Grafschaft. ADAC-Experte Dr. Peter Meintz rät dazu auf der Almert bei den Wisenten deutlich langsamer als Tempo 50 zu fahren. Sicherheitshalber.
. Regelmäßig kreuzen die Wisente auf der Almert die Fahrbahn. Die Stadt hat Maßnahmen ergriffen und die Höchstgeschwindigkeit auf 50km/h begrenzt. Die CDU sieht in ihrer gestrigen Pressemitteilung in den Tieren trotzdem weiter eine Gefahr für die Menschen, unter anderem für die Autofahrer. Welche Gefahren bei einem Wildunfall zu befürchten sind und wie man sich verhalten sollte, darüber informiert Dr. Peter Meintz, Pressesprecher des ADAC Westfalen.
Reicht eine Tempo-50-Zone, wenn man mit einem solchen Koloss auf der Straße rechnen muss?
Dr. Peter Meintz: Wenn man wirklich ungebremst auf ein 700-Kilogramm-schweres Wisent auffährt, sind Unfälle auch bei 50 km/h schon sehr gefährlich. Das gilt aber grundsätzlich für jedes Wildtier und auch - das darf man nicht vergessen - für Nutztiere, wie Pferde oder Rinder, die ihre Weide verlassen. Und solche Unfälle sind gar nicht so selten. Doch wenn man schon weiß, dass Wisente auf der Almert die Straße kreuzen, sollte man dort im Zweifel immer deutlich langsamer fahren.
Der ADAC rät dazu, bei Wild-Begegnungen nicht auszuweichen, sondern auf das Tier zuzufahren, warum? Und gilt das auch für Wisente mit ihren maximal 700 Kilogramm?
Das klingt natürlich hart, aber Ausweichmanöver, über die man in Bruchteilen von Sekunden entscheiden muss, sind immer sehr riskant. Und im Zweifel ist so ein bewegliches Hindernis für ein Auto besser als ein Baum am Straßenrand. Oder noch schlimmer: als in den Gegenverkehr zu fahren. Davor sollte man natürlich alles versuchen, um Unfälle zu vermeiden. Wenn man also einen Wildwechsel sieht, sollte man immer frühzeitig abbremsen.
Wie ist das versicherungstechnisch geregelt? Gilt ein Wisentunfall auch als Wildunfall?
Im Normalfall ist so ein Wildunfall in der Teil- oder Volkasko-Versicherung enthalten. Ein Problem könnte es allerdings werden, wenn man schneller als die erlaubten 50 km/h gefahren ist. Das könnte dann bedeuten, dass man den Unfall leichtfertig ausgelöst hat und man dadurch den Versicherungsschutz verliert.
Und wie sollte man sich bei einem Unfall dann verhalten?
Bei jedem Wildunfall sollte man den Jagpächter informieren. Gerade wenn das Tier nicht tot, sondern nur verletzt ist, ist es unter dem Gesichtspunkt des Tierschutzes wichtig, dass er nach dem Tier sucht und ihm hilft. Dabei kann auch ein verletztes Wisent noch weite Strecken zurücklegen.
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