Unna/Fröndenberg. Ein Fröndenberger lagert ein geladenes Magazin in seiner Wohnung. Um eine Geldstrafe von 45 Euro zu zahlen, bittet er seinen Chef um Hilfe.

Bei einer Hausdurchsuchung entdecken Beamte ein geladene G3-Magazin bei einem Fröndenberger. Doch seine Geldstrafe wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zahlt er irgendwann nicht mehr. Vor Gericht kommt es dann zu kuriosen Szenen.

Eigentlich war der Verstoß gegen das Waffengesetz für einen 46-jährigen Fröndenberger schon gegessen. Zwar konnte er zunächst aufgebrummte Arbeitsstunden nicht ableisten, dafür sollte er jedoch eine Geldstrafe zahlen. Doch die letzten Raten bleiben aus – der Fröndenberger muss wieder beim Amtsgericht Unna antreten.

Konkret geht es um einen Vorfall aus Januar 2020. Bei einer Hausdurchsuchung stellen Beamte nach einem Tipp zwölf Schuss Munition samt eines Magazins für ein G3-Gewehr sicher. Doch dabei sei es laut des Fröndenbergers nicht mit rechten Dingen zugegangen. „Ich habe das Magazin bei einer Waffenbörse vor 15, 20 Jahren gekauft. Ich wusste nicht, dass das verboten ist“, rechtfertigt sich der Fröndenberger. Zudem hätten die Beamten rechtswidrig seine Wohnung durchsucht. „Die freiwillige Hausdurchsuchung war nicht von einem Richter unterschrieben“, beschwert sich der 46-Jährige. Da könne doch sonst jeder kommen und die Wohnungen durchsuchen. Darüber hinaus seien es lediglich Platzpatronen gewesen. „Ich war beim 1. Panzerbataillon, ich kenne mich damit aus. Wir nannten das Manövermunition“, sagt der Fröndenberger.

Chef hilft aus der Klemme

Doch ganz so wie im Film läuft es eben nicht ab. „Es gab einen rechtmäßigen Durchsuchungsbefehl“, erklärt der Staatsanwalt. Selbst wenn der 46-Jährige einer Durchsuchung nicht selbst zugestimmt hätte, hätte diese stattgefunden. „Wir können jetzt lange diskutieren. Die Munition war verboten. Sie haben von sechs Raten nur vier bezahlt“, so der zuständige Amtsrichter.

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Das, so erklärt der Angeklagte, sei nicht seine Absicht gewesen. Kürzlich sei sein Bruder gestorben und er habe „für nichts einen Kopf gehabt“. Auch dass er die zunächst verhängten Sozialstunden in einem Altenheim nicht ableisten konnte, tue ihm leid. Angesichts der Corona-Pandemie sei das allerdings so nicht möglich gewesen. Auch deswegen wandelte das Gericht die Auflage später in eine Geldstrafe um.

Unterm Strich geht es für den Fröndenberger vor dem Amtsgericht um eine Rest-Geldstrafe von 45 Euro, die er auch direkt vor Ort zahlen könne, erklärt der Richter. Doch da er gerade knapp bei Kasse ist, stellt auch das eine Herausforderung für den Fröndenberger dar. Allerdings versucht er sein Glück bei seinem Chef und greift im Gerichtssaal kurzerhand zum Handy. „Ich muss bis 12 Uhr 45 Euro zahlen, kannst du mir aus der Patsche helfen?“, fragt er seinen Arbeitgeber. Der stimmt nach kurzem Zögern zu, will das Geld sogar direkt beim Amtsgericht vorbeibringen. „Das ist der beste Mann“, sagt der Angeklagte nach dem Telefonat im Saal.

Gegen die Zahlung der restlichen 45 Euro wird das Verfahren schließlich eingestellt.