Sanierung der Fußgängerzone. . Nach unserem Bericht „Das Geheimnis der pinkfarbenen Striche“ erreicht uns ein Leserbrief von Christoph Gödde aus Meschede.

Dass das Zurückhalten meiner Zahlung für die Sanierung der Fußgängerzone Aufmerksamkeit erregt, damit habe ich geplant. Die Aufmerksamkeit, die sich nun auf mich richtet, ist ungleich höher als ich erwartet habe. Der am 01.06.2019 auf der Titelseite unserer Lokalzeitung veröffentlichte Artikel „Das Geheimnis der pinkfarbenen Striche“ und auch dazugehörender Kommentar tragen offenkundig sehr dazu bei.

Ich sehe mich dadurch bestärkt in der Verantwortung, die ich in meinem Verständnis als Eigentümer und Einzelhändler zu tragen habe. Dieser Verantwortung stelle ich mich seit der 2. Informationsveranstaltung zur Umgestaltung der Fußgängerzone vom 18.03.2015 im Rathaus der Stadt Meschede. Dem Protokoll zu dieser Sitzung lässt sich entnehmen, dass ich ganz wesentlich zur Initiierung des „Arbeitskreises Fußgängerzone“ beigetragen habe. Aus diesem ist der heutige Verein „Fußgängerzone Ruhrstraße-Meschede“ erwachsen. Der Verein, der die Zahlungen der Eigentümer für die Modernisierung der Fußgängerzone einsammelt.

Der eigentliche Zeitpunkt, an dem ich erkannte, dass Investitionen für Meschede jetzt notwendig sind, liegt noch weiter zurück.

Ich bezweifle, dass man sich sicher sein kann, dass allein die Investition in die geplante Modernisierung der Fußgängerzone ausreicht, um Kunden hier in Meschede halten zu können, neue Kunden zu gewinnen und die Leerstände auszugleichen.

Das ist nämlich seit „Tag 1“ mein oberstes Ziel. Eine Modernisierung der Fußgängerzone und die damit getätigte Investition wird sich langfristig nicht bezahlt machen können. Stadt und Eigentümer haben den Anspruch ein erfolgreiches Gemeinschaftsprojekt zu realisieren. Für ein Gemeinschaftsprojekt, das Meschede dient, muss aber mehr erfolgen, als die bisherige Planung vorsieht.

Als Eigentümer muss man nicht zwangsläufig erkennen, dass mit der Modernisierung der Fußgängerzone das eigentliche Problem nicht nachhaltig angefasst wird.

In meiner doppelten Verantwortung als Eigentümer und Einzelhändler, erkenne ich das sehr wohl. Wenn es heißt, das Projekt Fußgängerzone sei ein Gemeinschaftsprojekt von Eigentümern und Stadt, dann wird damit die Rolle des Einzelhändlers übergangen. Das wäre weniger problematisch, wenn nicht gerade ihm eine Schlüsselrolle zukäme, wenn es um Meschede als Einkaufsstadt geht. Berechtigt das dazu, mich deshalb als „Ausscherenden“ oder gar einen „Einzelgänger“ zu bezeichnen? Wenn ich einer Modernisierung jeglichen Stellenwert abspräche, dann vielleicht? Ist es ein hinreichend starkes Argument, zu zahlen, nur weil es sich um ein Gemeinschaftsprojekt handelt? Oder bedarf es nicht vielmehr auch der Überzeugung, mit seiner Zahlung nachhaltig etwas für Meschede tun zu können? Ein Konzept, welches klar für Meschedes Zukunft steht, würde mich meine Zahlung nicht länger zurückhalten lassen.

Noch hege ich die Hoffnung, einhergehend mit der Modernisierung der Fußgängerzone ein zukunftsfähiges Gesamtkonzepts für Meschede auf den Weg zu bekommen.

Kunden erwarten heute kostenloses Parken, und Einzelhändler sind für ihr Überleben auf die kostenfreie Nutzung der Flächen vor ihren Geschäften angewiesen. Dies praktizieren Schmallenberg (www.schmallenberg-direkt.de, abgerufen am 03.06.2019) und Olsberg (WP/WR, Ausgabe vom 07.07.2018) mit Erfolg. Auch in anderen Gemeinden besteht Schulterschluss zwischen Stadt, Eigentümern und Betreibern. Diesen wünsche ich mir auch für Meschede.

Ob hinreichende Eignung der geplanten Bodenbeläge gegeben ist, muss auf Grund der Reparaturen der Straße Im Rebell (KW 19/20 in 2019) im ersten Jahr nach Fertigstellung der Sanierung erneut hinterfragt werden. Der dort verlegte Belag ist nämlich auch für die Fußgängerzone geplant.

Besondere Sorge bereitet auch, dass die Breite der Zugangszone vor den Häusern in vielen Bereichen nur auf 199 cm geplant wurde. Diese Sorge untermauert auch die Aussage des Stadtplaners am 09.10.2018/15.01.2019. Für eine, von drei Personen ausgehende Planung, ergebe sich der Richtlinie nach eine Mindestbreite von 225 cm (75 cm pro Person). Wegen Vorgaben seitens der Stadt musste aber hier auf 199 cm zurück geplant werden.

Im Gespräch des Arbeitskreises mit der Stadt am 01.10.2018 wurde noch einmal von mir auf den alternativen Lösungsweg der Stadt Menden im Rahmen der dortigen Modernisierung der Fußgängerzone hingewiesen, weil die dortige Fußgängerzone mit Meschede vergleichbar ist. Leider wurde dieses Beispiel nicht berücksichtigt.

Abschließend sei mir die Frage erlaubt, warum die Stadt keine Zuschüsse für die Ruhrstaße – wie für den Kaiser-Otto-Platz (WP/WR, Ausgabe vom 26.05.2019) – beantragt hat. Grundsätzlich wäre das sicherlich aussichtsreich gewesen. Meine Behauptung stützt sich auf meinen Meinungsaustausch mit der Stadtverwaltung Warstein und dem RP Arnsberg am 22.06.2017. Über die benannten Voraussetzungen – Grundlage: Integriertes Handlungskonzept - wurde die Stadt am 19.9.2016 von mir informiert.

Trotz des Umfangs dieses Briefes beschränkt er sich auf einen Teil wichtiger Informationen. Die Berichterstattung über die frische Veröffentlichung neuer Studien zu Rettung von Innenstadt und Fußgängerzonen (Ausgabe WP/WR und Bericht Sender HR-Info vom 03.06.2019) bestätigt die Aktualität meines Anspruchs. Der geneigte Leser bekommt detaillierte Informationen auch bei der Landesinitiative StadtBauKultur NRW.

Mitmacher und hilfreiche Ideen braucht es in einer Stadt wie Meschede, die von der Problematik ebenso betroffen ist, wie manch andere Städte. Ein ganzheitliches Konzept zu erringen bleibt für mich oberste Priorität.

Ich sehe es als meine Pflicht und mein Recht, mir das nicht absprechen zu lassen.

Christoph Gödde, Meschede