Menden/Märkischer Kreis. Weitere Kontaktbeschränkungen im Privaten, mögliche Schnelltests vor Einkäufen werden abgelehnt: Der MK reagiert weiter auf die hohe Inzidenz.

Mit einer neuen Allgemeinverfügung hat der Märkische Kreis am Freitagabend mehrere Verschärfungen zur neuen Coronaschutzverordnung festgelegt, die für Kommunen oberhalb einer Inzidenz von 100 ohnehin schon strenger gehalten ist. Die WP führt die wichtigsten aktuellen Punkte auf.

Neue Kontaktbeschränkungen: Im MK gelten sie auch im Privaten

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Laut der Landes-Verordnung gilt ab Montag, 29. März, dass im öffentlichen Raum nur noch Treffen mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand erlaubt sind. In Menden, Balve und dem ganzen Kreis gilt dies nicht nur im öffentlichen Bereich, sondern auch bei privaten Treffen und Besuchen. Ein Beispiel im Klartext: Eine Familie darf ab Montag nur noch von Oma oder Opa besucht werden, wenn die Großeltern nicht mit im Haus leben. Gemeinsam dürfen die Großeltern nicht mehr zu Besuch kommen. Gleiches gilt für Freunde und Bekannte. Es gibt in Menden, Balve und dem übrigen Kreisgebiet vorläufig nur noch den Solo-Besuch.

Ausnahme ist die Osterzeit von Gründonnerstag bis Ostermontag

Ausgenommen davon ist die Zeit vom 1. bis 5. April – also von Gründonnerstag bis einschließlich Ostermontag. In diesem Zeitraum dürfen sich öffentlich wie privat zwei Hausstände mit insgesamt maximal fünf Personen treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren nie mitgezählt werden. Über Ostern bleiben also auch im Märkischen Kreis Besuche von zwei Menschen über 14 aus einem anderen Hausstand erlaubt. Dann dürfen Oma und Opa bei ihrer Familie erscheinen, ab Dienstag nach Ostern wieder nur noch eine Person.

Kurs des Kreises gegen Kontakte im Privaten als Haupttreiber der Pandemie

Zur Begründung für die Übertragung der Regelungen aus der Öffentlichkeit ins Private nennt Kreis-Pressesprecher Alexander Bange auf Nachfrage der WP am Abend die weiterhin hohe und steigende Inzidenz im Märkischen Kreis, die zuletzt über 233 lag. „Das geht nach unserer Kenntnis ganz überwiegend auf Kontakte im Privatbereich zurück, die wir jetzt weiter einschränken müssen.“ Anders werde die Ansteckungsrate wohl nicht wirksam zu senken sein.

Für den Mendener Einzelhandel gilt ab Montag: Wieder nur Hol- und Lieferdienst

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Für den Einzelhandel gilt, was die WP bereits am Donnerstag beschrieben hat: Alle Geschäfte müssen ab Montag wieder schließen, ausgenommen sind Märkte für Lebensmittel oder Tiernahrung. Einkäufe in anderen Geschäften sind nur auf Bestellung im Hol- oder Lieferdienst möglich, das sogenannt Click and Collect. Fahrgemeinschaften im MK haben im Fahrzeug auch weiterhin Schutzmasken zu tragen.

Zum Friseur schon ab Samstag nur noch mit gültigem aktuellen Schnelltest

Für die körpernahen Dienstleistungen, zum Beispiel die Friseure, gilt mit dem heutigen Samstag und in der nächsten Zeit, außer für Kinder bis zum Schulalter: Wer einen neuen Haarschnitt haben will, muss entweder einen tagesaktuell negativen Schnelltest vorlegen oder vor Ort einen Selbsttest durchführen.

Kreis lässt Möglichkeit von Testungen vor dem Einkauf in der Innenstadt nicht zu

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Dieses Vorgehen wäre theoretisch jetzt auch auf die gesamte Mendener Geschäftswelt auszudehnen. Denn die neue Coronaschutzverordnung gibt Landkreisen und Städten diese Möglichkeit, wenn sie „über ein ausreichendes, flächendeckendes und ortsnahes Angebot zur Vornahme kostenloser Bürgertestungen verfügen“ – was im MK der Fall wäre. Doch auf die Frage der WP, ob der Märkische Kreis von dieser Möglichkeit Gebrauch machen will, antwortet Pressesprecher Alexander Bange: „Vorerst nicht.“

Auch für dieses Nein dürfte die höchste Inzidenz in ganz NRW, die der Märkische Kreis zuletzt aufwies, entscheidend sein. Die neue Allgemeinverfügung des Märkischen Kreises finden Sie in Kürze im Internet: https://t1p.de/bc8o