Menden. Der Märkische Kreis legt diese Woche noch Beschwerde gegen die gekippte Ausgangssperre ein. Das Oberverwaltungsgericht Münster entscheidet.

Eine Entscheidung zur kreisweiten Ausgangssperre vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster erscheint in dieser Woche unwahrscheinlich. Die Allgemeinverfügung, die die nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr regelt, könnte demnach bis zum 18. April in Kraft bleiben – außer für den Mendener Kläger, den Rechtsanwalt Tobias Noll.

„Eine Entscheidung heute ist ausgeschlossen“, erklärt Dr. Gudrun Dahme, Pressesprecherin des Oberverwaltungsgerichtes Münster, auf WP-Anfrage. Zum einen sei die schriftliche Beschwerdebegründung des Märkischen Kreises noch gar nicht eingegangen, zum anderen erhalte auch die Gegenseite, also der Mendener Anwalt und Kläger Tobias Noll, nochmals die Gelegenheit zur Stellungnahme. Ein weiterer Knackpunkt ist demnach, dass es sich in dem Eilverfahren um ein schriftliches Verfahren handelt. „Der Senat prüft nur, was der Beschwerdeführer vorträgt“, erklärt Dahme. Dies führe dazu, dass der Kreis seine Beschwerdebegründung gründlich prüfen müsse – und das womöglich auch in enger Abstimmung mit dem Land.

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Klage gegen Ausgangssperre bis zum 18. April möglich

Generell werde „bei Corona viel geklagt“, sagt Dahme. Bisher habe sich dies jedoch größtenteils auf die Verordnungen des Landes bezogen und weniger auf die Allgemeinverfügungen der Kreise und Kommunen. „Die Verwaltungsrichter haben bisher ordentlich zu tun gehabt“, erklärt die Gerichtssprecherin weiter. Ein Beispiel hierfür ist die Landeshauptstadt Düsseldorf höchstselbst. Dort hatte das Verwaltungsgericht im November 2020 eine Allgemeinverfügung zur Alltagsmaskenpflicht aufgehoben. Demnach sei die Maskenpflicht im gesamten Stadtgebiet rechtswidrig gewesen – Düsseldorf besserte nach. Ähnlich könnte es nun für den Märkischen Kreis laufen.

Kreis-Pressesprecher Alexander Bange erklärt anlässlich der Beschwerde, die der Märkische Kreis beim OVG einreichen wird: „Der Märkische Kreis hat bereits eine Rechtsanwaltskanzlei damit beauftragt, die Beschwerde beim OVG einzulegen und zu begründen. Die Beschwerde wird in dieser Woche eingelegt, da die Allgemeinverfügung des Kreises am 18. April, 24 Uhr, auslaufen wird. In diesem Beschwerdeverfahren dürfte eine Entscheidung des OVG Münster ohne mündliche Verhandlung getroffen werden.“ Wann die Entscheidung erfolgt, könne man seitens des Kreises nicht sagen, das obliege dem OVG in Münster.

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Verlängerung der Ausgangssperre nicht ausgeschlossen

Auch im Kreis Siegen-Wittgenstein wurde nach mehreren Eilanträgen die Ausgangssperre gekippt. In der Stadt Hagen hingegen stehe die endgültige Entscheidung noch aus, erklärt Stephan Schulte, Pressesprecher des Arnsberger Verwaltungsgerichts, auf Nachfrage der Westfalenpost. Zudem sei es schwierig zu beurteilen, wie in anderen Städten bezüglich der Ausgangssperre entschieden wird. „Das kommt immer auf die Formulierungen in der Verordnung zu der Ausgangssperre an“, sagt Schulte.

Rein theoretisch, so bestätigt der Gerichtssprecher, könne nun jeder Märker Klage einreichen und würde dann voraussichtlich ebenfalls von der Ausgangsbeschränkung befreit werden. „Hier sind aber keine weiteren Eilanträge eingegangen“, sagt Stephan Schulte. Zwar gebe es noch mehrere Klagen, da es sich dabei allerdings nicht um sogenannte Eilanträge handelt, seien diese im Moment „nicht relevant“.

Bürger könnten rein rechtlich gesehen sogar noch bis einschließlich 18. April klagen. Der Gerichtssprecher geht nach jetzigem Stand allerdings nicht davon aus. „Das sind ja auch nur noch vier Tage“, betont er. Ob es eine Verlängerung der Ausgangssperre geben wird, könne man zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen: „Es ist richtig, dass die Allgemeinverfügung des Kreises am 18. April, 24 Uhr, auslaufen wird. Ob anschließend eine aktualisierte oder neue Allgemeinverfügung für den Märkischen Kreis in Kraft treten wird, darüber befindet sich der Kreis weiterhin in engem Austausch mit dem NRW-Gesundheitsministerium“, sagt Kreissprecher Alexander Bange.