Menden. Die Ausgangssperre im Märkischen Kreis könnte schnell wieder gekippt werden. Ein Mendener Anwalt hat Klage eingereicht. Was das jetzt heißt.
Die Ausgangssperre im Märkischen Kreis könnte gleich wieder gekippt werden. Der Mendener Anwalt Tobias Noll hat Klage gegen die Ausgangssperre eingereicht. Bis zur Premiere am Freitagabend wird aber wohl keine Entscheidung ergehen.
Das zuständige Verwaltungsgericht Arnsberg bestätigt den Eingang des Antrags. Neben Noll gab es bis zum Freitagmittag noch zwei weitere Anträge eines Iserlohners. Auch Noll bestätigt gegenüber der Redaktion, dass er gegen die Ausgangssperre vorgeht.
Entscheidung voraussichtlich erst in der kommenden Woche
Theoretisch könne es sein, dass sogar noch vor dem Beginn der Ausgangssperre am Freitagabend um 21 Uhr eine Entscheidung ergehe, sagt Gerichtssprecher Stefan Schulte. Damit sei aber eher nicht zu rechnen. Er geht davon aus, dass es voraussichtlich Anfang der Woche zu einer Entscheidung kommen könnte. Das Gericht müsse schon bei der Eilbedürftigkeit abwägen, welche Auswirkungen eine Ausgangssperre tatsächlich auf den Bürger habe.
Die drei Anträge richten sich allesamt gegen den Märkischen Kreis, der die Ausgangssperre am Donnerstagabend verkündet hatte und sofort umsetzen will. „Kein Mensch weiß, ob so eine Ausgangssperre überhaupt etwas bringt“, sagt Noll im Gespräch mit der Redaktion. Er hatte sich noch am Donnerstagabend mit der Verordnung beschäftigt und seine Anträge ans Gericht geschickt.
Ausgangssperre erstmals ab Freitagabend geplant
Die Ausgangssperre im Märkischen Kreis soll am Freitagabend (9. April) erstmals in Kraft treten. Sie gilt von 21 Uhr bis 5 Uhr. Ausnahmen gelten laut Kreis bei: medizinischen Notfällen, auf dem Arbeitsweg oder bei der Berufsausübung, bei Fürsorgetätigkeiten oder der Betreuung Unterstützungsbedürftiger, bei der Begleitung Sterbender, bei der Versorgung von Tieren, beim Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern in deren Wohnung,bei „ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Zwecken“.
Anwalt Noll argumentiert auf mehreren Ebenen gegen die Ausgangssperre. Erst einmal halte er das Gebiet für viel zu groß. Menden habe eine Inzidenz um 100, andere Städte im Kreisgebiet eine Inzidenz von bis zu 300. „Man kann ein so großes Gebiet nicht vereinheitlichen.“
Kritik: Fast kein Verkehr mehr auf der A 45 erlaubt?
Noll, der schon erfolgreich gegen die Maskenpflicht in der Mendener Fußgängerzone vorging, will in der Verordnung auch etliche Widersprüche ausgemacht haben. Nehme man die Verordnung wörtlich, dürfe zum Beispiel jetzt niemand mehr aus Freizeitgründen auf der A 45 durchreisen. Das sei keine Maßnahme um Infektionszahlen im Kreis zu senken. Die Ausnahmen seien zudem viel zu schwammig definiert. Auch wenn der Kreis argumentiere, dass es im privaten Raum zu Eskalationen und Ansteckungen komme, sei das kein entscheidendes Argument: „Das staatliche Vollzugsdefizit reicht nicht aus, um diese Maßnahme zu rechtfertigen.“
Auch interessant
Noll verweist auf das Verwaltungsgericht Hannover. Dieses hatte für die Region Hannover eine Ausgangssperre gekippt. Die Begründung – eine ähnliche wie im Kreis – reichte dem Gericht nicht aus. Es stehe in Frage, ob es sich bei der Ausgangssperre um das „mildeste - gleich geeignete - Mittel handele“.
Noll betont: „Ich bin kein Coronaleugner. Aber ich will gegen diesen Unsinn vorgehen.“ Er stelle sich auch nicht generell gegen Maßnahmen. Die Kontaktbeschränkungen in Privatwohnungen halte er zum Beispiel für sinnvoll und angemessen, weil man daraus tatsächlich schließen könne, dass Ansteckungszahlen sinken.
Der Mendener Bürgermeister Roland Schröder unterstützte im Gespräch mit der Redaktion die Ausgangssperre. Es gehe darum, alle „in die Schranken zu verweisen, die sich unsolidarisch verhalten“. Die anstehenden Kontrollen werde wohl vor allem die Polizei durchführen. „Wir sind in ganz enger Abstimmung mit der Polizei“, sagte Schröder. Am Montag werde man gemeinsam nach dem Wochenende eine erste Bilanz ziehen. +++ So ist die Corona-Lage aktuell in Menden: Alles im Newsblog! +++
Stadt und Ordnungsamt für Bußgelder und Sanktionen zuständig
Formal ist die Stadt zuständig. Sie verhängt mit dem Ordnungsamt auch Bußgelder. Die Polizei leistet quasi Amtshilfe. Zusätzliche Einsätze seien für das Ordnungsamt aktuell kaum drin. Bürgermeister Schröder: „Die Kollegen sind am Limit. Es ist unglaublich, was die geleistet haben.“
Schröder kündigt an: „Es werden auch gebührenpflichtige Verwarnungen erteilt. Das werden wir konsequent tun. Es ist nicht unser Ziel Bußgelder zu verhängen. Aber wenn sich jemand nicht an die Regeln hält, müssen wir das tun.“