Menden. Im Fall des vorsätzlichen Beschusses von Menschen mit Feuerwerk mitten in Menden laufen die Ermittlungen weiter. Auch Videos werden ausgewertet.

lm Fall der vorsätzlichen Silvester-Böllerei in die Menge auf dem Alten Rathausplatz haben sich aufgrund der WP-Berichterstattung zwei weitere Zeuginnen gemeldet, denen bei dem Raketenbeschuss Glut in die Haare geraten war. Beide Frauen könnten indes nicht sagen, ob bewusst auf sie gezielt wurde oder ob es sich bei den Treffern um Querschläger handelte, berichtet Polizeisprecher Christoph Hüls.

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Die Ermittlungen, die auch die Auswertung des aufgenommenen Videomaterials umfassen, laufen nach Angaben des Sprechers unvermindert weiter. Auch wenn dabei Gesichter zu erkennen seien: Die Schwierigkeit, die sich dabei ergebe, sei die Zuordnung von Einzeltaten, hier etwa die Frage, wer das Partyzelt vor der Vincenztreppe in Brand geschossen hat. Deswegen, so Hüls, sei es wichtig, dass Zeugen auf echte Auffälligkeiten achten, etwa wenn jemand Schuhe einer besonderen Farbe, einen auffälligen Rucksack, eine Tattoo im Gesicht oder ähnliches trägt. „Leider beziehen sich die meisten Angaben zum aktuellen Fall bisher auf die ganze Gruppe.“ Daraus könnten die Ermittler aber eher wenig Verwertbares ziehen.

Bilder von Verdächtigen aus Videos gesichert: Bis zur Fahndung ein weiter Weg

So soll es sein: Feuerwerk am Nachthimmel mit der Vincenzkirche im Hintergrund. Doch an diesem Neujahrsmorgen landeten die Raketen im Publikum.
So soll es sein: Feuerwerk am Nachthimmel mit der Vincenzkirche im Hintergrund. Doch an diesem Neujahrsmorgen landeten die Raketen im Publikum. © Archiv, Martina Dinslage

Und was ist mit einer Personen-Fahndung, wenn man doch Bilder hat? „Auch die Polizei darf erst mit Bildern fahnden, wenn die Staatsanwaltschaft dies beantragt und die das Amtsgericht das genehmigt hat“, erklärt Hüls. Um außerhalb von Kapitaldelikten die Persönlichkeitsrechte mutmaßlicher Täter zu wahren, „müssen wir alle anderen Fahndungsmöglichkeiten ausgeschöpft haben“, beschreibt Hüls die Personenfahndung als „letztes Mittel“. Erst wenn alles andere erfolglos blieb, könne die Polizei den Weg über Staatsanwalt und Amtsrichter anregen.

Apropos Fahndungsmöglichkeiten: Weiterhin unbekannt bleibt bisher die Frau, deren Haar nach Zeugenaussagen lichterloh in Flammen gestanden hat. Sie kam bekanntlich nur dank des beherzten Eingreifens eines neben ihr stehenden Zeugen ohne schwere Verletzungen davon. Der Mann hatte sich auf die Frau geworfen und die Flammen erstickt. „Es wäre gut, wenn sich auch diese Geschädigte noch bei uns melden würde“, erklärte Hüls.