Menden. Vor dem Amtsgericht in Menden muss sich ein ehemaliger Landwirt verantworten. Er soll Tierarztkosten in Höhe von 15.000 Euro nicht gezahlt haben.
Gut 15.000 Euro an Tierarztkosten soll ein Mendener nicht bezahlt haben. Die finanzielle Lage soll zum Zeitpunkt der Behandlungen schon so prekär gewesen sein, dass ein Begleichen der Rechnungen ausgeschlossen schien. Deshalb musste er sich nun vor dem Amtsgericht wegen Betrugs verantworten.
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Medikamente, Geburtshilfe bei Kälbern, ein Kaiserschnitt, Infusionen, die Einschläferung eines Tieres, Untersuchungen wegen möglicher Blauzungenkrankheit. Immer wieder hatten Tierärzte und ihre Helfer auf einem Hof in Menden mit den Milchkühen zu tun. Konkret ging es hier vor Gericht nun um den Zeitraum zwischen Mai und Dezember 2020. Denn der zuständige Landwirt von diesem Bauernhof soll die Rechnungen des Tierarztes, die in dieser Zeit aufgelaufen sind, allesamt nicht bezahlt haben. Auf etwa 15.000 Euro summierte sich das.
Die Staatsanwaltschaft machte daraus eine Anklageschrift mit 28 einzelnen Punkten. Und warf dem nun 47 Jahre alten Mendener wegen der Vielzahl an unbezahlten Rechnungen gar gewerbsmäßigen Betrug vor. Er sei die ganze Zeit nicht willens und nicht in der Lage gewesen, so heißt es darin, das Geld für den Veterinär aufzubringen.
Hof finanzielle Schieflage geraten
Der Grund: Der Hof habe sich damals schon in finanzieller Schieflage befunden. Juristisch gesprochen hätte der Landwirt also den Tierarzt nicht mehr beauftragen dürfen, da er schon wusste, dass er die Kosten dafür nicht tragen kann. Sonst wäre es ein Betrug. Vor Gericht legte der Mendener aber Schriftstücke vor, dass er damals die finanzielle Schieflage des Hofes, etwa durch den Verkauf von Land, durchaus noch hätte ausgleichen können. Die Lage sei also keinesfalls aussichtslos gewesen. Erst später habe es sich weiter zum schlechten gewendet, er habe den Hof dann an seinen Vater zurückgegeben und sei in die Privatinsolvenz gegangen, betonte der Angeklagte in der Verhandlung.
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All das konnte er auch belegen. Somit blieben aus der Anklage nur noch zwei Punkte übrig, sprich zwei Tierarztbesuche die der Mendener nach der Hofübergabe tätigte. Hier handelte er dann schließlich vorsätzlich in dem Wissen, den Tierarzt nicht mehr bezahlen zu können. Diese beiden Rechnungen beliefen sich auf zusammen circa 770 Euro. Bezahlt sei auch weiterhin noch keine der offenen Rechnungen über insgesamt etwa 15.000 Euro, wie vor Gericht weiter erörtert wurde.
„Ich sehe hier nicht den typischen Betrüger“
Der Großteil der Summe kann vom Tierarzt aber nun höchsten noch über die Insolvenzmasse des Angeklagten beglichen werden. Strafrechtlich waren nur noch die beiden genannten, zeitlich gesehen letzten Rechnungen vom Jahresende 2020 relevant.
Hier soll sich der 47-Jährige, der sich mittlerweile aus der Landwirtschaft zurückgezogen habe, um eine Rückzahlung dieser offenen Rechnungen über 770 Euro bemühen. Wenn er das tut, wird das Verfahren eingestellt. Bislang war der Mendener nicht vorbestraft. „Ich sehe hier nicht den typischen Betrüger“, hatte der vorsitzende Richter zum Ende des Verfahrens gesagt. „Ich sehe auch keine Gewerbsmäßigkeit.“ Eine Verfahrenseinstellung wird nicht im Zentralregister für Vorstrafen vermerkt.