Menden/Arnsberg. .

Im Prozess um den Unfall beim Schützenfestzug in Menden mahnte Richter Willi Erdmann eine Diskussion um Fahrtüchtigkeit im Alter an.

Das Urteil der Sechsten Großen Strafkammer im Schützenfestzug-Prozess war deutlich: Der 80-Jährige habe einen Fahrfehler begangen, sei aufgrund seines Alters mit der Situation überfordert gewesen und damit auch verantwortlich für das verheerende Unglück aus dem Juli 2009 mit drei Toten und vielen Verletzten.

Doch der Vorsitzende Richter Willi Erdmann beließ es nicht nur bei streng juristischen Erläuterungen in der Urteilsbegründung: „Es ist sicherlich in Zukunft auch zu diskutieren, ob die Frage der Fahrtüchtigkeit jedem selbst überlassen sein kann.“ Trotz der richterlichen Mahnung will das Bundesverkehrsministerium keinen generellen Eignungstest ab einem bestimmten Alter oder sonstige gesetzliche Regelungen einführen. „Senioren sind keine Risikogruppe“, so ein Sprecher zur WP. Man setze auf die Einsicht von Senioren und den Dialog mit den Hausärzten.