechungen von der Cousine des Angeklagten zu hören.
Während Oliver Brock, der Anwalt des Angeklagten, noch versucht hatte, die zwei Haftstrafen für einen Teil der Betrugsfälle unter zwei Jahre zu drücken und ihm damit eine Bewährungsstrafe zu ermöglichen, folgte das Gericht eher dem Antrag der Staatsanwältin Johanna Sandberg.
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Richter Dr. Sebastian Siepe sprach für gewerbsmäßigen Betrug und den Verlust eines hohen Vermögenswertes in Zusammenhang mit den Vorstrafen eine Haftstrafe von drei Jahren und eine von zwei Jahren und sechs Monaten aus, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann und nacheinander vollstreckt werden. Brock kündigte an, dass er in Revision gehen werde. Scheitert diese muss der junge Mann selbst bei guter Führung für fast vier Jahre ins Gefängnis.
„Sie können mir glauben“, gab Richter Siepe dem Angeklagten mit auf den Weg, „die Schöffen und ich haben uns das Urteil nicht leicht gemacht. Wir schicken einen jungen Menschen nicht gern ins Gefängnis.“ Aber angesichts der kriminellen Energie, des langen Zeitraums, der einschlägigen Vorstrafen bleibe nichts anderes übrig.