Fröndenberg/Unna. Schwer alkoholisiert bedrohte ein Häftling im JVK einen Vollzugsbeamten. Deshalb stand er vor Gericht. Wie der Mann an den verbotenen Alkohol kam.

Bedrohen lassen musste sich im September vergangenen Jahres ein Vollzugsbeamter im Justizvollzugskrankenhaus (JVK) Fröndenberg. Der Gefangene war dabei offenbar schwer alkoholisiert. Obwohl man Alkohol im Gefängnis eigentlich nicht bekommt.

Im September 2020 wurde ein schwer alkoholisierter Mann in das Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg eingeliefert. Der 40-jährige saß damals eine zweieinhalbjährige Haftstrafe in der JVA Münster ab. In Fröndenberg angekommen entschied der zuständige Arzt, der Häftling müsse zur Sicherheit und zur Kontrolle mindestens über Nacht in Fröndenberg bleiben. Das schien dem 40-jährigen überhaupt nicht zu passen. Er wurde aggressiv, allen voran gegen den Vollzugsbeamten, der die medizinische Untersuchung eigentlich absichern sollte.

Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Bedrohung

Laut der Anklageschrift soll der Mann den Beamten nach dessen Namen gefragt haben. Und als der diesen nannte: „Wenn ich hier rauskomme, finde ich Dich auf Facebook und mache Dich fertig.“ Auch das zur Untersuchung notwendige Ausziehen der Kleidung soll der Häftling nur sehr widerwillig und aggressiv gemacht haben. Und das alles brachte ihm dann eine Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und wegen Bedrohung ein.

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Die Verhandlung fand jetzt vor dem Amtsgericht Unna statt. Wo sich der Beschuldigte sofort reumütig und einsichtig zeigte. „Es ist wohl so passiert. Ich wollte das eigentlich nicht, es tut mir leid.“ Er entschuldigte sich dann auch persönlich bei dem 38-jährigen Vollzugsbeamten, als dieser seine Zeugenaussage machte.

Geldstrafe möglich

Auf den Vorschlag des Verteidigers, das Verfahren wegen einer nicht so großen Schuld seines Mandanten und seiner glaubhaften Einsichtigkeit einzustellen, wollte der Staatsanwalt nicht eingehen. Dafür sei auch das Vorstrafenregister viel zu lang.

Der Staatsanwalt ließ anklingen, dass er auf eine Geldstrafe plädieren könnte.

Das Opfer unterstrich, der Mann sei eigentlich von den Kollegen in Münster als umgänglicher und freundlicher Gefangene beschrieben werden. Und er selber habe keinerlei Nachwirkungen von dem Vorfall davontragen müssen.

Alkohol im Gefängnis verboten

Wie aber konnte der Häftling an Alkohol kommen, wo dass doch im Knast eigentlich verboten ist? Der Mann berichtete, dass ihm kurz vor dem Vorfall ein schwerer familiärer Schicksalsschlag widerfahren sei. Ein Mithäftling aus der JVA Münster habe ihm dann aus der dortigen Werkstatt eine Flasche Maschinenreiniger mit Ethanolalkohol besorgt um seine schweren Gedanken zu betäuben. „Etwa so groß wie eine Ketchupflasche", beschrieb der Angeklagte die Größe des Gefäßes. Die Flüssigkeit habe er dann komplett ausgetrunken. Und war deshalb auch in das Fröndenberger JVK gebracht worden.

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In der Akte, so bemerkte die vorsitzende Richterin Dannehl, sei leider nirgendwo eine Messung der Alkoholwerte des Angeklagten verzeichnet. Denn das würde einen Hinweis auf eine mögliche eingeschränkte Schuldfähigkeit ergeben. Denn an den Vorfall selbst will sich der Mann nur noch schemenhaft erinnern können. Noch während der Hauptverhandlung konnte die Richterin zumindest herausfinden, dass der Mann zum Tatzeitpunkt einen stark erhöhten Ethanolspiegel im Blut hatte. Wie sich das auf seinen Zustand auswirkt, muss aber zunächst ein Sachverständiger klären bevor der Prozess zu Ende gebracht werden kann.