Menden. Bei Ausnahmen von der Ausgangssperre kommt es auf die eigene Aussage an. Kreative könnten die Regeln leicht aushebeln. Fünf absurde Beispiele.

Die in erster Instanz gekippte Ausgangssperre im Märkischen Kreis sorgte bereits für absurde Situationen. Wenn man die Regeln aus der Allgemeinverfügung auslegt, lassen sich absurde Ausnahmen konstruieren. Denn wörtlich genommen, gibt es viele Widersprüche. Auch das Verwaltungsgericht rügte die Vielzahl der möglichen Ausnahmen. Die Redaktion hat die Aussagen mit Hilfe der WP-Leser bei Facebook mal auf die Spitze getrieben. Ob da der Zweck dann wirklich erfüllt wird?

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Aber Achtung: Die Ausreden sind nicht zum Einsatz empfohlen. Denn an erster Stelle steht mehr denn je der Schutz vor Infektionen. Und Juristen warnen ausdrücklich davor, in einer Kontroll-Situation zu lügen. Die Polizei hatte unabhängig davon Anfang der Woche noch die Linie ausgegeben, dass man bei einem klaren Verdacht auch entsprechend Anzeigen schreibe und sich nicht hinters Licht führen lasse. Die inhaltliche Prüfung müsse das Ordnungsamt übernehmen. (Hintergrund: Das Verwaltungsgericht Arnsberg gibt Tobias Noll im Eilantrag gegen die Ausgangssperre Recht).

Fall 1: Pizza für den Hund

Was passiert: Sie werden beim nächtlichen Pizzakauf erwischt.
Was Sie sagen könnten:
Ich hole die Pizza für meinen Hund!
Warum das laut Verordnung in Ordnung wäre:
Die Versorgung von Tieren ist ausdrücklich von den Beschränkungen ausgenommen. Und was Ihr Hund frisst, entscheiden Sie (und er).

Fall 2: Körperliche Betätigung mit der Geliebten

Was passiert: Sie sitzen mit Ihrer Geliebten auf einer Parkbank.
Was Sie machen könnten:
Wippen Sie einfach mit den Beinen!
Warum das laut Verordnung in Ordnung wäre:
Wippen wäre eine körperliche Betätigung. Das Tempo ist nicht definiert. Vorsicht: Für andere körperliche Betätigungen droht eine Strafanzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses.

Fall 3: Verliebt in den Freund

Was passiert: Sie werden mit einer Kiste Bier in der Hand auf dem Weg zu einem alten Freund erwischt.
Was Sie sagen könnten:
Erklären Sie dem Freund spontan Ihre große Liebe.
Warum das laut Verordnung in Ordnung wäre:
Ehegatten, Lebenspartner und Partner aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften dürfen Sie – einschließlich Übernachtung – auch in deren Wohnung mit Übernachtung besuchen. Und ihre Gefühle, egal ob homo- oder heteroerotischer Natur, sind darüber hinaus Ihre Privatsache. Aber Achtung, hier wird es wirklich ernst: Anders als in den ersten beiden Fällen erhöht der Kontakt zum alten Kumpel tatsächlich die Infektionswahrscheinlichkeit. Finger weg!

Fall 4: Recherche mit Bier

Was passiert: Sie betrinken sich alleine auf dem Marktplatz.
Was Sie sagen könnten:
Ich recherchiere!
Warum das laut Verordnung in Ordnung wäre:
Die Pressefreiheit ist ausdrücklich nicht eingeschränkt. Und als Journalist darf sich grundsätzlich jeder bezeichnen. Zur Pressefreiheit gehört auch, dass niemand nach dem Hintergrund und Inhalt Ihrer Recherche fragen darf. Ethisch wäre das für einen echten Journalisten dennoch höchst verwerflich. Zum Berufsethos gehört, die Pressefreiheit niemals für andere Zwecke zu missbrauchen.

Fall 5: Gassi mit dem Goldfisch

Was passiert: Sie sitzen auf einer Bank am Hexenteich.
Was Sie sagen könnten:
Ich führe meinen Goldfisch aus.
Warum das laut Verordnung in Ordnung wäre:
Das Ausführen von Tieren ist ausdrücklich erlaubt. Es ist aber nicht definiert, um welches Tier es sich dabei handelt. Wörtlich genommen, könnte man da auch einen Goldfisch ausführen. Oder eine Ameise. Andere Allgemeinverfügungen sind da genauer und sprechen gezielt von Haus- oder Nutztieren.

Das sind die offiziellen Regeln und Ausnahmen von der Ausgangssperre.