Dortmund/Fröndenberg. Trotz jahrelangen Drogenmissbrauchs will ein JVK-Insasse nicht in eine Entzugsklinik.

Ein 45-jähriger JVK-Insasse wehrt sich gegen seine Unterbringung in einer Entzugsklinik – trotz jahrelangen Drogenmissbrauchs. Stattdessen will er sich in Fröndenberg weiter behandeln lassen und später eine Ausbildung beginnen.

Keine Infos zu Drogenkonsum

Vor dem Landgericht Dortmund ging es um die Frage, ob der geborene Kasache trotz jahrelanger Drogen- und Alkoholabhängigkeit in eine Entzugsklinik eingewiesen werden sollte. Hintergrund war eine Tat aus dem Jahr 2012. Damals hat er zusammen mit einem weiteren Täter eine junge Frau im Dortmunder Blücherpark vergewaltigt und verprügelt.

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In einem unachtsamen Moment konnte sich die Frau losreißen und flüchten. Zum Tatzeitpunkt soll der heute 45-Jährige reichlich Alkohol und Kokain intus gehabt haben – was die Unterbringung in einer Entzugsklinik rechtfertigen würde. Doch in dieser Woche – acht Jahre nach der Tat – rudert der JVK-Insasse zurück. Er sei zwar betrunken gewesen, habe aber keine Drogen genommen, so viel wisse er noch. Vom vorsitzenden Richter auf seinen jahrelangen Drogenkonsum samt Entgiftungen angesprochen, wollte er sich aber nicht weiter äußern: „Ich glaube, ich habe genug erzählt.“

Im Rahmen einer Revision ist der 45-Jährige für die Tat im Blücherpark zu vier Jahren Haft verurteilt worden – einzig die Unterbringung, entweder im Regelvollzug oder einer Klinik, war noch zu klären.

Einen Teil der Strafe hat der 45-Jährige bereits verbüßt, allerdings stehen noch weitere Gefängnisaufenthalte aufgrund von gut zwei Dutzend weiterer Delikte an, die sich entweder um Drogenhandel und -konsum, das Erschleichen von Leistungen oder Körperverletzung drehen.

Verfahren endlich abschließen

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Laut Gutachterin falle die Vergewaltigung aus den restlichen Delikten „absolut heraus“. Ohne angemessene Therapie, die er im Verbund mit einer Ausbildung hinter Gittern erhalten würde, sei eine Rückfälligkeit nach der Freilassung „sehr wahrscheinlich“.

Die Anwältin des damaligen Opfers erklärte, ihrer Mandantin gehe es einzig und allein darum, dass das Verfahren „endlich abgeschlossen wird“. Eine Therapie aufgrund des erlittenen Traumas hatte das Opfer vor einiger Zeit abgebrochen, die Erinnerungen an jene Sommernacht im Jahr 2012 wiegen noch immer zu schwer.

Schlussendlich hob der vorsitzende Richter die Unterbringung in einer Entzugsklinik auf und ordnete eine Unterbringung im Regelvollzug an.

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