Menden. Der Handwerker, der bei einem Arbeitsunfall in Menden schwer verletzt wurde, ist verstorben. Die Kripo leitet ein Todesermittlungsverfahren ein.

Der Handwerker, der vergangene Woche Opfer eines schweren Arbeitsunfalls wurde, ist verstorben. Das bestätigt auf Nachfrage der Westfalenpost Polizei-Pressesprecher Lorenz Schlotmann.

Mit Rettungshubschrauber in Spezialklinik

Am Donnerstag vergangener Woche hatte sich auf einer Baustelle in Menden eine Schuttmulde vom Kranhaken gelöst und einen Handwerker getroffen. Der 57-Jährige arbeitete an der Bittfahrt an der Sanierung eines Wohnhauses. Der Mann wurde schwer verletzt und mit einem Rettungshubschrauber in eine Spezialklinik geflogen.

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Am Montag starb der Mendener in Folge seiner schweren Verletzungen. Die Kriminalpolizei hat ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet, wie Lorenz Schlotmann erläutert: „Das ist in solchen Fällen obligatorisch. Es wird dann geguckt, ob technisch alles in Ordnung war oder ob es fahrlässiges Verhalten gab.“ Denn: „Wenn alles sicher war und es keinen Materialfehler gab, dann fällt so was nicht.“

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Um die Unglücksursache zu ermitteln, ziehe die Kripo – für den Fall, dass die eigene Expertise nicht ausreicht – gegebenenfalls Sachverständige hinzu. Vor Ort seien bei der Unfallaufnahme entsprechende Fotos gemacht worden.

Amt für Arbeitsschutz nur bei Angestellten zuständig

Bei vergleichbaren Unfällen ermittelt sonst das Amt für Arbeitsschutz, in diesem Fall allerdings die Kripo. Das habe den Hintergrund, dass der Verstorbene „Selbstständiger beziehungsweise Miteigentümer war“, erklärt Lorenz Schlotmann. Bei einem Angestellten sei nicht die Kripo, sondern das Amt für Arbeitsschutz zuständig.