Meschede. . Dreimal waren die Rettungswagen schon an der Hertie-Baustelle. Jetzt reagierte das Dezernat für Arbeitsschutz.

  • Zwei Arbeitsunfälle, ein Zwischenfall, Zoll-Razzia: Die Bilanz an der Hertie-Baustelle
  • Jetzt hat das Dezernat für Arbeitsschutz seine Untersuchungen abgeschlossen
  • Die beteiligten Unternehmen sind ermahnt worden, die Sicherheitsvorschriften einzuhalten

Zwei Arbeitsunfälle, ein Zwischenfall mit einer verletzten Passantin: Die Baustelle bei Hertie hat in den vergangenen Wochen für Einsätze von Rettungsdienst und Polizei gesorgt.

Auch der Zoll rückte zu einer Razzia an, weil die Behörde den Verdacht hat, dass zeitweilig Schwarzarbeiter beschäftigt worden sind - auch wenn die beteiligten Unternehmen den Vorwurf von sich weisen. Jetzt hat sich auch das Dezernat für Arbeitsschutz bei der Bezirksregierung in Arnsberg mit der Baustelle beschäftigt.

Stichprobenhafte Kontrollen

Es wird immer dann eingeschaltet, wenn es zu Arbeitsunfällen kommt. Dort sind die Untersuchungen zu den beiden Fällen in Meschede inzwischen abgeschlossen. Eine Strafe gegen die Verantwortlichen wurde nicht verhängt, es wurde aber die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften angemahnt. „Deren Einhaltung kann auch stichprobenartig kontrolliert werden“, sagte Pressesprecher Benjamin Hahn.

Zwei Arbeiter vom Gerüst gefallen

Vor knapp vier Wochen waren zunächst zwei Arbeiter von einem Gerüst gestürzt. Sie kamen mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus. Warum es zu diesem Unglück kam, habe sich nicht mehr ganz eindeutig klären lassen, teilte die Bezirksregierung mit.

Hier sei zunächst auf die Ermittlungen durch den Zoll Rücksicht genommen worden: Der Sozialversicherungsausweis der beiden Männer war damals offenbar nicht eindeutig zuzuordnen gewesen.

Schnitt mit Flex als Bagatelle

Die Verletzung eines weiteren Arbeiters einen Tag später, wurde von dem Dezernat nach eigenen Angaben als Bagatelle eingestuft und nicht weiter untersucht. Der Mann hatte sich mit einer Flex ins Bein geschnitten.

Fall Nummer drei, eine verletzte Passantin durch einen umgestürzten Bauzaun, wurde an den Fachbereich Ordnung der Stadt verwiesen. Die heimische Behörde verweist hier auf mögliche zivilrechtliche Ansprüche der Fußgängerin. Sie selbst sah keinen Anlass für Maßnahmen.

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