Menden/Lüdenscheid. Alle Informationen zur Buchung der Impftermine im Märkischen Kreis. Wer berechtigt ist: Personengruppen, Telefonnummern und Links.

Die großen Probleme mit der Vergabe der Impftermine gehören der Vergangenheit an. Trotzdem gibt es weiter Menschen im Märkischen Kreis, die Probleme bei der Terminvereinbarung haben. Oft liegt es daran, dass sie versuchen, den Termin auf dem falschen Weg zu vereinbaren (WP berichtete). Die Überblick für alle Möglichkeiten im Detail:

Altersgruppen

Stand Freitag waren alle Menschen im Märkischen Kreis, die älter als Jahrgang 1950 sind, berechtigt, einen Impftermin zu vereinbaren. Ebenfalls berechtigt sind jüngere noch nicht geimpfte feste Partner oder Ehepartner. Die Termine sind teilweise aktuell sogar sehr kurzfristig verfügbar. Die Reservierung erfolgt über das Buchungsportal der Kassenärztlichen Vereinigung. Geimpft wird im Impfzentrum oder in der Dependance in Iserlohn Dröschede. Der Termin ist ausschließlich buchbar über die Hotline: 0800 116117 02 oder über das Portal der Kassenärztlichen Vereinigung unter: www.116117.de

Berufsgruppen

Wegen ihrer beruflichen Tätigkeit sind aktuell zur Impfung berechtigt:

• Angestellte von ambulanten Pflegediensten und Betreuungsdiensten einschließlich der leistungserbringenden Personen, welche im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag gemäß tätig werden

• Personal von Tagespflegeeinrichtungen sowie Wohngemeinschaften (mit Ausnahme des Personals von Einrichtungen der Eingliederungshilfe)

• Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige in Hospizen und von ambulanten Hospizdiensten

Heilmittelerbringer, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden

(Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden oder in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung tätig sind

(Zahn-)ärztinnen und (Zahn-)ärzte, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patientinnen und Patienten behandeln

Ärztinnen und Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die im Anschreiben der KVWL als Impfberechtigt definiert wurden

Rettungsdienstpersonal

• Regelmäßig in vollstationären Pflegeinrichtungen tätige: Betreuungsrichterinnen- und Betreuungsrichter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger im Sinne von Betreuungsrechtspflegerinnen und -rechtspfleger, Prüf- und Begutachtungskräfte insbesondere der Medizinischen Dienste, Personal von Hilfsmittel-/Homecare-Diensten und Sanitätshäusern, Fußpflegerinnen und Fußpfleger, Frisörinnen und Frisöre, Seelsorgerinnen und Seelsorger, Medizinprodukteberaterinnen und -berater bei der Operationsbegleitung in Krankenhäusern und bei ambulanten Operationen, Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- und Prüftätigkeiten ausüben, insbesondere der Medizinischen Dienste, Mitarbeitende der ambulanten Spezialpflege, z.B. der Stoma- und Wundversorgung, wenn sie patientennah erbracht wird, Heilmittelerbringer in der aufsuchenden ambulanten häuslichen Pflege.

Die Angehörigen der Berufsgruppen buchen ihren Impftermin telefonisch unter 02351/966-2244 oder per E-Mail . Es muss zusätzlich eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt werden.

Vorerkrankte

Auch vorerkrankte Personen haben aktuell ein Anrecht darauf, in der Impfreihenfolge vorgezogen zu werden. Das sind aktuell vor allem schwere Erkrankungen. Im Märkischen Kreis sind aktuell folgende Personengruppen impfberechtigt:

• Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung

• Personen nach Organtransplantation

• Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression

• Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen

• Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen,ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung

• Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen

• Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen

• Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung

• Personen mit chronischer Nierenerkrankung

• Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40).

Die Vorerkrankten benötigen zur Terminvereinbarung ein ärztliches Attest. Buchung ausschließlich online: https://t1p.de/y2z6

Pflegebedürftige zuhause

Aktuell sind zur Impfung die Personengruppen mit Pflegestufe 4 und 5, die zuhause gepflegt werden, berechtigt. Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich über den Hausarzt, der diese Personengruppen mit Priorität zu impfen hat.

Hausarzttermine

Hausärzte sind berechtigt, alle genannten Personengruppen selbst zu impfen, wenn sie Impfstoff zur Verfügung stehen haben. Über die Reihenfolge entscheidet der Hausarzt.