Menden. Ein Mendener (17) soll einen Senioren (83) getötet haben. Die Staatsanwaltschaft gibt erstmals tiefere Einblicke in die Ermittlungen.

Medizinische und psychiatrische Untersuchungen sollen weitere Erkenntnisse zu dem Tötungsdelikt vor knapp sechs Wochen in einer Senioren-Wohnanlage am Pastor-Fischer-Weg in Platte Heide bringen. Die Arnsberger Staatsanwaltschaft wirft einem 17-jährigen Mendener vor, dort einen 83-jährigen Senior getötet zu haben. Der Minderjährige sitzt inzwischen in der Justizvollzugsanstalt in Ronsdorf bei Wuppertal in Untersuchungshaft. Auf Nachfrage der Westfalenpost hat der zuständige Staatsanwalt Ümit Görgün aus Arnsberg am Dienstag erstmals weitere Maßnahmen der Ermittlungsbehörden erläutert.

Haarprobe soll weitere Erkenntnisse bringen

„Der 17-jährige Beschuldigte macht Gebrauch von seinem Schweigerecht und lässt sich weiterhin zur Sache nicht ein. Das ist sein gutes Recht. Wir haben aber neben der Beweisaufnahme am Tatort auch umfangreiche Umfeldermittlungen vorgenommen und Nachbarn sowie andere mögliche Zeugen einbestellt und befragt. Die Ermittlungen der Beamten der Mordkommission des zuständigen Polizeipräsidiums in Hagen und der Staatsanwaltschaft in Arnsberg dauern noch an“, berichtete Görgün.

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Weiter erklärte der für Kapitalverbrechen zuständige Jurist: „Durch eine labortechnische Untersuchung einer Urin-Probe des immer noch tatverdächtigen 17-jährigen Mendeners im Dortmunder Krankenhaus wurde eine geringe Tetrahydrocannabinol-Konzentration im Körper des jungen Mannes nachgewiesen. THC ist ein Wirkstoff des pflanzlichen Rauschmittels Cannabis. Ob der Beschuldigte dies als illegale Droge oder legale Medikamente zu sich genommen hat, ist bislang noch nicht geklärt. Durch eine durch die Staatsanwaltschaft angeordnete Haarprobe und eine entsprechend weitere Analyse hoffen wir Näheres zu Menge und Länge des THC-Konsums des Mendeners zu erfahren. Dazu, ob der nachgewiesene THC-Konsum bei dem mutmaßlichen Täter eine Bewusstseinsbeeinträchtigung ausgelöst hat, können wir derzeit noch keine Bewertung abgeben.“

Psychiatrische Begutachtung veranlasst

Zu den nächsten Ermittlungsschritten der Behörden erklärte Görgün: „Wir haben eine psychiatrische Begutachtung des Inhaftierten veranlasst, um zu klären, ob bei dem minderjährigen Beschuldigten eventuell eine Reifeverzögerung vorliegt und wie die Schuldfähigkeit des 17-Jährigen zu beurteilen ist."

Der 17-jährige Mendener war am 22. Oktober auf der Bundesstraße 515 in Fahrtrichtung Balve mit dem Audi A3 des Getöteten verunglückt. Dabei wurde er so schwer verletzt, dass er mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik nach Dortmund geflogen werden musste. Bei der Ermittlung des Halters des Fahrzeugs fanden Polizeibeamten dann bereits auf der Schwelle zur Haustür der Wohnung des 83-Jährigen einen blutigen Abdruck einer Schuhsohle. Da der Senior nicht öffnete, ließen die Beamten die Tür von außen durch Feuerwehrleute öffnen. In der Wohnung fanden sie dann den leblosen Körper des Opfers vor.

Verdunkelungsgefahr besteht: Verdächtiger bleibt weiter in U-Haft

Noch am selben Tag erfolgte daher die vorläufige Festnahme des dringend tatverdächtigen 17-Jährigen, der mit dem Pkw des Toten unterwegs und verunglückt war und in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis zu dem Senior steht und keine Fahrerlaubnis besitzt. Auf Antrag der Arnsberger Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Dortmund am 23. Oktober einen Untersuchungshaftbefehl und der Beschuldigte wurde ins Justizvollzugskrankenhaus nach Fröndenberg verlegt.

Später wurde der beschuldigte Minderjährige von dort aus dann in die Justizvollzugsanstalt nach Ronsdorf bei Wuppertal gebracht, da sich sein Gesundheitszustand offenbar verbessert hatte. Schließlich bestätigte das Amtsgericht Menden am 7. November bei einem Haftprüfungstermin eine Fortdauer der U-Haft. Ein Grund dafür ist, dass er sich nach dem Tode des Seniors im Besitz von dessen Pkw befand. Außerdem besteht bei einem solchen Kapitalverbrechen, welches mit einer Höchststrafe von bis zu zehn Jahren sanktioniert werden kann, immer Flucht- und Verdunkelungsgefahr.

Weitere Details zu dem Tötungsdelikt wollte Staatsanwalt Ümit Görgün noch nicht öffentlich machen, da sich dies bei einer möglichen Anklage und einem Gerichtsprozess negativ auswirken könnte. Der Beschuldigte werde inzwischen anwaltlich durch einen Strafverteidiger vertreten.