Menden. In Menden wird es Silvester kein Böllerverbot geben. Die Stadtverwaltung sieht rechtliche Zweifel. Und auch die CDU legte eine Kehrtwende hin.

Es wird an Silvester kein Feuerwerksverbot in der Mendener Innenstadt geben. Die Politik wollte weder bestehende Regeln so interpretieren, dass sie auch für Menden anzuwenden sind, noch ein neues Verbot erlassen. Die CDU, die ein Feuerwerksverbot und hartes Durchgreifen für die Innenstadt gefordert hatte, sieht die Vorfälle vom Jahreswechsel 2019/2020 mittlerweile als nicht mehr so dramatisch an. CDU, FDP und Grüne stimmten klar dafür, Feuerwerk an Silvester 2021 zu erlauben. +++ Das ist der Hintergrund: Mann rettet brennende Frau in Menden nach Raketenbeschuss +++

Am Ende ließ sich eine klare politische Mehrheit von den Ausführungen des Ordnungsamtes überzeugen: Ordnungsamtsleiterin Bettina Renfordt pochte im Ausschuss für Sicherheit und Ordnung erneut darauf, dass ein Verbot mit bestehenden Regeln in der Innenstadt nicht machbar sei. Sie zitierte eine europäische Richtlinie zum Einsatz von Pyrotechnik, die lediglich einen Mindestabstand von acht Metern zu sensiblen Bereichen vorschreibe. „Das ist EU-Recht und das gilt.“ +++ Auch interessant: Silvester-Randalierer machen in Menden Polizei zu Postboten +++

SPD und USF sehen bestehendes Verbot durch geltende Regeln

SPD und USF sehen das komplett anders. Sie wollen bestehende Regeln angewendet wissen. Die Sprengstoffverordnung schütze die Bereiche rund um Altenheime, Krankenhäuser, Kirchen und besonders brandgefährdete Gebäude wie Fachwerk- oder Reetdachhäuser. Wegen des Mindestabstandes, der je nach Interpretation zwischen 150 und 200 Meter gesehen werde, ergebe sich daraus ein faktisches Feuerwerksverbot für die Innenstadt. Städte wie Essen (im Stadtteil Kettwig) und Hattingen wenden das Verbot auf ihre Altstadt an. Feuerwehren begrüßten die Regelung.

Dieser Argumentation will Renfordt nicht folgen. Bei brandgefährdeten Gebäuden müsse man eine echte Brandlast nachweisen. Sobald ein Dach mit Ziegeln eingedeckt sei, gelte das für ein Fachwerkhaus schon mal nicht mehr generell.

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Ordnungsamtsleiterin: Kein Vergleich zu Düsseldorf oder Köln

Sie sehe auch keine Möglichkeit, auf Grundlage des allgemeinen Ordnungsrechts eine lokale Verfügung zu erlassen, erklärte die Ordnungsamtsleiterin als die Debatte schon fast vorbei war. Mehrere NRW-Städte (darunter Großstädte wie Düsseldorf und Köln) stützen ihre Feuerwerksverbote genau darauf. Dafür müsse es aber zu Vorfällen gekommen sein. „Wir hatten einmal jemanden, der ins Salsa-Zelt was reingeschossen hat. Und es ist in Flammen aufgegangen“, sagt Renfordt. Das reiche aber nicht als Grundlage.

Das sah plötzlich auch die CDU so: Wolfgang Exler, der nach den Silvester-Ausschreitungen noch in seiner Funktion als Vorsitzender des Ausschusses konsequente Verbote in der Innenstadt gefordert hatte, erklärte jetzt: „Das, was am Salsa war, das kann man nicht verhindern.“ Die CDU lehne ein Feuerwerksverbot klar ab. „Wer soll denn überprüfen, wer wo was anzündet?“ Außerdem sei ein nur auf die Innenstadt beschränktes Verbot nicht konsequent: „In Lendringsen können die genauso gut böllern.“

Bettina Renfordt (Mitte) ist Leiterin des Ordnungsamtes, hier mit dem früheren Beigeordneten Sebastian Arlt (links) und Personalchef Wolfgang Lück.
Bettina Renfordt (Mitte) ist Leiterin des Ordnungsamtes, hier mit dem früheren Beigeordneten Sebastian Arlt (links) und Personalchef Wolfgang Lück. © Stadt Menden | Johannes Ehrlich
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    Grüne in Menden klar gegen ein Feuerwerksverbot

    Auch die Grünen positionierten sich klar gegen ein Feuerwerksverbot: „Wir sehen keinen Bedarf“, sagte Ratsherr Atze Salmen. „Wir sind nicht in Dortmund oder Düsseldorf. Es ist nicht kontrollierbar, selbst wenn wir es beschließen würden.“ FDP-Ratsherr Frank Oberkampf erklärte die Argumente für ein Verbot für „nachvollziehbar“, aber er könne nicht verstehen, „warum es in Halingen erlaubt sein soll und in der Innenstadt nicht.

    SPD und USF blieben bei ihren Zweifeln an den Ausführungen des Ordnungsamtes, das aus ihrer Sicht nicht die rechtlichen Möglichkeiten umfänglich darstellte, die ein Verbot ermöglichen. Allerdings wurde auch klar: In Menden gibt es aktuell noch nicht einmal eine politische Mehrheit dafür, die Rechtslage noch einmal prüfen zu lassen.