Fröndenberg. Die Fröndenberger Bürgermeisterin Sabina Müller legte gemeinsam mit den Bochumer Maischützen einen Kranz nieder. Entsprach das Corona-Regeln?

Verstieß ausgerechnet die Fröndenberger Stadtverwaltung bei einer Kranzniederlegung mit den Bochumer Maischützen gegen die gültige Coronaschutzverordnung? Die Stadt Fröndenberg betont, dass man zumindest Abstände eingehalten habe, äußert aber selbst an der Rechtssicherheit vorsichtige Zweifel.

Die Szene ist unstrittig und wurde von der Stadt selbst im Bild belegt: Bürgermeisterin Sabina Müller steht am 23. April gemeinsam mit Maischützen-Vorsitzenden Stefan Vahldieck, dem Junggesellenhauptmann Meiko Krämer, dem „Grafen Engelbert“ Björn Sauerland in der Fröndenberger Stiftskirche. Dort haben sie kurz vor dem Foto – wie es seit 93 Jahren Tradition ist – einen Kranz am Grab des Grafen Engelbert III. von der Mark niedergelegt. Normalerweise reisen die Bochumer Maischützen mit einer großen Delegation nach Fröndenberg. Die Kranzniederlegung wird mit einem großen Umzug zelebriert.

Stadt Fröndenberg: Die Abstände wurden eingehalten

Warum dürfen sich jetzt vier Personen, die deutlich erkennbar einer Tradition nachgehen, in der Stiftskirche zu diesem Akt treffen? Leser wiesen die Redaktion auf diese Frage hin. Auf Nachfrage der Redaktion muss die Stadtverwaltung den Sachverhalt erst einmal prüfen und gesteht dann ein, dass das Treffen wohl nicht eindeutig durch die Corona-Verordnung gedeckt war. „Es kommt wohl auf die Auslegung der Verordnung an“, sagt die Fröndenberger Stadtsprecherin Ulrike Linnenkamp. Sie betont: „Die Mindestabstände wurden eingehalten. Man hat sich nur ganz kurz fürs Foto zusammengestellt.“

Linnenkamp bittet um Verständnis für die Bochumer Maischützen: „Deren Fest ist komplett abgesagt. Die Bochumer wollten einen Kranz niederlegen. Deshalb haben sie drei Leute geschickt. Die sind nur in der Kirche gewesen. Frau Müller ist nur schnell für das Foto dazugekommen.“ Normalerweise gebe es aktuell solche Treffen überhaupt nicht, betont die Stadtverwaltung. Das sei in Corona-Zeiten eine absolute Ausnahme. Es sei auch dieses Mal keine Abordnung aus Fröndenberg nach Bochum gefahren.

Frage: Rein privates Treffen oder doch eine Versammlung?

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Juristisch geht es wohl um die Kernfrage, ob es sich um ein rein privates Treffen oder eine Form von Versammlung oder Veranstaltung handelte. Private Treffen im nicht-öffentlichen Raum waren am 23. April im Kreis Unna noch mit bis zu fünf Personen erlaubt. Anders sieht es bei einer Versammlung aus: Paragraf 13 der Coronaschutzverordnung des Landes untersagt jegliche Form von Veranstaltung und Versammlung, egal ob öffentlich oder nicht-öffentlich. Wenige Ausnahmen werden unter Auflagen zum Beispiel für politische Sitzungen gemacht, Bestattungen, Trauungen und andere drängende Versammlungen gemacht. Dass das Treffen mit den Maischützen nicht darüber gedeckt sei, ist aus Sicht der Stadtverwaltung klar. Linnenkamp:„Die Kranzniederlegung fällt unter keinen Ausnahmetatbestand. Das ist richtig.“

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Stefan Vahldieck, der Vorsitzende der Bochumer Maiabendgesellschaft rechtfertigt die Kranzniederlegung in der Stiftskirche: „Wir machen diese Veranstaltung immer in Fröndenberg. Wir haben das gemeinsam zelebriert. Man versucht, nicht alles einreißen zu lassen.“ Das Treffen sei weder auf Einladung noch auf eigene Initiative zustande gekommen. „Das hat sich gegenseitig so ergeben.“

Maischützen marschierten auch in Bochum zu fünft durch die Stadt

Vahldieck argumentiert, dass er trotz der Kostümierung und des abschließenden offiziellen Fotos den Veranstaltungscharakter nicht sehe: „Wir sind nach Fröndenberg gefahren. Jeder saß in seinem eigenen Auto. Wir hatten alle Masken auf.“

Die Kranzniederlegung war nicht die einzige Aktion der Maischützen. In Bochum marschierte der Verein, die sogenannte Maiabendgesellschaft von 1388, einen Tag später in einer Fünfer-Gruppe mit einem Wägelchen durch die Stadt, um die Abholung der Maieiche zu zelebrieren. Wie war das rechtlich gedeckt? Hatte die Stadt Bochum das ebenfalls erlaubt? Vahldieck: „Dazu möchte ich keine Auskunft zu geben.“