Fröndenberg/Unna. Der Fröndenberger ist kurz vor den Taten aus der Haft entlassen worden. Jetzt wurde er wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger verurteilt.
Wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger ist ein 39-jähriger Fröndenberger zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Durch sein Geständnis ersparte er den beiden 13-jährigen Jungen zumindest eine Zeugenaussage vor Gericht.
Handykontakt zu zwei Jungen
„Das Geständnis ist Ihnen hoch anzurechnen und ein dicker Pluspunkt bei der Höhe der Strafe“, wandte sich die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung an den 39-jährigen Fröndenberger. Ansonsten nämlich hätten die beiden Opfer als Zeugen über die Geschehnisse aussagen müssen. Eine für die Teenager unangenehme und vielleicht sogar traumatische Situation, wie die Prozessbeteiligten betonten.
Die Anklagevorwürfe waren schwerwiegend: Im Sommer des vergangenen Jahres soll der Angeklagte zunächst an einen flüchtig Bekannten aus der Nachbarschaft, der gerade 13 Jahre alt war, WhatsApp-Nachrichten mit explizit sexuellen Inhalten, Fantasien und seinem Wunsch nach Nähe und Zuneigung geschickt haben. Anschließend teilte er auch das Bild eines anderen, offensichtlich minderjährigen Jungen in eindeutiger Pose.
Gutachten vorgetragen
Zumindest die Möglichkeit einer verminderten Schuldfähigkeit für den 39-Jährigen stand vor Prozessbeginn im Raum.
Ein psychiatrisches Gutachten widerlegte dies.
Der sachverständige Arzt attestierte dem Beschuldigte zwar Depressionen, eine dissoziale Störung und ein gestörtes Verhältnis zu seiner eigenen Sexualität. Das alles sei aber keineswegs krankhaft.
Sein falsches Verhalten sei dem Beschuldigten während der Taten also bewusst gewesen. Weiter erklärte der Psychiater, die Kontakte mit Minderjährigen hätten beim Erwachsenen das ansonsten geringe Selbstbewusstsein in den entsprechenden Situationen vergrößert.
Der Handykontakt bestand über mehrere Tage, obwohl der Junge sich abweisend geäußert hatte, mit Verweis darauf, er sei eher an Mädchen interessiert und überhaupt viel zu jung für den Fröndenberger. An einem anderen Jungen, zum Tatzeitpunkt ebenfalls 13 Jahre alt, nahm der 39-Jährige in seiner Wohnung einmal sogar eine sexuelle Handlung vor, wie es in der Anklage hieß. Bildaufnahmen verbreitete der Angeklagte im Anschluss. Zu einer Vergewaltigung kam es jedoch nicht.
Doch bei dem einmaligen Kontakt sollte es nicht bleiben. Später schickte der 39-Jährige auch diesem Jungen Nachrichten mit der Aufforderung zu weiteren sexuellen Handlungen. Der Fröndenberger behauptete, den 13-Jährigen zu lieben und ihn im Rahmen einer Klassenfahrt sogar besuchen zu wollen. Weil der Junge die Unterhaltungen dann öffentlich machte, kam es nicht dazu. Der Fröndenberger flog auf, wurde festgenommen und sitzt seit Sommer 2019 in Untersuchungshaft.
Leben voller Straftaten
Die Anklage erfasste noch weitere Punkte, die angesichts der Schwere des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs eher nebensächlich erscheinen. Mit einem der beiden Jungs zusammen kaufte der 39-Jährige eine kleine Menge Marihuana und teilte sich dann einen Joint mit ihm. Außerdem wurde der Fröndenberger – ebenfalls im Sommer 2019 – mehrfach am Steuer ohne Führerschein sowie beim Schwarzfahren in der Bahn erwischt. Sämtliche Tatvorwürfe räumte der der 39-Jährige vor dem Schöffengericht in Unna über seinen Verteidiger ein. Der Angeklagte selbst äußerte sich nicht. Auch nannte seine Einlassung keine Gründe für die Taten oder ausdrückliche Worte des Bedauerns. Zumindest aber ersparte er so eine lange Beweisaufnahme und den Opfern die Aussage vor Gericht.
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Das Urteil für den 39-Jährigen lautete schließlich drei Jahre Haft. Ein weiterer Baustein eines kriminellen Lebens. Fast die Hälfte davon hat der Fröndenberger in Haft verbracht – immerhin gut 18 Jahre. Schon mit 14 gab es die erste Verurteilung. Es folgten unzählige weitere, hauptsächlich für Diebstahl, Betrug, Fahren ohne Führerschein oder Schwarzfahren. Schließlich machte sich der 39-Jährigen vor einigen Jahren dann auch zum ersten Mal des sexuellen Missbrauchs schuldig. Nun der zweite Fall. Überhaupt war er erst 2018 wieder auf freien Fuß gekommen, kurz danach aber schon wieder straffällig. Eine „extrem hohe Rückfallgeschwindigkeit“ attestierte ihm die Staatsanwältin. Das Urteil ist rechtskräftig.