Meschede. . Das Berufskolleg in Meschede hat seine rechtliche Aufarbeitung nach dem Amok-Alarm abgeschlossen - mit erheblichen Konsequenzen für den Täter.

Nach dem Polizeieinsatz am Berufskolleg Meschede hat die Schule ihre Konsequenzen gezogen: Der 18-jährige Täter hat einen dauerhaften Schulverweis erhalten. Es ist die härteste Sanktion, die eine Schule selbst treffen kann. Das hat die dafür zuständige schulinterne Teilkonferenz beschlossen. Schulleiter Carsten Placht bestätigte auf Anfrage: „Das Schulverhältnis ist gelöst. Er ist nicht mehr Schüler unserer Schule.“

Schusswaffe zu Boden gefallen

Wie berichtet, gab es im Februar den Großeinsatz der Polizei. Bei einer Prügelei war bei dem 18 Jahre alten Syrer eine Schusswaffe gesehen worden. Die Schule löste Amok-Alarm aus. Die Schüler mussten Stunden in den Klassenräumen bleiben. „Es hat Tage gedauert, bis das Bild klar wurde“, sagt Schulleiter Carsten Placht heute: „Am Ende bleibt eine Pausenhofschlägerei übrig.“ Aber bei der sei eben auch eine Schusswaffe zu Boden gefallen und, unabhängig voneinander, von zwei Lehrern gesehen worden: „Für uns ist das glaubwürdig.“

Die Schule hat ihre eigene rechtliche Aufarbeitung abgeschlossen: Auch für die beiden anderen Beteiligten der Prügelei habe es Konsequenzen gegeben – welche, möchte die Schule nicht sagen. Beide, ein 23 Jahre alter Syrer und ein 17 Jahre alter Deutscher, seien aber weiterhin Schüler am Berufskolleg. Die Ordnungsmaßnahmen einer Schule reichen vom schriftlichen Verweis bis eben zur Entlassung.

Hilfen angeboten

„Schulrechtlich ist der Fall vollumfänglich abgewickelt“, so Placht. Ganz zugeschlagen ist die Tür für den 18-Jährigen übrigens nicht: Das Berufskolleg hat ihm Hilfe bei der Suche nach einem Praktikum oder bei der Ausbildungssuche angeboten – „bis jetzt hat er sich aber nicht gemeldet“.

Auch interessant

Auch wenn sich der Zwischenfall letztlich als Schlägerei erwies: „Was man in dem Moment empfindet, ist entscheidend“, sagt die stellvertretende Schulleiterin Daniela Overhage – und die Situation im Februar sei eben „real bedrohend“ gewesen.

Carsten Placht spricht von der Unsicherheit für Schüler und Lehrer, „nicht zu wissen, was draußen passiert“: „Eine beklemmende Situation. Das setzt zu.“ Beide loben den besonnenen Ablauf. Eine große Hilfe sei im Anschluss die Betreuung von Schülern und Lehrern durch Schulpsychologen gewesen.

Klassenräume anders verteilt

Das interne Krisenteam wird weiter speziell geschult: „Je besser man sich im Vorfeld mit solchen Situationen auseinandersetzt, umso besser ist man gewappnet“, so der Schulleiter. Technische Sicherungsmaßnahmen, etwa Scanner, lehnt die Schulleitung ab: „Schule ist ein Ort, wo man sich sicher und aufgehoben fühlen sollte“, betont Carsten Placht. Für Lehrer wird es ein interkulturelles Training geben. Schließlich gehe es nicht nur darum, Zugewanderte zu beschulen: „Die Herausforderungen ergeben sich im Alltag“, sagt Daniela Overhage.

Pressekonferenz zum Amok-Alarm

weitere Videos

    Sie hat nach der Prügelei direkt praktisch reagiert: Die Klassenräume mit Flüchtlingen sind jetzt anders verteilt, nicht mehr nur im Atrium, sondern über das ganze Gelände – damit sie eben, im Sinne einer Integration, in anderen Bereichen auch mit anderen Schülern zusammenkommen können.

    Am Berufskolleg gibt es drei Flüchtlingsklassen, um die jungen Menschen darin auf den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt vorzubereiten: Zwei internationale Förderklassen und eine so genannte „Fit für mehr“-Klasse, in der ältere, nicht mehr schulpflichtige Flüchtlinge unterrichtet werden.

    >>>HINTERGRUND<<<

    Das Schulgesetz NRW regelt in Paragraf 53 die so genannten „Erzieherischen Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen“.


  • Das Spektrum reicht vom schriftlichen Verweis, über die Überweisung in eine parallele Klasse und zum vorübergehenden Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen.

  • Die strengsten Strafen sind die Androhung der Entlassung von der Schule bzw. wie in diesem Fall dann auch die Entlassung von der Schule. Im Extremfall kann eine Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes erfolgen – die nur die obere Schulaufsichtsbehörde aussprechen kann.

  • Folgen Sie der WP Meschede auch auf Facebook