Bad Fredeburg/Cobbenrode. . Das Schmallenberger Amtsgericht verurteilt den Waffensammler zu einer Freiheitsstrafe. Ein Spezialeinsatzkommando entdeckte auch eine SS-Uniform.

  • Das Schmallenberger Amtsgericht verurteilt den Waffensammler zu einer Freiheitsstrafe
  • Der Mann hatte einen Bekannten mit einer scharfen Schusswaffe bedroht
  • In seiner Wohnung hatte ein Spezialeinsatzkommando auch eine SS-Uniform gefunden

Wegen unerlaubten Waffenbesitzes und Bedrohung ist ein 50-jähriger Kückelheimer zu anderthalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Geschichte, die dem voraus gegangen war, hatte für viel Aufsehen in Schmallenberg und Eslohe gesorgt: Auf offener Straße hatte der Mann mit der Waffe gedroht, ein Spezialeinsatzkommando der Polizei durchsuchte danach sogar seine Wohnung. Dort fanden die Beamten viele Waffen und eine SS-Uniform.

Anlass ist ein Streit um 2700 Euro

Bei der Verhandlung im Amtsgericht Bad Fredeburg stellte sich die Tat nun so dar: Am Abend des 26. März 2016 setzt sich der 50-Jährige in seinen Wagen und fährt ins benachbarte Cobbenrode. Mit einer geladenen Schusswaffe klingelt er an der Haustür eines Bekannten – es öffnen aber dessen Tochter und der kleine Enkel.

„Ich habe die Tür aufgemacht und gesehen, dass er eine Waffe unter der Jacke hat“, berichtete die 24-Jährige nun vor Gericht. „Er hat gesagt, er hätte mit Papa noch eine Rechnung offen.“ Tatsächlich schuldet der ihm noch rund 2700 Euro von einer gemeinsamen Auftragsarbeit, die Männer sind nicht nur befreundet, sondern auch beruflich verbunden.

Situation eskaliert bei Eintreffen des Familienvaters

Die junge Frau schiebt ihren Sohn hinter die Haustür, sagt dem alten Bekannten ihres Vaters, dass der nicht zu Hause sei. Sie schließt die Tür, der Kückelheimer fährt in seinem Wagen davon. Die Frau benachrichtigt sofort ihre Eltern und dann die Polizei. Die Eltern kommen zuerst an, als sie gerade ihr Haus erreichen, fährt der Kückelheimer wieder heran. „Unsere Tochter kam weinend aus der Tür und sagte, er wolle sie tot schießen“, sagte der Mann nun aus.

Der Familienvater geht zum Auto seines Bekannten, öffnet die Fahrertür, rüttelt an ihm, schlägt auf ihn ein. Die Waffe landet bei dem Handgemenge auf dem Boden. Die Männer liefern sich noch eine kurze Verfolgungsjagd, schließlich fährt der Angeklagte davon.

Am selben Abend durchsucht ein Spezialeinsatzkommando die Wohnung des Angeklagten in Kückelheim. Sie findet zahlreiche weitere Waffen, Munition und auch eine SS-Uniform.

Angeklagter schweigt zu Vorwürfen

All diese Sammlerstücke durfte der Mann besitzen, für die Schusswaffe mit der er unterwegs war, hatte er jedoch keine Erlaubnis, deshalb stand er jetzt vor Gericht.

Einblick in die Akte: Mit dieser Waffe ist der 50-jährige Kückelheimer unterwegs gewesen.
Einblick in die Akte: Mit dieser Waffe ist der 50-jährige Kückelheimer unterwegs gewesen.

Das Landeskriminalamt in Düsseldorf untersuchte die Waffe später: Sie war voll funktionsfähig und mit 13 verschiedenen Patronen bestückt. Und noch mehr berichteten die Experten: Es handelt sich um eine Waffe aus dem Jahr 1935, versehen mit einem Zeichen der Wehrmacht.

„Er war gerade die letzte Zeit sehr von der Rolle und fanatisch bei allem, was den Zweiten Weltkrieg angeht“, sagte der Zeuge aus Cobbenrode. Sogar „Adolfs Geburtstag“ feiere sein Bekannter.

Der Angeklagte selbst schwieg während der Verhandlung, deshalb musste das Gericht sich allein auf die Beweise und die Zeugenaussagen stützen. Der Anwalt des Angeklagten plädierte sogar auf Freispruch – weil sein Mandant sich nicht geäußert habe, könne nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass er gewusst habe wie gefährlich die Waffe sei, schließlich könne sie auch als Sammlerstück angesehen werden. Das sahen Staatsanwältin und Richter allerdings anders. „Das ist sowas von abwegig“, sagte Richter Ralf Fischer. „So naiv ist kein Mensch, dass man glaubt, der Angeklagte habe gedacht, es handele sich um eine Deko-Waffe.“ Dafür spreche auch, dass bei dem Mann noch weitere Waffen gefunden wurden und er außerdem wegen eines ähnlichen Delikts bereits vorbestraft war, die Bewährungszeit läuft noch. „Ich halte Sie schlichtweg für gefährlich“, sagte Fischer in Richtung des Angeklagten und urteilte mit einer Freiheitsstrafe.

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