Menden/Märkischer Kreis. Im Land NRW gelten seit Montag, 26. Juli, wieder verschärfte Corona-Maßnahmen. Denn die Inzidenz in NRW steigt kontinuierlich seit dem 9. Juli.

In Menden und im gesamten Märkischen Kreis gelten seit Montag, 26. Juli, wieder strengere Corona-Regeln. Der Grund: Die Landesinzidenz steigt kontinuierlich seit dem 9. Juli an. Nun befindet sich NRW wieder in Inzidenzstufe 1. Auch wenn der Märkische Kreis derzeit noch in der Inzidenzstufe 0 liegt, greifen die landesweiten Regeln und bringen bekannte Beschränkungen mit sich.

Maskenpflicht

Während die Maskenpflicht in den vergangenen Wochen lediglich im Öffentlichen Nahverkehr sowie im Einzelhandel und in Arztpraxen galt, greift sie nun wieder in allen Innenräumen. Somit müssen Menschen auch wieder in Restaurants, Zoos, Museen sowie bei Gottesdiensten oder Versammlungen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Zudem muss auch bei der Erbringung von körpernahen Dienstleistungen eine Maske getragen werden. Ausnahmen gelten in Stufe 1 bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen für Geimpfte, Genesene und Getestete und – auch ohne Test – in Bibliotheken und der Gastronomie.

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Einzelhandel

Mit Inzidenzstufe 1 gibt es erneut strengere Regelungen für den Einzelhandel. Zuletzt war die Kundenbeschränkung pro Quadratmeter aufgehoben. Nun tritt diese wieder in Kraft. Ein Kunde darf sich auf einer Fläche von zehn Quadratmeter aufhalten.

Gastronomie

Gäste müssen in Bars und Restaurants wieder einen Mund-Nasen-Schutz tragen (Ausgenommen sind Geimpfte, Genesene und Getestete). Angestellte, die mit Kunden in Kontakt treten, müssen wieder regelmäßig einen Corona-Test machen sowie durchgängig eine Maske tragen.

Großveranstaltungen

Bei Großveranstaltungen mit mehr als 500 Personen und für Freizeiteinrichtungen mit mehr als 2000 Besuchern gelten die Regeln der lokalen Inzidenzstufe 1. Das heißt für Menden, dass die Maßnahmen des Kreises greifen. Diese beinhalten unter anderem, dass bei Sportveranstaltungen außen bis zu 25.000 Zuschauer erlaubt sind (maximal die Hälfte der Kapazität). Bei mehr als 5000 Zuschauern ist ein Negativtestnachweis und ein genehmigtes Konzept erforderlich.

Innen sind bis zu 1000 Zuschauer (maximal ein Drittel der Kapazität) erlaubt, sofern negative Testnachweise, ein Sitzplan sowie die Einhaltung des Mindestabstands oder eine Sitzordnung nach Schachtbrettmuster vorhanden sind. Ähnliches gilt für Kulturveranstaltungen.

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Versammlungen

Bei jeglichen Veranstaltungen oder Versammlungen muss wieder die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer gewährleistet werden.

Diskotheken, Clubs und Feste

Mendener Club-Betreiber wie Phillip Nieland vom Franz von Hahn haben genau das befürchtet: Während zuletzt Clubs und Diskotheken wieder öffnen durften, ist der Betrieb seit Montag, 26. Juli, wieder untersagt. Dies gilt erst einmal bis zum einschließlich 27. August. Neben Clubs sind auch Volks- oder Schützenfeste sowie Tagungen mit mehr als 1000 Teilnehmern von dieser Regelung betroffen.

Noch gehört der Märkische Kreis zu einem der wenigen Kreise und kreisfreien Städte in NRW, die sich in Inzidenzstufe 0 befinden. Mit 9,5 (Stand laut RKI am Montag, 26. Juli) weist der MK eine der niedrigsten Inzidenzen landesweit auf. Der Nachbarkreis Unna erklimmt sogar die Spitze und liegt NRW-weit mit 4,8 auf Platz 1. Sollte der MK in den kommenden Tagen den Schwellenwert von 10 überschreiten, muss dieser zunächst acht Tage in Folge über der Grenze liegen, damit auch kreisweit alle altbekannten Regeln der Inzidenzstufe 1 in Kraft treten. Menden selbst wird für diesen Fall voraussichtlich aber keine gesonderte Allgemeinverfügung erlassen. „Wir halten uns hier an Kreis und Land“, sagt Pressesprecher Johannes Ehrlich.

Sollte die Landesinzidenz den Wert von 35 knacken, treten ebenfalls weitere Regeln in Kraft – eben auch für Städte und Kommunen die von der Stufe weit entfernt sind. Unter anderem gibt es dann wieder Kontaktbeschränkungen, Testpflicht in Restaurants, Fitnessstudios und Co. sowie massive Teilnehmerbeschränkungen bei Veranstaltungen oder in Einrichtungen.