Bödefeld. . Das Urteil gegen den FC Mezopotamya Meschede ist jetzt rechtskräftig, weil der Fußballverein eine Frist versäumt und Geld nicht eingezahlt hat.

Nachdem der Mescheder Fußballverein FC Mezopotamya angekündigt hatte, Rechtsmittel gegen ein Urteil des Kreissportgerichts einzulegen, ist es nun rechtskräftig. 500 Euro Geldstrafe und drei Jahre Sportplatzverbot bedeutet das für den Linienrichter, der im Fußballspiel der SG Bödefeld/Henne-Rartal gegen den FC Mezopotamya Meschede in Bödefeld den Schiedsrichter mit einer Fahnenstange geschlagen haben soll (wir berichteten).

Zusätzlich darf er in den nächsten drei Jahren keine Funktionen im Deutschen Fußball-Bund (DFB), Regional- und Landesverbänden sowie im Verein ausüben.

Gebühren nicht eingezahlt

In einer Stellungnahme an die Redaktion kündigte der Verein nach dem Urteil an: „Wir werden das Urteil nicht annehmen und Rechtsmittel einlegen“.

Eingereicht wurde die Berufung fristgerecht, bestätigte der stellvertretende vorsitzende Sportrichter, Rainer Strohmenger. „Dann wurde allerdings die Frist versäumt und Gebühren nicht bezahlt.“

Der Hintergrund war eine Auseinandersetzung bei einem Fußballspiel der Kreisliga A in Bödefeld. Dort war es zu einer Auseinandersetzung zwischen der Mannschaft aus Meschede und der aus Bödefeld gekommen – sie eskalierte.

Der Linienrichter der Gastmannschaft soll dabei den Schiri der Heimmannschaft mit einer Fahnenstange attackiert und geschlagen haben.

Mehrere Sitzungstermine vor dem Kreissportgericht und dem Bezirkssportgerichts waren nötig, um den Fall zum Abschluss zu bringen.

Vereine bereits informiert

Auch die Polizei wurde damals zum Fußballplatz gerufen und musste den Schiedsrichter zu seinem Auto begleiten. Der Verein bestritt die Vorwürfe bis zuletzt, legte wie angekündigt Rechtsmittel gegen das Urteil des Kreissportgerichts ein.

Ohne Erfolg: „Wenn man die Berufung einreicht, hat man im Anschluss 14 Tage Zeit, diese ausführlich zu begründen. Das ist nicht passiert. Auch die notwendige Gebühr ist nicht eingezahlt worden“, erklärt Strohmenger.

Mit Verstreichen der Frist werde das Urteil somit automatisch rechtskräftig. Beide Vereine wurden über den Abschluss nun informiert.

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