Menden/Märkischer Kreis. Aus der Berliner Löwin wurde ein Wildschwein. Großkatzen in Privatbesitz sind im MK nicht gemeldet, aber 5000 andere Exoten schon.

Eine freilaufende Löwin in den Straßen Berlins? Tagelang hat diese Schlagzeile die Medien der Republik dominiert. Aus der vermeintlichen Löwin wurde schließlich ein Wildschwein, das ist bekannt. Dennoch ist es in Deutschland möglich exotische Tiere in Privatbesitz zu halten. Welche gibt es im Märkischen Kreis?

Mehr als 5000 geschützte Tiere im Märkischen Kreis gemeldet

Der Märkische Kreis ist als Untere Naturschutzbehörde (UNB) für die Überwachung des Besitzes und Handels mit artgeschützten Tieren zuständig. „Gemeldet sind bei der hiesigen UNB mehr als 5000 Tiere, sowohl exotische als auch heimische geschützte Arten lebender Wirbeltiere“, sagt Alexander Bange auf Nachfrage. Er ist Pressesprecher des Märkischen Kreises. „Zu den am häufigsten gehaltenen Arten gehören Griechische Landschildkröten, Kongo-Graupapageien und Stieglitze.“

Ein Stieglitz.
Ein Stieglitz. © Naturschutzzentrum MK | Andre Matull

Wie viele dieser geschützten Tiere konkret in Menden und Balve leben, das kann Alexander Bange nicht sagen. Eine Aufschlüsselung nach Städten und Gemeinden sei in diesem Fall nicht möglich. Eins sei aber klar: Die Haltung einer Großkatze sei der Behörde im Kreisgebiet nicht bekannt. Hier bleibt das Wildschwein wohl einfach ein Wildschwein.

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Haltung von sehr giftigen Tieren in NRW verboten

Darüber hinaus gibt es in NRW gibt es ein Gifttiergesetz, das seit Januar 2021 in Kraft ist. Bei giftigen Tieren ist nicht der Kreis zuständig, sondern das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, kurz LANUV. Ziel des Gesetzes ist eine Regulierung der privaten Haltung von sehr giftigen Tieren, die eine erhebliche Bedrohung für die Gesundheit und das Leben von Menschen darstellen können. Dazu gehören alle Giftschlangenarten im engeren Sinne, bestimmte Skorpion- und Webspinnenarten sowie deren Unterarten und Kreuzungen.

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Die Haltung und Neuanschaffung dieser Tiere ist seit dem 1. Januar 2021 in NRW verboten, bereits bestehende Haltungen konnten jedoch unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen fortgeführt werden. Zwischen dem 1. Januar 2021 und 30. Juni 2021 mussten alle Halterinnen und Halter giftiger Tiere in NRW die Haltung unter Angabe von Art, Anzahl und Haltungsort beim LANUV melden. Zusammen mit dieser Meldung musste mitgeteilt werden, ob die Haltung fortgesetzt werden soll oder ob die Tiere abgegeben werden.

Ein Kongo-Graupapagei.
Ein Kongo-Graupapagei. © Remo Bodo Tietz; NRZ | Remo Bodo Tietz

213 Personen haben zum Stichtag giftige Tiere gehalten

Nach Ablauf dieser Meldefrist gab es erstmals amtliche Zahlen über die von Privatpersonen in Nordrhein-Westfalen legal gehaltenen Gifttiere: Zwischen dem 1. Januar und 30. Juni 2021 haben 213 Personen eine Haltung von Gifttieren angezeigt. Dabei handelt es sich um 747 Giftspinnen, 3331 Giftschlangen und 311 giftige Skorpione. 13 weitere Personen haben ebenfalls eine Haltung angezeigt, jedoch mitgeteilt, dass sie die Haltung nicht fortführen wollen. Sie hielten 78 giftige Spinnen sowie 122 giftige Skorpione. Diese Tiere wurden von einer Auffangeinrichtung in Rheinland-Pfalz abgeholt und fachgerecht untergebracht.

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„In NRW gibt es ein Gifttier-, kein Gefahrtiergesetz, so dass bei nicht-giftigen, artgeschützten Tieren neben den allgemeinen Vorgaben des Tierschutzes im Wesentlichen nur die Vorgaben des CITES-Abkommens und der Bundesartenschutzverordnung einzuhalten sind“, sagt Kreissprecher Alexander Bange. Das CITES-Abkommen ist ein Übereinkommen zum internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen zum Schutz vor übermäßiger Ausbeutung. Es umfasst knapp 6000 gefährdete freilebende Arten. „Aus diesem Grund sind Tiere wie etwa die Griechische Landschildkröte meldepflichtig. Kann in diesem Zusammenhang die legale Herkunft einer besonders geschützten Art nicht nachgewiesen werden, werden die Tiere eingezogen.“

Eine Auflistung der betroffenen Gifttierarten ist im geltenden Gifttiergesetz hier nachzulesen:https://url.nrw/GifttiergesetzNRW