Menden. Seit einigen Tagen muss man sich im MK ohne Bescheid in Quarantäne begeben. Wer kontrolliert das? Wer bestätigt das? Und wie geht’s dann weiter?

Die neuen Quarantäne-Regeln sorgen bei vielen Menschen für Verwirrung. Wie viele Betroffene halten sich überhaupt an die Quarantäne? Im Märkischen Kreis ist die Wahrscheinlichkeit für Verstöße zumindest geringer als in anderen Kreisen, weil die Betroffenen schneller aktenkundig werden.

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Anders als in vielen Städten und Kreisen geht der Kreis zumindest davon aus, einen Großteil der Infizierten zu erfassen: „Positive PCR-Befunde werden dem Gesundheitsamt weiterhin automatisiert von den Laboren gemeldet“, sagt Kreissprecher Alexander Bange. Der Zeitraum zwischen einem PCR-Test und dem Ergebnis sei mit zwei bis drei Tagen auch noch kürzer als anderswo. Schon nach einem positiven Schnelltest oder bei akutem Verdacht müssen sich Infizierte bereits selbstständig in Quarantäne begeben. Dauert es lange bis zum Testergebnis, sind sie während der Quarantänezeit nicht offiziell aktenkundig. Das Gesundheitsamt kennt die Betroffenen dann gar nicht.

Infizierte erhalten vom Gesundheitsamt SMS, E-Mail oder Brief

„Neuinfizierte erhalten vom Gesundheitsamt eine SMS an die beim Testen hinterlegte Mobilnummer, eine E-Mail oder einen Brief“, erklärt Alexander Bange. In einem Fragebogen müssen auch Kontaktpersonen benannt werden. Wichtig: Auch Kontaktpersonen müssen selbstständig sofort in Quarantäne, solange sie keine Booster-Impfung haben oder unter andere Ausnahmeregelungen fallen. Ihre Daten werden erst offiziell aufgenommen, wenn auch der Infizierte aktenkundig wird. Mittlerweile hat der Kreis eine Internetseite eingerichtet, um diese Daten zu erfassen.

Bei der Kontrolle der Quarantäne verweist der Kreis an die zuständigen Ordnungsämter in den Städten. Diese seien dafür zuständig. Wer sich nicht an die Quarantäne hält, riskiert eine Strafe von mindestens 250 Euro. Es ist auch verboten, Besuch in den eigenen vier Wänden zu empfangen. Wichtig: Die Quarantäne gilt sofort beim Verdacht, infiziert zu sein (Selbsttest) oder nach Kontakt mit Infizierten.

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Stadt Menden überprüft weiter die Quarantäne in Menden

Auch für das Ordnungsamt der Stadt Menden ist die Situation nicht unbedingt einfacher geworden. Die Stadt erhalte weiter Listen mit Quarantäne-Pflichtigen vom Gesundheitsamt des Kreises, erklärt Stadtsprecher Johannes Ehrlich. „Wir überprüfen diese auch weiter stichprobenartig“, sagt Ehrlich. Allerdings bekomme nicht mehr jeder, der unter Quarantäne steht, auch Besuch vom Ordnungsamt.

Vor zwei Jahren sah das noch anders aus. Damals fuhr das Ordnungsamt noch die Häuser Betroffener ab. Weil sich etliche Quarantäne-Pflichtige nicht an die Regeln hielten, richtete die Stadt vorsichtshalber die Sporthalle in Lendringsen zur Zwangsunterbringung ein. Der „Quarantäne-Knast“ sorgte sogar international für Schlagzeilen. Genutzt wurde die Einrichtung nie.

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Nachweis für den Arbeitgeber: So funktioniert es

Wie kann man Quarantäne jetzt bei seinem Arbeitgeber nachweisen, wenn man sich selbst in Quarantäne begeben hat? „Ein positiver PCR-Test löst bereits die Quarantäne für die infizierte Person und die nicht immunisierten Haushaltsmitglieder aus“, erklärt Alexander Bange. „Die Testbescheinigung über den positiven PCR-Test genügt als Nachweis für Arbeitgeber, Ordnungsamt usw.“ Das gelte für die infizierte Person ebenso wie für die Haushaltsmitglieder. Die Haushaltsmitglieder können darüber hinaus das Informationsschreiben des Kreisgesundheitsamtes an den Corona-Infizierten dem Arbeitgeber vorlegen. Es enthalte alle Daten.