Menden. Eine Mendenerin setzte sich schwer betrunken hinters Steuer, neben sich die kleine Tochter. Sie baute einen Unfall - und stand jetzt vor Gericht.
Das hätte auch richtig schief gehen können: Eine Frau aus Menden setzte sich schwer betrunken hinters Steuer, neben sich die kleine Tochter. Als sie dann parkende Autos rammte, gab es zum Glück nur Blechschäden. Aber nun auch eine Gerichtsverhandlung zur juristischen Aufarbeitung, in der sich die Frau sehr emotional zeigte. Ihre Hoffnung auf eine geringere Strafe zerplatzte schnell.
Schon während die Staatsanwältin die Anklage vorlas, brach die junge Mendenerin auf der Anklagebank in Tränen aus. Und die Vorwürfe sind auch nicht ohne: Trunkenheit im Verkehr und dann auch noch eine Unfallflucht.
Auf Familienfeier floss reichlich Alkohol
Ende Juni dieses Jahres war die Frau aus Menden, so berichtete sie vor dem Amtsgericht, auf einer Familienfeier. Dabei floss auch ordentlich Alkohol. Auf die Frage des vorsitzenden Richters, wie viel die junge Frau an dem Tag ungefähr getrunken habe, antwortete sie: Geschätzt habe sie vielleicht einen halben Kasten Bier getrunken, verteilt auf den ganzen Tag.
In der Nacht wollte die Mendenerin dann von der Party nach Hause, berichtete sie vor Gericht von dem Abend: „Meine kleine Tochter war so unruhig.“ Deshalb habe sie die verhängnisvolle Entscheidung getroffen, selber noch mit dem Auto zu fahren. Aber: „Ich fühlte mich nicht so volltrunken, ich kann mich an alles noch erinnern.“ Der Alkoholtest der Polizei später in der Nacht einige Stunden später sagte dann aber wohl etwas anderes: etwa 1,5 Promille.
So war der Wert beim Aufbruch von der Party womöglich noch etwas höher. Für den Richter ließ das nur eine Schlussfolgerung zu: „Sie müssen erhebliche Ausfallerscheinungen gehabt haben.“
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Bei Unfall drei Wagen beschädigt – Schaden von 10.000 Euro
Die Mendenerin hatte sich dann trotz allem hinter ihr Steuer gesetzt, auf dem Beifahrerplatz ihr Kind. Die junge Frau beschrieb in ihrer Aussage, wie sie von der Kleinen kurzfristig abgelenkt worden sei und nur einen Augenblick später in ein parkendes Auto am Straßenrand krachte. Insgesamt beschädigte sie bei diesem Unfall dann drei Wagen, der Schaden belief sich insgesamt auf fast 10.000 Euro.
Daraufhin traf die junge Mutter die nächste fatale Entscheidung: Sie haute einfach ab, eine Verkehrsunfallflucht im juristischen Sinne. Vor Gericht tat ihr das alles dann angeblich sehr leid, wie sie schluchzend beteuerte: „Ich hatte keine bösen Absichten.“ Sie habe eigentlich vor gehabt, die Polizei nach dem Unfall dann von zuhause aus sofort zu verständigen. Aber die Beamten waren schneller, klingelten schon kurz danach an der Tür.
Die Angeklagte erklärte dieses Fluchtverhalten damit, dass sie ihrer kleinen Tochter den Trubel durch die Polizei habe ersparen und sie zunächst nach Hause habe bringen wollen. Für Richter und Staatsanwältin keine plausible Begründung.
Der Richter rechnete vor: Vom Unfallort bis zur Wohnung sei die Angeklagte volltrunken und mit Kleinkind im Auto dann noch einmal fast zwei Kilometer gefahren. „Das ist an Verantwortungslosigkeit kaum noch zu überbieten.“
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Mendenerin will Riesendummheit nicht bestreiten
Bestreiten wollte die Mendenerin ihre Riesendummheit auch nicht, gestand auch ein, richtig Glück gehabt zu haben in dieser Nacht. Aber dennoch wollte sie vor dem Amtsgericht eine niedrigere Strafe erwirken. Denn für die Trunkenheitsfahrt und Unfallflucht war sie zuvor per Strafbefehl zu einer Geldbuße von 60 Tagessätzen über 50 Euro, also 3000 Euro insgesamt, verurteilt worden. Außerdem wurde der Führerschein für zwölf Monate entzogen. Gegen dieses schriftliche Urteil hatte die Mendenerin Einspruch eingelegt, nicht wegen des Vorwurfs an sich, sondern nur gegen die Rechtsfolgen. In der Verhandlung wurde aber schnell klar, dass sie hier keine niedrigere Strafe – sowohl beim Geld wie auch dem Fahrverbot – erwarten könne. Richter und Staatsanwältin machten der jungen Frau klar, dass sie in dem Strafbefehl doch noch ziemlich milde davon gekommen sei. Führe sie das Verfahren nun weiter, hätte die Sanktion letztlich auch noch höher ausfallen können. Also zog die Mendenerin nach kurzer Beratung mit ihrer Anwältin den Einspruch zurück und akzeptierte das oben genannte Urteil aus dem Strafbefehl: 3000 Euro und ein Jahr Fahrverbot.
Den vielleicht wichtigsten Satz, hoffentlich auch von Einsicht geprägt, hatte sie schon früh in der Verhandlung gesagt: „Ich bin nur froh dass meinem Kind nichts passiert ist.“