Meschede. . Weil dem Vater der Umgang seiner Tochter nicht gefiel, soll er sie zur Falschaussage gezwungen haben. Doch zum Gerichtstermin erschien er nicht.

Vor Gericht erscheint niemand, nicht der Angeklagte, nicht die Zeugen, nicht das Opfer. Staatsanwalt Thomas Poggel und Richter Sebastian Siepe machen keinen Hehl daraus, was sie von einer solchen Missachtung des Gerichts halten. Das nächste Mal sollen die Beteiligten vorgeführt werden.

Anstiftung zur Falschaussage

Es geht um Anstiftung zur Falschaussage. Der Hintergrund: Dem Vater passt der Umgang seiner Tochter nicht. Dabei ist der Angeklagte kein Unbekannter. Schon im vergangenen Frühjahr war er in einem ähnlichen Fall verwarnt worden.

Damals hatte der Kurde, Vater von acht Kindern, seiner 13-jährigen Tochter den Kontakt zu einem vier Jahre älteren syrischen Flüchtling verboten und ihm, als er feststellte, dass beide weiter miteinander sprachen, ins Gesicht geschlagen.

Diesmal soll er von seiner mittlerweile 15-jährigen Tochter verlangt haben, einem jungen Mann sexuelle Belästigung vorzuwerfen. Die tat das unter Zwang. Der Vorwurf sei aber unhaltbar gewesen, im Anschluss wurden sowohl dieses Verfahren wie auch das sich anschließende gegen die Tochter wegen der Falschaussage eingestellt worden. Als Urheber muss sich nun der Vater verantworten.

Als Zeuginnen geladen

Seine Frau hatte bereits vor dem Prozess telefonisch erklärt, dass sie und ihre Tochter nicht vor Gericht erscheinen. Doch das können sie nicht, beide sind als Zeuginnen geladen. „Sie müssen herkommen, auch wenn sie anschließend nicht aussagen“, betonte Poggel. Auch sie sollen nach Ansicht des Staatsanwaltes nun beide vorgeführt werden.

Rechtsanwältin Melanie Scheuermann, die als Zeugenbeistand für die Tochter anwesend war, gab zu bedenken, dass die Zeugin noch minderjährig ist. Eine Vorführung, dabei wird die Jugendliche von der Polizei abgeholt, halte sie daher für eine zu heftige Maßnahmen. „Sie ist nicht so reif, wie wir uns eine 15-Jährige vorstellen.“ Beim Vater unterstützt sie die Maßnahme: „Dem ist sonst nicht beizukommen.“

Anwältin Melanie Scheuerman will nun noch einmal versuchen, über die Familienhilfe Kontakt zu dem Mädchen zu bekommen. Zuletzt war die Anwältin gescheitert. Sie war an der Haustür vom Vater wieder weggeschickt worden. „Möglicherweise liegt hier auch Kindeswohlgefährdung in einem Einzelbereich der elterlichen Sorge vor“, mutmaßt sie.

Richter Dr. Sebastian Siepe wird e inen neuen Termin im Januar ansetzen. Am Ende des Prozesses hofft er, „dass bis dahin nichts weiter passiert.“

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