Fröndenberg/Dortmund. Ein Fröndenberger hat vor dem Landgericht Dortmund den sexuellen Missbrauch eines Mädchens gestanden. Warum das Opfer eventuell aussagen wird.

Im Prozess wegen des sexuellen Missbrauchs eines Mädchens hat der Angeklagte aus Fröndenberg ein umfassendes Geständnis abgelegt. Das Verfahren dürfte dadurch deutlich beschleunigt werden. Das Opfer könnte eventuell aber dennoch eine Aussage machen.

Der 57 Jahre alte Fröndenberger liest den Text vom Zettel ab, den er vorbereitet hat, äußerlich und in der Stimme unbewegt. „Ich gebe die Anklagevorwürfe vollumfänglich zu“, sagt der Mann etwa ganz zu Beginn. Und später über das mutmaßliche Opfer: „Ich weiß, dass es ihr schlecht geht. Ich schäme mich für die Taten.“ Nur wenige Minuten lang ist die Erklärung.

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Angeklagter soll Taten zwischen März 2018 und Oktober 2020 begangen haben

Schon beim ersten Prozesstag vor dem Landgericht Dortmund im Mai hatte die Pflichtverteidigerin des Angeklagten angekündigt, ihr Mandant wolle zu den Vorwürfen gegen ihn Stellung nehmen. Und diese sind umfassend wie gravierend: Zwischen März 2018 und Oktober 2020 soll der Mann bei verschiedenen Treffen an einem Mädchen – zum Zeitpunkt der ersten Taten zwölf Jahre alt – sexuellen Missbrauch begangen haben. Angeklagt sind sexuelle Handlungen des Mannes an der Minderjährigen, aber auch das Erstellen von ungefähr 200 Fotos von ihr in teilweise ziemlich expliziten Posen. 15 Punkte umfasst die Anklageschrift insgesamt, das Verlesen der Vorwürfe hatte beim ersten Verhandlungstermin gut eine halbe Stunde gedauert.

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Seit Jahren Kontakt zur Familie

Jetzt im zweiten Termin gesteht der Beschuldigte, dass alle davon zutreffend seien. Lediglich bei einzelnen Taten gibt er aus seinen Erinnerungen andere Daten an als sie in der Anklage festgehalten sind. Und er äußert sich auch zu den Hintergründen: Der freundschaftliche Kontakt zu der Familie des Mädchens bestehe schon viele Jahre, das Opfer kenne er von Geburt an. Öfter habe sie ihn Zuhause in Fröndenberg aufgesucht, etwa auch um seine Tiere zu besuchen.

Angeklagter sitzt in Untersuchungshaft

Der Beschuldigte, der sonst in Fröndenberg wohnt, wurde im November 2020 festgenommen, sitzt seitdem in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt in Münster.

Angeklagt, juristisch aber sicher von untergeordneter Bedeutung, ist in dem Zusammenhang auch eine Beleidigung, die der Angeklagte in seiner Erklärung ebenfalls einräumte.

Wie es dann zu dem mehrfachen Missbrauch kam, erklärt der Mann auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Ulf Pennig. Irgendwann, so der Angeklagte, habe er sich von dem Mädchen angezogen gefühlt. Er habe sie dann etwa zu dem Posieren für die Fotos aufgefordert. „Aber gedroht und unter Druck gesetzt habe ich sie nie.“ Auch seien die Fotos ausschließlich in seinem Besitz geblieben, niemand anders habe sie gesehen. Auch habe er vorher und hinterher niemals ein anderes Kind in dieser Art und Weise geschädigt.

Umfassendes Geständnis dürfte Prozess beschleunigen

Auf die alles entscheidende Frage des Richters Ulf Pennig, warum er das gemacht habe, antwortet der 57-Jährige einsilbig. „Ich bin pädophil. Ich kann es mir auch nicht erklären.“ Hemmungen habe er zunächst zwar verspürt, die hätten sich dann aber aufgelöst. Dieses umfassende Geständnis dürfte den Prozess sicher deutlich beschleunigen. Richter Pennig hatte schon beim Auftakt angekündigt: „Die Geschädigte vernehmen wir nur, wenn es unbedingt nötig ist.“ Mit der Einlassung des Angeklagten habe sich das aus seiner Sicht nun erübrigt.

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Opfer als Nebenklägerin: Aussage?

Womöglich aber möchte das Mädchen selber aussagen. Das jedenfalls kündigte ihr Rechtsanwalt an. Das Opfer tritt als Nebenklägerin in dem Prozess auf. Zum jetzigen Termin waren nur ihre Eltern am Dortmunder Landgericht erschienen. Der Rechtsanwalt erklärte, dass seine Mandantin möglicherweise diesen Wunsch haben wird. „Sie möchte wahrgenommen werden“, so der Jurist, ihre Geschichte soll gehört werden. „Das könnte vielleicht auch therapeutisch sinnvoll sein.“ Allerdings nur, wenn das mit ihr, den Eltern und einem Psychologen noch einmal gründlich besprochen werde.

Der Vorsitzende Richter machte deutlich, dass er eine Vernehmung eigentlich nicht möchte und das Mädchen nicht als Zeugin laden wird. Allerdings könnte die Nebenklage einen entsprechenden Beweisantrag zur Vernehmung stellen. „Man kann das einer Nebenklägerin nicht verbieten", so ihr Anwalt. Als weitere Zeugen sind auch die Mutter des Opfers sowie mehrere Polizisten geplant. Fortgesetzt wird der Prozess am 17. Juni.