Menden. Prozess um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Menden: Ein Mann soll möglicherweise gefährliche Hunde auf Polizisten losgelassen haben.

Dobermänner sind große Hunde, die nicht zuletzt durch ihre Statur und die dunkle Farbe auf Menschen einschüchternd wirken können. Zwei Hunde dieser Rasse haben jetzt eine zentrale Rolle in einem Prozess am Mendener Amtsgericht gespielt. Einem Mann aus Menden wurde vorgeworfen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet zu haben. Dabei soll er zwei Dobermänner eingesetzt haben. Wie genau der Abend im Sommer abgelaufen ist, darüber sind sich die Beteiligten aber uneinig.

Die Staatsanwaltschaft

Beschuldigt wird der Deutsche mit russischen Wurzeln am 2. August des vergangenen Jahres Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet und dabei ein „anderes gefährliches Werkzeug“ bei sich geführt zu haben. Was heißt das konkret? Laut Anklageschrift, die auf einem Polizeibericht beruht, sollen Polizisten gegen 19 Uhr zur Werkstatt des Angeklagten gefahren sein. Grund des Einsatzes sei eine vorangegangene Trunkenheitsfahrt gewesen. Der ehemalige Mitarbeiter des Beschuldigten (gesondert verfolgt) soll mit dem Mann von einer Tankstelle zur Werkstatt gefahren sein – möglicherweise betrunken.

+++ Auch interessant: Dobermann aus Soester Tierheim gestohlen – Verbindung nach Menden? +++

Vor der Garage wurden beide Männer angetroffen, die Stimmung habe sich aufgeheizt, ein Gerangel sei entstanden. Der Angeklagte soll zwei Dobermänner, die zuvor in der Werkstatt waren, losgelassen haben, um seinem Kollegen zur Flucht zu verhelfen. Die Tiere sollen im weiteren Verlauf die Polizisten angesprungen haben. Unter Androhung der Dienstwaffe sollen die Tiere nach weiteren Diskussionen entfernt worden sein. Der Angeklagte habe sie zurück in die Werkstatt gebracht und den Beamten den Zutritt untersagt. Die Hunde würden den Polizisten schneller die Hände abbeißen, als diese ihre Dienstwaffe nutzen könnten, soll der Angeklagte zudem gedroht haben.

Der Beschuldigte

Schon vor der Verhandlung wendet sich der Angeklagte auf dem Gerichtsflur an einen der Zeugen, einen Polizeianwärter. „Das ist Lügerei. Wie können Sie mit der Lüge leben?“, sagt er an den jungen Mann gewandt.

Vor dem Richter äußert er sich ebenfalls zu dem Vorfall. So wie es geschildert wurde, sei es nicht gewesen. Er habe in der Werkstatt mit Bekannten eine Party gefeiert, die Tiere (sein Hund und der Hund seines Mitarbeiters) seien dort frei herumgelaufen. Der Angeklagte habe die Polizisten mehrfach gebeten, die Werkstatt nicht zu betreten und die Tür nicht zu öffnen. Ein Polizist habe die Tür trotzdem geöffnet, die Tiere seien daraufhin auf den Hof gelaufen und hätten die Polizisten angesprungen – aus Neugier, nicht aus Aggressivität.

Die Beamten hätten die Waffen gezogen und seien auch in die Halle gekommen. „Sie haben mit Waffen auf meine Mama gezeigt, auf mich und auf die Nachbarin.“ Er habe die Tiere daraufhin im Inneren festgemacht. Er wollte nicht diskutieren, sei unsicher gewesen, was nun passiere. Mittlerweile seien fünf oder sechs Polizisten vor Ort gewesen. Sein Angestellter sei weggelaufen. Gedroht habe er selbst aber nicht, nur darauf hingewiesen, dass die Tiere beißen könnten. Schließlich sei er aber mit zur Wache gegangen.

Der Zeuge

Von den drei ursprünglich geladenen Polizisten kommt nur einer. Dieser beschreibt den Vorfall aus seiner Sicht – sodass der Richter nun eine dritte abgewandelte Form der Geschichte hört. Es sei zwischenzeitlich trubelig gewesen, sodass er nicht alles mitbekommen hätte. Die Hunde waren eindrucksvoll“, sagt er. Sie seien aufgebracht gewesen, aber hätten nichts Böses gemacht. Eine Drohung habe er nicht mitbekommen. Freundlich sei die Stimmung aber auch nicht gewesen. Er vermute, dass der Angeklagte die Tiere nicht bewusst losgeschickt hätte, sondern sich diese aufgrund der angeheizten Stimmung losgerissen hätten. Genau könne er es aber nicht sagen.

Das Gericht

Erst gibt es ein Rechtsgespräch, dann die Befragung und schließlich eine Übereinkunft: In Hinblick auf eine Verurteilung in einem vorherigen anderen Strafverfahren wird das Verfahren schließlich im Einverständnis aller Anwesenden gemäß Paragraf 154 eingestellt.

Und was ist mit den Hunden passiert? Kurz nach dem Vorfall wurden beide Tiere beschlagnahmt und ins Soester Tierheim gebracht. Der Hund des Angeklagten wurde allerdings in der Nacht vom 12. auf den 13. November aus dem Tierheim gestohlen. Der oder die Täter waren dazu in die Einrichtung am Birkenweg 10 eingedrungen und hatten sich gewaltsam Zutritt zu den Hundezwingern verschafft. Die Polizei vermutete damals eine Verbindung nach Menden. Verbleib: unklar.