Menden. Der zurückgetretene Aufsichtsratschef der WSG Menden Peter Maywald muss mitr strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Sollten sich die Korruptionsvorwürfe gegen den inzwischen als Aufsichtsratsvorsitzenden der WSG Menden zurückgetretenen Peter Maywald bestätigen, muss er mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Inzwischen ist bekannt, dass Mendens Bürgermeister Dr. Roland Schröder das Landeskriminalamt NRW (LKA) über den Verdachtsfall informiert hat. Das bestätigt Stadtsprecherin Vanessa Wittenburg indirekt: „Das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung sieht vor, dass öffentliche Stellen entsprechende Verdachtsfälle dem Landeskriminalamt anzeigen müssen. Die Stadt Menden (Sauerland) kommt ihren Pflichten selbstverständlich nach“, teilt sie mit.

Fachdezernat des LKA leitet erste Ermittlungen ein

Mit der Anzeige des Verdachtsfalls beginnt beim LKA ein festgelegtes Prozedere. „Bei Anzeigen von Korruptions-Verdachtsfällen werden durch das zuständige Fachdezernat im LKA NRW grundsätzlich die ersten Ermittlungen eingeleitet und geführt“, erklärt Pressesprecherin Maren Menke und führt fort: „Die ersten Ermittlungen beinhalten in der Regel die Sichtung und Bewertung eingereichter Unterlagen sowie gegebenenfalls die Befragungen/Vernehmung von anzeigenden oder hinweisgebenden Personen und dienen insbesondere dazu, die Angaben in der Anzeige beziehungsweise dem Hinweis zu verifizieren, um so das Vorliegen eines Anfangsverdachts einer Straftat i.S.v. § 152 StPO beurteilen zu können.“

Bürgerinnen und Bürger können Verdachtsfälle melden

Um die Korruptionskriminalität effektiv zu bekämpfen, hat das Landeskriminalamt NRW im Jahr 2004 das Fachdezernat 15 eingerichtet. Hier werden Korruptionssachverhalte bearbeitet.

Über die kostenfreie Korruptionshotline 0800 5677878 bietet das LKA NRW interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, schnell und unbürokratisch konkrete Hinweise zu geben oder mit den Expertinnen und Experten über Auffälligkeiten zu sprechen, bei denen Sie nicht sicher sind, ob es wirklich um Korruption geht. Neben der Hotline ist auch eine Kontaktaufnahme per E-Mail möglich. Die Adresse dafür lautet korruption.lka@polizei.nrw.de. (Quelle: LKA NRW)

Die ersten Ermittlungen werden durch Personal des Fachdezernates beim LKA geführt. Sind diese Ermittlungen abgeschlossen, übergibt das LKA den Fall an die zuständige Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet in der Folge, ob weitere Ermittlungen durchzuführen sind. „Die gegebenenfalls durchzuführenden weitergehenden Ermittlungen werden in der Regel von der örtlich zuständigen Polizeibehörde durchgeführt“, erklärt die LKA-Sprecherin. Das LKA bleibt aber Ansprechpartner für die Staatsanwaltschaft. Bei absehbar umfangreichen Ermittlungen und bei überregionalen beziehungsweise internationalen Bezügen könne die zuständige Staatsanwaltschaft das LKA NRW um Übernahme der Ermittlungen ersuchen, teilt die Sprecherin mit.

Staatsanwaltschaft ist „Herrin des Verfahrens“

Grundsätzlich sei aber die Staatsanwaltschaft die „Herrin des Verfahrens“. Sie habe bei allen Ermittlungsverfahren die Sachleitungskompetenz. Auch entscheide sie darüber, ob Anklage erhoben werde. Sollte es dazu kommen, würde der Fall in erster Instanz, je nach der Schwere der angeklagten Vorwürfe, beim zuständigen Amtsgericht oder beim Landgericht verhandelt.

Stadt Menden erstattet Strafanzeige

Die Staatsanwaltschaft Arnsberg ist über die Vorgänge bei der Wirtschaftsförderungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Menden bereits informiert, denn die Stadt Menden hat dort Strafanzeige gegen Peter Maywald erstattet – wegen Korruption und Missbrauchs einer amtlichen Funktion. Die Stadt Menden bittet um Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Staatsanwältin Ines Liedtke, stellvertretende Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Arnsberg, bestätigt den Eingang der Strafanzeige der Stadt Menden gegen Peter Maywald. Nähere Angaben kann sie noch nicht machen: „Der Sachverhalt wird derzeit geprüft.“

Korruption ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in der Verwaltung, Wirtschaft oder Politik, um einen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht.
Definition auf der Internetseite des Landeskriminalamtes NRW

Im Fall Peter Maywald geht es um die Frage, ob er als Aufsichtsratsvorsitzender der WSG Menden gegen geltendes Recht verstoßen hat, indem er einen Beratungsvertrag mit der Geschäftsführerin Sara Schmidt geschlossen hat, der ihm 27.720 Euro eingebracht hat. Am 6. März wurde ein Auflösungsvertrag geschlossen, mit dem Maywald sich zur Rückzahlung dieser Summe bis Ende März verpflichtete. Am 22. März trat Maywald von seinem Amt zurück, nachdem die Aufsichtsratsmitglieder Markus Kisler (Bündnis 90/Grüne), Christian Feuring (Menden Innovativ) und Stefan Weige (FDP) einen Antrag gestellt hatten, ihn von diesem Posten zu entbinden und ihn aus dem Aufsichtsrat der WSG auszuschließen. Kisler hat inzwischen bestätigt, selbst für den Aufsichtsratsvorsitz kandidieren zu wollen, der am 9. April neu besetzt werden soll.