Meschede. . Der Hochsauerlandkreis ist wegen der Blauzungenkrankheit ab sofort Sperrgebiet. Damit sind Auflagen für Tierhalter verbunden.

Die Blauzungenkrankheit hat sich schneller als erwartet verbreitet. Nachdem ein Ausbruch bei Wiederkäuern im rheinland-pfälzischen Bad Kreuznach bestätigt worden war, gilt jetzt der gesamte Hochsauerlandkreis als Sperrgebiet. „Da wir im Umkreis von 150 Kilometern um den betroffenen Betrieb liegen, sind wir zu dieser Entscheidung verpflichtet“, sagte erläutert Amtstierarzt Dr. Thomas Delker.

Für die Halter von Rindern, Schafen und Ziegen bedeutet das: Sie müssen - falls noch nicht geschehen - ihre Bestände beim Veterinäramt des Hochsauerlandkreises melden. Wer bei einem oder mehreren Tieren Anzeichen einer Infektion feststellt - Fieber, Apathie, Geschwüre in der Haut und Maulschleimhaut, an Lippen, Flotzmaul, Zitzen und Euter sowie an den Gliedmaßen -, sollte ebenfalls unverzüglich Kontakt mit den Mitarbeitern des Veterinäramtes HSK, Haus der Landwirtschaft, Dünnefeldweg 13, aufnehmen.

Transport nur unter Auflagen erlaubt

Wenn Tiere aus dem Hochsauerlandkreis in Gebiete transportiert werden sollen, die kein Sperrgebiet sind, ist dies nur unter Auflagen erlaubt. Dies gilt auch für Samen, Eizellen oder Embryonen. Die hierzu erlassene Allgemeinverfügung gilt ab Freitag, 25. Januar, und ist im Amtsblatt sowie auf der Homepage des Hochsauerlandkreises (www.hochsauerlandkreis.de) veröffentlicht worden. Auf der Homepage stehen weitere Informationen zu dem Thema und auch die notwendigen Vordrucke für das Verbringen von empfänglichen Tieren zum Download bereit.

Das Veterinäramt empfiehlt Haltern von Wiederkäuern, ihre Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Die Impfung kann vor der Erkrankung schützen und erleichtert das Verbringen von Wiederkäuern aus dem Sperrgebiet.

Virusbedingte Krankheit

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Wiederkäuer. Das Virus wird durch kleine stechende Mücken, so genannte Gnitzen,übertragen. Die Blauzungenkrankheit ist nicht auf den Menschen übertragbar. Eine Ansteckungsgefahr für den Menschen besteht daher nicht. Fleisch und Milchprodukte können bedenkenlos verzehrt werden.

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