Menden. Auch gegen die zweite Version der Ausgangssperre im Märkischen Kreis gibt es Eilanträge vor Gericht. Was heißt das jetzt für die Menschen?

Die juristische Auseinandersetzung um die Ausgangssperre im Märkischen Kreis geht in die nächste Runde. Der Mendener Anwalt Tobias Noll hat jetzt auch Klage und einen Eilantrag gegen die neue Verfügung des Kreises eingereicht. Die Verantwortlichen beim Kreis geben sich weiter gelassen. Es sei der vorgesehene Weg für Bürger, die Verfügung anzufechten.

Auch interessant

„Ich halte die Ausgangssperre nach wie vor für nicht angemessen“, sagt Noll. Die neue Verfügung sei zwar klarer formuliert und besser begründet als die erste, aber nach wie vor nicht ausreichend. Noll hatte mit seinem Antrag gegen die erste Ausgangssperre vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg Recht bekommen. Der Kreis akzeptierte das Urteil nicht und rief die nächste Instanz an.

Verwaltungsgericht Arnsberg will in den nächsten Tagen entscheiden

Jetzt geht es mit der zweiten Ausgangssperre von vorne los. „Das Gericht schaut nun, ob sich substanziell so viel verändert hat, dass man zu einem anderen Ergebnis kommt“, sagt Gerichtssprecher Stefan Schulte. Er rechnet frühestens am Dienstag mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg. Wenn sich Tendenzen ergäben, dass das Gesamturteil anders ausfällt als beim ersten Mal, könne es auch länger dauern. Bis zum Montagmittag waren schon wieder vier Verfahren gegen die neue Ausgangssperre anhängig.

Auch interessant

Erneut könnte es so kommen, dass der Kreis zwar im Unrecht ist, die Verfahrensabläufe aber so für sich nutzt, dass er die Ausgangssperre bestehen lassen kann. Bei einer Niederlage im zweiten Verfahren könnten beide Seiten erneut die nächste Instanz, das Oberverwaltungsgericht in Münster, anrufen. Der Kreis könnte sich wieder einige Tage Zeit mit der Begründung lassen. Bis das Münsteraner Gericht dort entscheiden kann, könnte die neue Ausgangssperre längst von der geplanten Bundes-Ausgangssperre abgelöst sein. Die abschließende Entscheidung über die aktuelle Verfügung wäre hinfällig. Wie diese dann gegebenenfalls zu beklagen wäre, ist offen. Wie der Kreis bei einer Niederlage vorgehen wird, will Kreissprecher Hendrik Klein nicht vorhersagen: „Der weitere Verfahrensablauf ist abzuwarten. Insbesondere sind gerichtliche Entscheidungen auszuwerten, um daran ein zukünftiges Handeln des MK auszurichten.“

Erläuterungen zu neuer Ausgangssperre fraglich

Auch interessant

Die neue Ausgangssperre erhält weniger Ausnahmen (Sport nach 21 Uhr nicht mehr erlaubt), bleibt aber in der Originalverfügung weiter vage. So ist zum Beispiel weiter die Rede davon, dass eine Ausnahme zur „Versorgung von Tieren“ gemacht werde. Was das heißen soll, erklärt der Kreis in einem „FAQ“ auf seiner Homepage: „Das Ausführen von Haustieren sollte so geplant werden, dass dies vor 21 Uhr abgeschlossen ist. Sollte aus besonderen Gründen (sind glaubhaft zu machen) ein Ausführen von Haustieren nach 21 Uhr unausweichlich sein, haben diese nur wohnortnah zu erfolgen.“

„Es ist die Frage, ob ich mir als Bürger so etwas überhaupt ansehen muss“, sagt Tobias Noll. So etwas kenne er aus dem Kirchenrecht. Da liefere der Gesetzgeber die Auslegung noch mit. In der Verfügung des Kreises stehe aber erst einmal, dass die Versorgung von Tieren von der Ausgangssperre ausgenommen sei, nicht mehr und nicht weniger. Der Kreis sieht die Erläuterungen als „Auslegungshilfen“. Man erkläre dort Einzelfälle, die sich so nicht aus der Allgemeinverfügung herauslesen ließen, „da dort nicht alle denkbaren Einzelfälle abschließend geregelt werden können“.

Noll: Kreis ignoriert anderslautende Studien

Auch interessant

In der Mendener Fußgängerzone ist ab 21 Uhr kaum noch jemand unterwegs. Der Grund ist die kreisweite Ausgangssperre, die nun aber gekippt wurde.
Von Tobias Schürmann und Sophie Beckmann

Noll moniert auch, dass der Kreis jetzt in der Begründung zwar Studien zitiere, die eine Wirkung von Ausgangssperren belegen, gleichzeitig aber auch darauf hinweise, dass er gegenteilige Studien gebe. Warum er diese nun vernachlässige, begründe der Kreis aus seiner Sicht nicht ausreichend.

Offensichtlich hatte der Kreis auch die neue Verfügung unter großem Zeitdruck erstellt. So ist unter anderem in der Originalverfügung als Beleg für eine Studie nicht die Original-Herkunft genannt, sondern nur ein Vorschau-Link der Google-Suche. Das will Kreissprecher Klein nicht so stehen lassen: Wer auf den Link klicke, gelange auf eine PDF-Datei der TU Berlin. Zudem sei die Quelle zuvor korrekt genannt.