Arnsberg/Schmallenberg. . Zwei Schmallenberger schlagen einen Kompromiss im Kronkorken-Streit aus. Am Landgericht Arnsberg werden aber neue Details zum Fall bekannt.

  • Zwei Schmallenberger schlagen am Landgericht Arnsberg einen Kompromiss im Kronkorken-Streit aus
  • Der Audi um den es geht, ist mit einer Fahrleistung von 12 000 Kilometern bereits wieder verkauft – für 17 500 Euro
  • Die Klägerin und ihre Anwältin wollen sich auch mit einem Fünftel dieses Betrags nicht abfinden

Die Richter am Landgericht Arnsberg haben gestern im Streit um einen Audi als Hauptgewinn aus einer Krombacher-Aktion versucht zu vermitteln – erfolglos. Die einstigen Freunde aus zwei Schmallenberger Ortsteilen und ihre Anwälte bleiben bei ihren Standpunkten. Jetzt wird das Gericht entscheiden. Es zeichnete sich bereits ab, in welche Richtung die Entscheidung gehen könnte.

Die zuständigen Richter
Die zuständigen Richter © Katrin Clemens

Im voll besetzten Saal des Arnsberger Landgerichts waren immer wieder unterdrückte Lacher zu hören. Zu kurios wirkten einige der Rechtsfragen auf die Zuhörer: Wem gehört eine Pfandflasche, wem der Kronkorken? Und wie ändert sich die Situation, wenn die Flasche geöffnet ist?

Den beiden Parteien im Rechtsstreit dürfte weniger zum Lachen zumute gewesen sein. Die jungen Leute waren einst Freunde, jetzt begegneten sie sich im Gerichtssaal wieder, umgeben von gleich drei Anwälten, drei Richtern und zahlreichen Zuhörern.

Der Konflikt dreht sich um einen Audi A3, den die Krombacher-Brauerei bei einer Aktion im Jahr 2015 als einen der Hauptgewinne ausgelobt hatte. Wie und wo der Kronkorken auftauchte, auf dessen Innenseite der Gewinn abgedruckt war, ist noch einmal geklärt worden.

Wagen ist bereits verkauft

Es ist Mai 2015. Fünf Freunde aus dem Raum Schmallenberg wollen ein gemeinsames Wochenende am Edersee verbringen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung teilen sie auf. Einer der Freunde reist nicht wie seine Kumpel per Motorrad, sondern im Auto an. Deshalb hat er zwei Kästen Krombacher für die Gruppe mitgebracht. Er ist es auch, der am Abend die Flasche mit dem Gewinner-Korken öffnet. Diesen legt er in die Mitte auf den Tisch.

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Von Katrin Clemens, Patrick Schlos und Rolf Hansmann

Irgendwann fällt dem jetzt Beklagten auf, dass auf der Unterseite ein Audi abgedruckt ist. Er nimmt den Deckel an sich und löst ihn später bei der Brauerei ein. Mit dem Wagen fährt er 12 000 Kilometer, bevor er ihn für 17 500 Euro verkauft. Diese Summe könnten sie ja noch durch fünf teilen, schlugen die Richter vor. Aber beide Parteien lehnten den Kompromiss ab.

„Es war auch ein Spiel untereinander, weil immer der Zufall mit im Raum stand“, argumentierte Dr. Matthias Schütte, der Anwalt des Beklagten. Das sieht die Gegenseite anders, es sei vorher nie darüber gesprochen worden. Bevor er den Wagen abgeholt hatte, hatte der junge Mann seinen Freunden einen Anteil von 1000 Euro angeboten, geflossen ist das Geld aber nicht. Die Klägerin fordert jetzt vielmehr ein Fünftel vom Wert des Neuwagens.

Erste Einschätzung des Gerichts

In der Klage begründete sie ihren Anspruch damit, dass die Freunde eine Gesellschaft bürgerlichen rechts gegründet hätten genau in dem Moment, in dem sie die Kosten für das Wochenende geteilt hätten.

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Diese Ansicht teilte das Gericht in einer ersten Einschätzung nicht. Trotzdem sei es möglich, dass bei den übrigen vier Freunden ein Anspruch auf einen Anteil des Gewinns bestehe, sagte Richterin Dr. Christine Rienhöfer. Nämlich dann, wenn die anderen vier als Miteigentümer des Kronkorkens gelten würden.„Wir werden die Sache entscheiden müssen“, so die Richterin.

Ob die Freunde fast zwei Jahre nach dem Gewinn doch noch teilen müssen, wird Anfang März feststehen. „Mein Mandant bedauert diese Entwicklung“, sagte Rechtsanwalt Schütte noch. „Er kommt aus einfache, soliden Verhältnissen und engagiert sich ehrenamtlich vor Ort.“ Vielleicht hätte ihm der Gewinn auch einfach gegönnt werden können.

>> VERKÜNDUNGSTERMIN

Weil eine gütliche Einigung gescheitert ist, werden nun die Richter am Landgericht Arnsberg über den Fall entscheiden.


  • Den öffentlichen Verkündungstermin haben sie auf
    Donnerstag, 2. März, um 10 Uhr gelegt.

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