Meschede. . Das Erzbistum Paderborn bestätigt, dass es über das Mescheder Kirchenasyl informiert worden sei und erklärt die Hintergründe.
Das Erzbistum Paderborn nimmt auf Nachfrage unserer Zeitung nun Stellung zum Kirchenasyl in der Gemeinde Mariä Himmelfahrt. Offiziell gebe es mit dem Mescheder aktuell drei Fälle im Erzbistum. In der Regel würden sie „still“ gewährt, zum Schutz aller Betroffenen „uns ist – aus den genannten Gründen (Schutz und ultima ratio) an einer aktiven Pressearbeit nicht gelegen“, schreibt Pressereferent Thomas Throenle.
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Auch das Kirchenasyl in Meschede sei beim Erzbistum bekannt. Es gilt für die älteste Tochter einer palästinensischen Familie aus Syrien. Sie soll nach Schweden abgeschoben werden, weil sie bereits 18 ist und über das EU-Land eingereist ist. „Die formal einzubeziehenden Stellen, das Katholische Büro in Düsseldorf, der Sonderbeauftragter für Flüchtlingsfragen des Erzbistums Paderborn sowie der Caritasverband des Erzbistums Paderborn wurden von uns informiert.“
Individuelle Gewissensentscheidung
Die Gewährung von Kirchenasyl sei im Letzten ein Akt der individuellen Glaubens- und Gewissensentscheidung. Kirchenasyl stelle immer die „ultima ratio“ dar. Nur eine drohende Gefährdung an Leib und Leben im Falle einer Abschiebung oder einer Überstellung im Rahmen des „Dublin-Ill-Verfahrens“ rechtfertigte die Aufnahme von Schutzsuchenden in ein Kirchenasyl.
Throenle führt aus. „In der Regel handelt es sich um eine zeitlich befristete Hilfsmaßnahme, um bei den zuständigen staatlichen Stellen auf eine erneute sorgfältige Überprüfung des Schutzbegehrens hinzuwirken.“
Das Erzbistum Paderborn unterstütze Kirchengemeinden bei Anfragen zur Aufnahme in ein Kirchenasyl und biete, soweit gewünscht, eine Hilfestellung bei der Entscheidungsfindung. Die Entscheidung als solche müsse in den kirchengemeindlichen Gremien vor Ort (Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat) getroffen werden.
Handreichung
Um den Kirchengemeinden sowie den Ordensgemeinschaften im Erzbistum Paderborn eine Rechtsicherheit zum Thema Kirchenasyl bieten zu können, wurde eine Handreichung erarbeitet, die der Generalvikar im Dezember 2016 in Kraft gesetzt hat.Diese findet sich hier
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