Arnsberg/Schmallenberg. Laut Urteil des Landgerichts Arnsberg bekommt die Schmallenberger Klägerin rund 4300 Euro als Anteil am Audi. Es könnten weitere Klagen folgen.

  • Laut Urteil des Landgerichts Arnsberg bekommt die Klägerin rund 4300 Euro als Anteil am Audi A3
  • Der Anwalt des Beklagten bezeichnet die Entscheidung als „überraschend“
  • Wenn das Urteil rechtskräftig wird, könnten noch drei weitere Freunde aus Schmallenberg klagen

Den Hauptgewinn aus der Kronkorken-Aktion, einen Audi A3, hätte der junge Schmallenberger mit seinen damaligen Freunden teilen müssen – das haben die Richter am Landgericht Arnsberg jetzt entschieden. Der Klägerin steht ein Anteil von knapp 4300 Euro zu. Eine solche Tendenz hatte sich bereits beim ersten Termin abgezeichnet. Die Begründung in Kurzform: Das Bier für den Kurztrip an den Edersee im Sommer 2015 gehörte allen aus der Clique, ebenso der Kronkorken und auch der Hauptgewinn.

Ein solcher Kronkorken löste den Streit aus.
Ein solcher Kronkorken löste den Streit aus. © -

Diese Entscheidung haben die zerstrittenen Freunde selbst erst später gehört, im Gerichtssaal zeigten sie sich dieses Mal nicht persönlich. Anwesend war nur die Anwältin der Klägerin. „Wir sind so weit mit dem Urteil zufrieden und finden es gerecht“, sagte Anwältin Melanie Schulz. Zu teilen sei nur fair.

Zu diesem Schluss kam sie, obwohl die Richter ihr und ihrer Mandantin nicht vollkommen Recht gaben. Gefordert hatten sie einen Anteil am Listenpreis des Wagens, das wären deutlich über 5000 Euro gewesen.

„Maßgeblich für die Höhe des Anspruchs ist der Wert des gewonnenen Fahrzeugs“, sagte Richterin Dr. Christine Rienhöfer. Sie und ihre Kollegen gingen aber nicht vom Listenpreis, sondern vom Marktwert aus. Das ist ein Fünftel weniger, es bleibt für die Klägerin ein Anteil von 4268 Euro. Außerdem muss sie ein Fünftel der Gerichtskosten tragen, den Rest der Beklagte.

Anwältin deutet weitere Klagen an

„Ich finde das Urteil schon überraschend“, sagte Dr. Matthias Schütte, der Anwalt des Beklagten, auf Nachfrage dieser Zeitung. Er müsse erst die Begründung prüfen, bevor sein Mandant entscheide, ob er in Berufung gehe. Dann würde der Fall am Oberlandesgericht in Hamm neu verhandelt.

Ob es dazu kommt, müsse jetzt auch der Rest der Clique erst einmal abwarten, sagte Schulz. „Allerdings ist es natürlich so, dass die Freunde zusammenhalten.“ Damit deutete die Rechtsanwältin an, dass weitere Klagen folgen könnten. Denn wird das Urteil rechtskräftig, stärkt es auch die Position der übrigen drei Freunde, die an dem Wochenende dabei waren, als der vermeintliche Glückstreffer in Form des Kronkorkens auf dem Tisch landete. Sie könnten dann ebenfalls klagen und ihren Anteil einfordern.

Bislang gab es noch kein Urteil in einem ähnlichen Fall. Deshalb wurde dem Prozess am Arnsberger Landgericht von Anfang an eine recht hohe Bedeutung zugemessen. Gerichtssprecher Dr. Johannes Kamp relativiert die Auswirkung des Urteils auf künftige Prozesse aber: „Es ist natürlich eine gewisse Orientierungshilfe, aber es ist immer der Einzelfall maßgeblich.“

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