Menden. Wie geht es mit dem Mendener Kino weiter? Mendener mit Interesse an dem Haus in der Twiete können das Kino kaufen. Die Hintergründe.

Mit dem Mendener Kino verbinden viele Hönnestädter schöne Erinnerungen. Dass es schon so lange geschlossen ist, schmerzt viele. Nun aber bietet sich eine einmalige Gelegenheit: Wer möchte – und das nötige Kleingeld hat – kann das Mendener Kino kaufen.

Gemeinschaft der Eigentümer soll aufgehoben werden

Aus Garagen entstand Filmtheater

Das Gebäude, in dem sich das „Kino-Center Menden“ befindet, wurde laut Gutachter 1954 „als Neubau von Garagen mit darüber liegender Wohnung genehmigt“. Ein Jahr später sei ein erster Umbau der vorhandenen Garagen in ein Filmtheater erfolgt.1976 sei das „Palast-Theater“ umgebaut worden, außerdem entstand das „Studio“ durch Abtrennung des Balkons im Obergeschoss vom „Palast-Theater“. 1979, so heißt es im Gutachten weiter, wurde „der Einbau eines zusätzlichen Kinos („Palette“) „sowie die Umlegung des Eingangs zu den Kinos realisiert“. Das Kino „Palette“ hat 56 Sitzplätze, im „Palast“ gibt es 180 Sitzplätze und im „Studio“ 78.

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Das Mendener Amtsgericht hat einen Termin für eine Versteigerung angesetzt: Am 25. Oktober ab 9 Uhr findet dort die so genannte „Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft“ statt. Diese Art der Zwangsversteigerung wird durchgeführt, wenn einer der Eigentümer aus der bestehenden Eigentümer-Gemeinschaft raus will und sich keine Einigung mit dem Mit-Eigentümer finden lässt. „Wenn mehrere Personen Eigentümer sind und sich nicht einig werden, ob ein Haus zum Beispiel verkauft wird oder ob es auf einen von ihnen übertragen wird“, dann könne einer der Eigentümer diese Art der Versteigerung anstreben, erklärt die beim Mendener Amtsgericht zuständige Rechtspflegerin auf Nachfrage der Westfalenpost. „Das ist quasi der letzte Weg.“

Hier initiiert also nicht eine Bank, sondern einer der Eigentümer die Versteigerung. In manchen Punkten unterscheide sich die „Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft“, in vielen aber auch nicht von einer Zwangsversteigerung, die von einer Bank angestoßen wurde. Für Interessenten wichtig ist vor allem: „Man kann ganz normal bieten – wie bei anderen Versteigerungsverfahren auch“, erklärt die Rechtspflegerin.

Verkehrswert liegt bei 171.000 Euro

Im Gutachten wird der Verkehrswert mit 171.000 Euro beziffert. Das sogenannte „niedrigste Gebot“, das Interessenten beim Gerichtstermin abgeben müssten, steht indes noch nicht fest, wie die Rechtspflegerin erläutert. Es werde etwa vier Wochen vor dem Termin festgelegt.

Jedem Eigentümer gehört das Kino zur Hälfte

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Laut Gutachten ist das Grundstück, das zum „Kino-Center Menden“ gehört, 649 Quadratmeter groß. Das Objekt gehört den beiden Eigentümern zu jeweils 50 Prozent. Der bauliche Zustand des teilunterkellerten Gebäudes und das äußere Erscheinungsbild des Objekts wird vom Gutachter als „befriedigend bis ausreichend“ bezeichnet. Danach gebe es einige Mängel wie etwa ein „erneuerungsbedürftiger Anstrich der Holzfenster“, „Putzschäden im Attikabereich des Dachüberstandes auf der Nordwest-Seite infolge Durchfeuchtungen“, „horizontale und vertikale Putzrisse sowie Putzabplatzungen auf der Südost-Seite des Objektes“ und „Durchfeuchtungen“ in einem Wandbereich ehemaliger Sanitärräume.

Kosten für die Beseitigung der Mängel

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Für die Beseitigung der Mängel müsse mit Kosten von etwa 8000 Euro gerechnet werden. Wegen des Leerstandes seit eineinhalb Jahren und des alten Ölbrenners in dem Gebäude seien hier weitere Kosten zu kalkulieren.

Teilungsversteigerungsverfahren kommen immer mal wieder vor, erklärt die Rechtspflegerin – etwa auch bei Eheleuten, die sich trennen. Aber dass auf diesem Wege die Eigentumsverhältnisse an einem Kino neu geordnet werden, sei schon ungewöhnlich: „Das ist schon ein besonderes Objekt.“ Und so werden Ende Oktober mit Sicherheit viele Beobachter interessiert auf den Ausgang des Termins schauen.

Abgesagt wird der Versteigerungstermin nur für den Fall, dass sich die Eigentümer im Vorfeld des Gerichtstermins doch noch einigen würden: „Das“, so erklärt die Rechtspflegerin, „ist theoretisch immer möglich.“

Termin: Montag, 25. Oktober, 9 Uhr, Amtsgericht Menden, Heimkerweg 7, 1. Obergeschoß, Saal 1.