Lendringsen. Das Acht-Parteien-Haus am Bieberkamp ist nach dem Starkregen ohne Strom. Das Angebot der Stadt ist ein Übergangsheim.

Unter den vom Hochwasser in Lendringsen betroffenen Gebäuden ist ein Mehrfamilienhaus am Bieberkamp, dessen Garagen im Kellergeschoss am Montagabend bis zur Decke unter Wasser standen. „Ich bin jetzt 65 Jahre alt, aber so etwas wie gestern habe ich noch nie erlebt“, sagt ein Bewohner. „Das Wasser ist regelrecht in unsere Garagen reingeschossen. Ich habe die ganze Nacht über kein Auge zugemacht.“ Nach der ersten Aussage eines Elektrikers sollte es wegen fehlender Ersatzteile bis in die nächste Woche hinein dauern, bis die Stromversorgung für das Haus wiederhergestellt sei. Zuletzt hieß es immerhin, es könne schon am Donnerstag so weit sein.

Ärger: „Was sollen wir als normale Bürger im Flüchtlingsheim?“

Die Stadt Menden bot den 17 Bewohnerinnen und Bewohner jedenfalls Übergangs-Unterkünfte an, die sonst für durchreisende Obdachlose oder geflüchtete Menschen vorgehalten werden – aber eben auch für solche Notfälle. Doch die meisten Anlieger in Lendringsen wollen nicht dort hin, sich im Zweifel lieber selbst um Hotelzimmer kümmern oder bei Verwandten und Freunden einziehen. Der 65-Jährige sagt dazu: „Wir sind doch normale Bürger, was sollen wir in einem Flüchtlingsheim? Wir hätten ehrlich gesagt erwartet, dass wir andere Unterkünfte angeboten bekommen, etwa günstige Zimmer, weil wir ja auch Wertsachen mitnehmen müssen wie den PC fürs Homeoffice. Dabei soll es in den Flüchtlingsheimen nicht mal Internet geben.“

Bürgermeister Schröder: Stadt darf Hotelzimmer nur bei Bedarf anbieten

Er könne die Menschen gut verstehen, sagt Bürgermeister Schröder. Doch die Stadt dürfe Hotelzimmer erst anbieten, wenn eigene Sammelunterkünfte komplett belegt sind – und das seien sie nicht. „Wir dürfen als Stadt hier auch nicht unterscheiden zwischen hilfesuchenden Einwohnern und Geflüchteten. Sonst würde man uns zu Recht vorhalten, wir behandelten die Leute wie nach erster und zweiter Klasse.“

Fürs Hotel als Mieter-Notunterkunft sollten Vermieter versichert sein

Wenn der Hausbesitzer versichert sei, könnten für Mieter auch Hotelkosten geltend gemacht werden, ergänzt Ordnungsamtsleiterin Manuela Schmidt. In Fällen wie diesen falle dem Vermieter die Hauptverantwortung für seine Mieter zu. „Und wir werden noch heute sehen, ob es möglich ist, eine Notstromversorgung für das Haus einzurichten.“

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AWO und Diakonie sind mit ihrer Hochwasserhilfe vor Ort

Für die erste Betreuung betroffener Menschen sind Gerard Groß von der AWO Hagen/Märkischer Kreis und Rubina Fahad von der Katastrophenhilfe der Diakonie aus Hagen am Bieberkamp eingetroffen. Sie wollen trösten und beraten. Ihre Hochwasserhilfe, die auch Gelder vermitteln kann, wurde nach der verheerenden Flut von 2021 mit Unterstützung des Kreises eingerichtet.

Erreichbar ist Gerard Groß unter der Mobilnummer 0162-5164825 oder per E-Mail an gerard.gross@awo-ha-mk.de. Seine Diakonie-Kollegin Rubina Fahad hat die Mobilnummer 0171-3327905. Ihre E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme lautet: rubina.fahad@diakonie-mark-ruhr.de.