Menden. Bislang konnten sich die Kunden auch an Pfingsten auf frische Brötchen freuen. Das ist dieses Jahr anders: Eine Änderung im Landenöffnungsgesetz erlaubt den Verkauf der Backwaren am Pfingstsonntag, aber nicht an Pfingstmontag. Das war sonst anders. Die Bäcker fürchten Verwirrung bei den Kunden.

„Der Kunde versteht das nicht.“ Bäckermeister Hermann Niehaves ist sauer. Er ärgert sich über eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes. Danach darf er seine Filialen nicht mehr wie bisher am Pfingstmontag öffnen, sondern stattdessen am Pfingstsonntag. Die Regelung gilt auch zu Ostern und an Weihnachten. Niehaves befürchtet große Verwirrung und hat deshalb in seinen Geschäften auffällig plakatiert.

„Am Pfingstmontag müssen wir schließen und wünschen unseren Mitarbeitern einen schönen freien Tag. Man sollte in allem das Gute sehen.“ Mehr Gutes kann er in der Neuregelung allerdings nicht entdecken. – Ein Brötchen-Streit zum Pfingstfest.

Die Kunden würden die bisherige Regelung gut annehmen. Und für seine Mitarbeiter sei es deutlich schöner, jeweils am ersten Feiertag frei zu haben. „Das ist der Tag für die Familie.“ Besonders eklatant treffe es sie an Weihnachten. „Wenn wir am ersten Feiertag öffnen, muss ich einen Teil der Mitarbeiter am Vorabend für die Vorbereitung im Einsatz haben. Und das ist dann Heiligabend.“ Das könne nicht Sinn der Gesetzesänderung sein.

Angestellte haben dadurch einen freien Tag

Carl Grote, Juniorchef der Goldbäckerei Grote, sieht das anders. „Wir sind glücklich über den Tausch. Denn so kann ich meinen Mitarbeitern am zweiten Feiertag komplett frei geben. Sonst müssten sie am Samstag ohnehin arbeiten und am Sonntag für den Montag vorbereiten.“ Hundertprozentig zufrieden ist aber auch Grote mit der Novelle nicht. In einem Punkt sind sich die beiden Bäcker nämlich einig: „Es sollte jedem Unternehmer freigestellt werden, wann er öffnen möchte und wie er das innerhalb der Belegschaft umsetzt“, sagt Niehaves. Grote beispielsweise lässt Backstube und Geschäfte an Weihnachten geschlossen.

Feiertag

Öffnungszeiten

Heiligabend

bis 14 Uhr

1. Weihnachtsfeiertag

fünf Stunden Zeitkorridor gemäß der örtlichen Regelung, wie an Sonntagen

2. Weihnachtsfeiertag

geschlossen

Silvester

keine gesetzliche Beschränkung

Neujahr

fünf Stunden Zeitkorridor gemäß der örtlichen Regelung, wie an Sonntagen

Was Niehaves und Grote gar nicht schmeckt, ist die Tankstellen-Konkurrenz. Tankstellen dürfen frische Brötchen als Reisebedarf jeden Tag verkaufen. „Und die Kunden fragen uns dann, ob wir keine Lust hätten, an diesen Tagen zu öffnen“, ärgert sich Niehaves.

Die Höchstgrenze einer Geldbuße bei Verstößen gegen das Ladenöffnungsgesetz ist übrigens von 500 auf 5000 Euro erhöht worden.