Menden. Etliche Corona-Infizierte sind nach zehn Tagen Isolation weiter positiv. Es gibt Verwirrung. Der MK hat mit dem Land NRW nun Regeln abgestimmt.

Die Quarantäne-Regeln in NRW sorgen in der Praxis zunehmend für Verwirrung. Wer zehn Tage nach Infektionsbeginn weiter positiv ist, aber keine Symptome mehr hat, wird von der Quarantäneverordnung nicht konkret erfasst. Der Märkische Kreis hat nun nach Rücksprache mit dem Gesundheitsministerium eine Regelung für die Betroffenen gefunden.

Während sich die Politik Anfang des Jahres mit immer kürzeren Isolationszeiten wegen der Omikron-Variante untereinander geradezu unterboten hatte, gibt es jetzt offensichtlich eine ganze Reihe Infizierter, die mit der seit Mitte Januar geltenden verpflichtenden zehntägigen Quarantäne nicht auskommt. In Testzentren im Kreis herrscht Verwirrung um die Regeln.

+++ Newsblog: Das ist die Corona-Entwicklung im Märkischen Kreis aktuell +++

Normalerweise: Zehn Tage Isolation – Freitesten nach sieben Tagen möglich

Bekannt ist: Wer infiziert ist, kann sich – falls er 48 Stunden symptomfrei ist – nach sieben Tagen mit einem zertifizierten Test (Schnelltest oder PCR) freitesten lassen. Nach zehn Tagen endet die Quarantäne ohne weiteren Test oder Bescheid des Gesundheitsamtes automatisch.

Klar ist der Fall, wenn der oder die Betroffene weiter Symptome zeigt: „Die Isolierung ist fortzusetzen, wenn nach 10 Tagen weiterhin Symptome vorliegen“, erklärt Kreissprecher Alexander Bange. „Die Isolierung endet erst dann, wenn keine Symptome mehr vorliegen.“ So steht es in der Quarantäneverordnung des Landes.

+++ Quarantäne in Menden: Wer hält sich als Kontaktperson wirklich dran? +++

Nach zehn Tagen weiter positiv, aber keine Symptome – Verordnung regelt nicht explizit

Was aber gilt für den Fall, dass ein Betroffener nach zehn Tagen weiter positiv, aber symptomfrei ist? Das Gesundheitsamt des Kreises zeigte sich selbst zunächst verunsichert, „weil laut der Test- und Quarantäneverordnung lediglich geregelt war, dass die Gesundheitsämter nach dem 10. Tag immer den Einzelfall betrachten sollten“, erklärt Alexander Bange. Man habe daraufhin selbst eine Anfrage ans Gesundheitsministerium gestellt.

In der Antwort hieß es wörtlich: „Bei einem positiven Testergebnis zur Verkürzung der Isolierungsdauer, kann ein erneuter Test zur Verkürzung nach 24 Stunden vorgenommen werden.“ Heißt in der Praxis: Auch am elften, zwölften, 13. oder 14. Tag kann man sich weiter freitesten lassen. Jeder zertifizierte Schnelltest beendet dann die Quarantäne. Heißt aber auch: Jeder positive Test nach dem zehnten Tag verlängert die Zwangsisolierung auch um jeweils mindestens 24 Stunden.

+++ Hintergrund: So sehen die Quarantäne-Regeln seit Anfang Januar aus +++

Verwirrung in den Schnelltestzentren – Anrufer erhalten falsche Auskünfte

Diese konkrete Regelung scheint sich aber noch nicht überall herumgesprochen zu haben: Auf telefonische Nachfrage der Redaktion herrschte in den Schnelltestzentren auch am Mittwoch noch Ratlosigkeit. Eine gängige, aber in jedem Fall falsche Aussage: Man dürfe die Quarantäne nach dem zehnten Tag beenden, egal ob positiv oder negativ. Ebenfalls falsch ist wohl die Warnung, dass man nach dem zehnten Tag besser gar keinen zertifizierten Test mehr mache, weil dann bei einem positiven Ergebnis (muss ans Gesundheitsamt gemeldet werden) eine neue Isolationszeit von mindestens sieben Tagen beginne.

Auch die Corona-Hotline des Gesundheitsamtes soll schon andere Auskünfte gegeben haben. „Andere Vorgehensweisen in der Vergangenheit seitens des Gesundheitsamtes waren die Folge von früheren Test- und Quarantäneverordnungen“, erklärt Alexander Bange. „Unterschiedliche Fälle (Symptome, CT-Wert) führten so zu verschiedenen Beurteilungen in der Sachlage.“ Die aktuelle Test- und Quarantäneverordnung gilt seit dem 19. März und wurde noch einmal geringfügig überarbeitet.

Kreis appelliert erneut an die Eigenverantwortung – Verweis auch an den Hausarzt

Der Kreis verweist grundsätzlich alle Personen, die nach dem zehnten Tag noch Symptome haben oder weiter positiv getestet werden an den behandelnden Arzt. „Ein Arzt kann beurteilen, ob noch eine Ansteckungsfähigkeit vorliegt – oder nicht mehr. Eine explizite Quarantänesetzung durch den Märkischen Kreis erfolgt nicht“, sagt Bange. Er erinnert grundsätzlich an die seit Anfang des Jahres geltende Eigenverantwortung. Dabei gilt: Wer positiv getestet ist oder krank ist, bleibt in Isolation.