Nuttlar/Arnsberg. . Wenig überraschend ist die Verteidigung im Nuttlarer Drogenprozess in Revision gegangen. Das Vorgehen ist nicht unüblich.

Wie fast zu erwarten war, ist die Verteidigung im Nuttlarer Drogenprozess in Revision gegangen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Arnsberg noch nicht rechtskräftig und nun ein Fall für den Bundesgerichtshof. Er wird den Prozess auf Verfahrens- oder Rechtsfehler prüfen müssen.

Daniel Langesberg, Sprecher des Landgerichtes Arnsberg, überrascht das nicht. „Wenn vollstreckbare Freiheitsstrafen ausgesprochen werden, ist dieses Vorgehen zumindest nicht unüblich“, sagt er.

In diesem Fall war ein 29-jähriger Nuttlarer wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Weil das Urteil nun nicht rechtskräftig ist, gilt für ihn die Unschuldsvermutung. Bis zu einem Jahr kann es laut Langesberg dauern, bis das Ergebnis des Bundesgerichtshofs vorliegt. So lange darf sich der 29-Jährige weiterhin auf freiem Fuß bewegen.

Haftbefehl aufgehoben

Den Haftbefehl gegen ihn hatte das Landgericht ohnehin aufgehoben. Soll heißen: Nach dem Urteil durfte der Angeklagte aus dem Gerichtssaal spazieren und nach Hause fahren.

Dort hätte er über kurz oder lang Post von der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde bekommen - mit der Aufforderung, seine Haft anzutreten. Sollte der Bundesgerichtshof keine Fehler finden, bekommt der Nuttlarer die Post nun später. Andernfalls wird sich eine andere Kammer des Landgerichts erneut mit dem Fall befassen müssen.

Lieferung zur Nuttlarer Kirche

Konkret ging es im Prozess um die Bestellung von 1,8 Kilogramm Amphetamin, das die beiden Angeklagten aus Nuttlar und Ramsbeck mit Koffein, Alkohol und Milchpulver auf eine Menge von 5 bis 7 Kilogramm gestreckt und in der Region verkauft hatten. Angeliefert wurde die Ware von dem 21-jährigen Mann aus Venlo zur Nuttlarer Kirche.

Bei einer Razzia im Juni waren außerdem 4,5 Kilogramm hochkonzentrierte Amphetaminbasezubereitung bei dem Angeklagten in Nuttlar gefunden worden. Daraus sollte Pep hergestellt und wiederum gewinnbringend verkauft werden. Bei der Übergabe in den Räumen neben der Werkstatt seines Vaters, hatten die Polizeibeamten den Nuttlarer und die beiden anderen Angeklagten im Juni 2018 dingfest machen können.

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