Meschede. . Die 18-jährige Tochter der Familie Alsaffouri-Sallakh soll nach Schweden ausreisen. Die Himmelfahrt-Gemeinde bietet ihr deshalb Kirchenasyl.

Mit einem Kirchenasyl will die katholische Pfarrgemeinde Mariä Himmelfahrt die Abschiebung einer jungen Frau verhindern. Haya Alsaffouri ist seit dem 16. Dezember im Pfarrhaus von Pastor Reinhold Schlappa untergebracht, wie gestern bekannt geworden ist. Die Behörden hatten die Frau, die sich bei ihnen als jordanische Staatsbürgerin registriert hatte, zuvor zur Ausreise aufgefordert. Ihre muslimische Familie lebte nach eigenen Angaben zuvor als Palästinenser in Syrien.

Mutter über andere Route

Der Fall ist, wie viele Asylverfahren, kompliziert: Die junge Frau war zusammen mit ihrem jordanischen Vater und drei weiteren Geschwistern bereits vor zwei Jahren nach Jordanien aufgebrochen. Am 9. Juli reiste sie dann, so die Information der Familie, über Schweden nach Deutschland ein. In Meschede lebte ihre Mutter bereits seit zwei Jahren mit einem Onkel bei Pastor Reinhold Schlappa im Pfarrhaus von Mariä Himmelfahrt. Als Syrerin war sie über eine andere Route nach Deutschland gekommen.

Albanisches Paar musste ausreisen

Vor drei Jahren hatte Pastor Reinhold Schlappa in seinem Pfarrhaus Platz geschaffen und damals ein Flüchtlings-Paar aus Albanien aufgenommen.

Das Paar bekam ein Kind und fand anschließend eine eigene Wohnung. Der junge Mann begann eine Lehrstelle, die er aber nicht abschloss.

Auch in dieser Selbstständigkeit wurde die junge Familie von Mitgliedern der Kirchengemeinde weiter unterstützt. Vor rund drei Monaten musste das Paar wieder nach Albanien ausreisen, da sein Asylantrag endgültig abgelehnt worden war.

Im Anschluss nahm der Pastor die Syrerin Abeer Sallakh mit ihrem Bruder auf.

Jetzt soll Haya Alsaffouri ausreisen: Weil sie angegeben hatte, am 31. Juli 18 Jahre alt geworden zu sein, zählt sie als volljährig. In diesen Fällen gilt die „Drittstaatenregelung“: Sie soll nach Schweden zurückkehren, weil sie dort zuerst in die EU eingereist war. Ihre minderjährigen Geschwister und ihr Vater sind dagegen nicht betroffen. Sie fallen unter die Regelungen zur Familienzusammenführung.

Rückendeckung vom Erzbistum

Für Pfarrer Michael Schmitt, als Leiter des Pastoralverbundes Meschede-Bestwig, ist es „eine Frage der Humanität“: Er steht hinter dem Kirchenasyl, damit die Familie nicht auseinandergerissen werde. Vor der Entscheidung hatte er sich mit dem Erzbistum in Paderborn in Verbindung gesetzt und auch von dort Rückendeckung bekommen. „Man muss den Einzelfall sehen“, sagte Schmitt. Hier stehe er dahinter. Dass dieser Schritt auch Diskussionsstoff bieten werde, sei ihm klar.

Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat von Mariä Himmelfahrt haben sich ebenfalls für das Kirchenasyl ausgesprochen. Unglücklich sind die Vertreter darüber, dass die Gemeinde bisher noch nicht - wie beabsichtigt - über das Kirchenasyl informiert worden war. Das soll nun am kommenden Sonntag im Gottesdienst folgen.

Aufenthalt nur auf dem Kirchengelände

Haya Alsaffouri hatte das Berufskolleg in Meschede besucht, die Familie hatte gerade eine eigene Wohnung in der Nelkenstraße bezogen, als die Aufforderung zur Abschiebung kam.

Pastor Reinhold Schlappa hat die junge Frau in seinem Pfarrhaus aufgenommen.
Pastor Reinhold Schlappa hat die junge Frau in seinem Pfarrhaus aufgenommen. © Ute Tolksdorf

Um den Schutz des Kirchenasyls zu genießen, darf sie sich in der nächsten Zeit ausschließlich auf dem Kirchengelände und im Pfarrhaus aufhalten. Die Familie versorgt sie mit Lebensmitteln. Alle weiteren Zahlungen, wie beispielsweise mögliche Gesundheitskosten, wollen die Kirchengemeinde und Pastor Reinhold Schlappa übernehmen.

Christliche Menschenliebe

„Die junge Frau ist schwer traumatisiert“, sagt Schlappa. Sich von der Familie und ihrer Mutter trennen zu müssen, nachdem sie endlich wieder vereint gewesen waren, belaste sie sehr. „Sie zittert und weint, wenn sie darüber spricht.“ Es sei ein Akt der Menschlichkeit und der christlichen Menschenliebe hier zu helfen, findet er. „Ich respektiere unser Gesetz, aber hier ist es zu hart.“

Der Hochsauerlandkreis als Ausländerbehörde bestätigte, von dem Kirchenasyl in Kenntnis gesetzt worden zu sein. Für diese Fälle gibt es eine Handlungsanweisung des Bundesinnenministeriums: Demnach wird bei einem Kirchenasyl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge direkt zuständig.

Sechs Monate im Kirchenasyl ausharren

Es muss prüfen, ob hier ein Härtefall vorliegt - beispielsweise, ob es der 18-Jährigen zuzumuten wäre, allein in Schweden zu leben. Bei einem positiven Bescheid dürfte die Frau in Deutschland bleiben.

Bei einem negativen müsste sie ausreisen oder sechs Monate im Kirchenasyl ausharren, das Behörden üblicherweise nicht antasten: Nur innerhalb dieser Frist könnte sie nach Schweden abgeschoben werden.

Folgen Sie der WP Meschede auf Facebook.